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PX Zulassen mit fremdrahmen


Muggnsau

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute hab ein bisschen was auf dem Herzen. Ich habe einen total abgeranzten PX 200 Rahmen, von dem ich Papiere und Abmeldebescheinigung habe. Rahmennummer ist noch am Rahmen erhalten.

Ebenso habe ich einen neu Lackierten PX 80 Lusso rahmen auf dem man leider die Rahmennummer sehr gut erkennen kann, für diesen habe ich leider gar keine Papiere. Diesen wollte ich eigentlich mit den 200er Papieren zulassen. Ich frage mich nur wie ich das am besten anstellen soll?

Vielleicht hatte jemand von euch schonmal das gleiche Problem....

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Oder du gehst zum TÜV mit dem Ranzrahmen und einer Bescheinigung von der Polizei, dass der 80er-Rahmen nicht geklaut ist, und lässt die Nummer umschlagen. Beides sind legale Wege.

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Ich hab schon überlegt mir beide Rahmennummern sauber auszuschneiden und dann wieder einzuschweißen.... dürfte doch auch funzen oder?

Oder

Nummer ausschleifen und neu einschlagen?

Bearbeitet von Muggnsau
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Wenn der 80er Rahmen nicht geklaut ist, dürfte das doch alles kein Problem sein. Von Piaggio bekommst Du die Bescheinigung durch eine kurze formlose Anfrage (weder schwierig noch kompliziert), die Bestätigung gibts bei der Zulassungsstelle. Früher musste man sich die in Flensburg besorgen, ist aber nicht mehr so.

Wenn der Rahmen geklaut ist, gehörst Du ausgepeitscht und kannst danach natürlich gern flexen und schweißen.

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Rahmen ist nicht geklaut, bin a ehrliche Haut :)

Nur ich kenn den Deutschen Bürokratismus, wieso schwer wenns auch einfach geht....

Vielleicht guckt ja auch keiner die Nummer an, hab gehört es gibt gar keine Vollabnahme mehr sondern nur noch ne normale HU

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Rahmen ist nicht geklaut, bin a ehrliche Haut :)

Nur ich kenn den Deutschen Bürokratismus, wieso schwer wenns auch einfach geht....

Vielleicht guckt ja auch keiner die Nummer an, hab gehört es gibt gar keine Vollabnahme mehr sondern nur noch ne normale HU

Hallo,

Du verwechselst da etwas, Vollabnahme ist dann nötig, wenn Du ein Fahrzeug neu in den Verkehr bringst, dabei bedeutet Neu:

1. Neues Fahrzeug

2. Fahrzeug hat noch keine deutschen Papiere, ist also importiert

3. Brief wurde verloren und wird neu beantragt, dafür benötigst Du dann eine Bescheinigung, daß das Fahrzeug nicht gestohlen wurde.

Es entfällt die Vollabnahme (§21), wenn das Fahrzeug längere Zeit abgemeldet wurde, früher war die Frist 2 Jahre.

Die TÜV Abnahme bleibt aber. Natürlich kann es sein, daß den TÜV Prüfer die Fahrgestellnummer nicht interessiert (war bei mir gestern so, die Nummer wurde nicht angesehen), in der Regel schaut er aber drauf, ich würde mich darauf nicht verlassen, die Folgen könnten dramatisch werden, das geht dann bis zum Betrugsvorwurf und Diebstahlverdacht.

Grüße Michael

editiert, da habe ich Blödsinn geschrieben.

Bearbeitet von Frog
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Danke fuer die antwort. Also die 200er papire sind seit zehn jahren abgemeldet. Komischerweise werden ja auch die typenschilder als blanko verkauft und da eine nummer einzuschlagen waere ja eigentlich das gleiche oder?!

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Danke fuer die antwort. Also die 200er papire sind seit zehn jahren abgemeldet. Komischerweise werden ja auch die typenschilder als blanko verkauft und da eine nummer einzuschlagen waere ja eigentlich das gleiche oder?!

Meinen Beitrag habe ich editiert, entschuldige bitte.

Typenschild ist das eine, Rahmennummer das andere. Bei der PX ist die Rahmennummer rechts hinten unter der Backe eingeschlagen. Die Nummer und die Nummer auf dem Typenschild müssen gleich sein.

Grüße

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Hallo Leute hab ein bisschen was auf dem Herzen. Ich habe einen total abgeranzten PX 200 Rahmen, von dem ich Papiere und Abmeldebescheinigung habe. Rahmennummer ist noch am Rahmen erhalten.

Ebenso habe ich einen neu Lackierten PX 80 Lusso rahmen auf dem man leider die Rahmennummer sehr gut erkennen kann, für diesen habe ich leider gar keine Papiere. Diesen wollte ich eigentlich mit den 200er Papieren zulassen. Ich frage mich nur wie ich das am besten anstellen soll?

Vielleicht hatte jemand von euch schonmal das gleiche Problem....

Hallo Muggnsau,

ich habe vor ca. 4 Jahren auch meinen Rahmen getauscht und dies in den Papieren eintragen lassen:

Rechliche Grundlage dazu ist der §59 StVZO:

§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug - Identifizierungsnummer.

(1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:

1. Hersteller des Fahrzeugs;

2. Fahrzeugtyp;

3. Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);

4. Fahrzeug-Identifizierungsnummer;

5. zulässiges Gesamtgewicht;

6. zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).

Dies gilt nicht für die in § 53 Abs. 7 bezeichneten Anhänger.

(1 a) Abweichend von Absatz 1 ist an Personenkraftwagen, Kraftomnibussen, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihren Anhängern zur Güterbeförderung ein Schild gemäß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen; an anderen Fahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 - darf das Schild angebracht sein.

(1b) Abweichend von Absatz 1 ist an Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 ein Schild entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen.

(2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 24 S. 1), geändert durch die Richtlinie 78/507/EWG der Kommission vom 19. Mai 1978 (ABl. EG Nr. L 155 S. 31), muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,

2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und

3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.

Satz 3 Nr. 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeugidentifizierungsnummer trägt.

(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder läßt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsstelle eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.

Originalrahmen war ein 200er, Austauschrahmen ein 80iger.

Bin mit meinem Vorhaben zum Straßenverkehrsamt und habe mein Vorhaben geschildert.

Leider hatte ich für den neuen Rahmen keinerlei Papiere, nur den egay-Ausdruck.

Ein Austausch gegen diesen Rahmen war lt. Zulassungsbehörde nicht möglich, da ich keine Papiere hatte.

Auch nicht mit Unbedenklichkeitsbescheinigung etc.

Wenn du neue Papiere haben willst, benötigst du vom letzten Halter eine eidestattliche Versicherung gegenüber der letzten Zulassungsbehörde, dass der Roller nicht geklaut ist. Da du den ja letzen Halter wahrscheinlich nicht kennst, kannst du diesen Weg nicht gehen. Eine Auskunkt an Hand der FIN nach dem letzen Halter wird dir wahrscheinlich verweigert werden.

Ein weiterer Weg wäre es, wenn du einen Kaufvertrag über den Rahmen besitzt, in dem vermerkt ist, dass die Papiere beim Kauf übergeben wurden. Wenn du diese dann verlieren würdest, könnten neue Papiere ausgestellt werden.

Ich habe letztendlich so lange gesucht, bis ich einen Austauschrahmen mit Papieren hatte.

Mit dem umgebauten Fahrzeug, einem Satz Schlagzahlen, den nötigen Formalitäten, einem Unterlegklotz, einem dicken Hammer und mit dem Altrahmen fährst du dann zur Prüfstelle deines Vertrauens und schilderst dem Prüfstellenleiter dein Vorhaben mit Hinweis auf den oben genannten § der StVZO. Wahrscheinlich wirst du so wie ich einige male, in meinem Fall vier mal, wiederkehren müssen. Mit Hundeblick solltest du das kalte Herz des Prüfstellenleiters erweichen können.

Hast du diese Hürde genommen und er stimmt deinem Vorhaben zu, so schlägst du nun unter den fachkundigen Augen des Prüfers die FIN des Altrahmens lesbar in den Austauschrahmen (Unterlegklotz nicht vergessen, sonst ist der Rahmen krumm), und durchkreuzt mit dem Schlagbuchstaben "X" lesbar die FIN des Austauschrahmens. Ich empfehle dir, dies an einem Schrottrahmen zu üben, sonst findet dein Werk keine Würdigung der Halbgötter im grauen Kittel.

Der Altrahmen muss im Anschluss zerstört werden, dies erledigte ein Mitarbeiter der Prüforganisation in meinem Fall, ein wunderbarer Fall für das Studium aufgestauter Agressionen in einem Menschen....

Hast du dein Werk nun zur Zufriedenheit der Prüfstelle vollbracht, so sollte dir nun eine Bescheinigung zur eintragung in die Fahrzeugpapiere ausgestellt werden. Mit diesem Papier, den Papieren beider Fahrzeuge und ohne Hammer& Schlagklotz bewaffnet, machst du dich nun auf den Weg ins zuständige Straßenverkehrsamt zur eintragung in die Papiere.

Der Kostenaufwand (Prüfstelle, Straßenverkehrsamt) wird den Wert des Rahmens bei weitem übersteigen, nicht zu verachten der Zeitaufwand.

Hier im Forum munkelt man ja auch über dunkle Wege zur legalisierung eines Fahrzeugs, aber Achtung, dies stellt den Straftatbestand der Urkundenfälschung dar.

Viel Erfolg,

.opti

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Ich hab schon überlegt mir beide Rahmennummern sauber auszuschneiden und dann wieder einzuschweißen.... dürfte doch auch funzen oder?

Oder

Nummer ausschleifen und neu einschlagen?

Dir ist bekannt, dass ein Rahmen eine Urkunde ist und Urkundenfälschung (und auch deren Versuch) starfbar ist? Ebenso ist dir bekannt, dass du gerade nach Beihilfe zur Urkundenfälschung fragst, was ebenfals gemäß STGB strafbar ist? Auch ist dir bekannt, dass hier ein öffentliches Forum ist, wo auch die Polizei mitlesen kann?

Bearbeitet von subway
Anzeigenzeug wegen falscher Info rausgeschmissen
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Hab ich mir bei deinem Post auch erst gedacht. Da ich hier aber auch ein wenig rummoderiere und nicht nur User bin und eben in der Rolle auch Schaden vom GSF abwenden muss, sehe ich mich genötigt, das entsprechend zu kommentieren.

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