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Leistungskreditbetrug


monkeylindy

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Hallo ich hab heut morgen ne vorladung von der polizei bekommen wegen leistungskreditbetrug. ich hab auf dem ebaykonto von meiner ex nen paar sachen verkauft und ne falsche kontonummer angegeben. im nachhinein dumm weis ich auch. rechnung nicht bezahlt und nie ne mahnung bekommen. sie vielleicht weiß ich nicht. der rechnungsbetrag incl.mahngebühren liegt bei 273 euro. habt ihr ne idee wie ich da rauskomme bei der polizei? welche strafe steht darauf? naja ich wünsch schonmal schöne weihnachten.

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Versteh ich nicht wirklich: Für mich schließt sich "Bei Ebay etwas verkaufen" und "Rechnung nicht bezahlt" aus... :thumbsdown:

Bea überlegt, ob es sich um die Einwilligung in ein Lastschriftverfahren handeln könnte?

Ich gehe ja mal davon aus, dass du die Kontonummer nicht bewusst falsch ins Internet gestellt hast?

Wie wollen die dir denn Vorsatz nachweisen?

Gruß Dirk

Bearbeitet von Vespadirk
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Also für mich liest sich das schon so, als wäre die kto nr. absichtlich falsch. Sorry will nix unterstellen wenn nicht so ist. Wenn Absicht, dann selbst schuld.

Und ich denke es geht um die Rechnung für die Ebay Gebühren, oder??? Bin nicht bei egay deswegen weiss ich nicht ob die Gebühren per Rechnung oder sonst irgendwas kommen.

Hast du ne Rechtschutzversicherung??? Wenn ja dann würd ich zu Anwalt gehen.

Edi meint noch, oh mann ne vorladung am Weihnachtstag zuzustellen ist ja mal echt mies.

Bearbeitet von tboyrex
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Dumm ist der, der Dummes tut.....trifft hier wohl voll zu :thumbsdown:

ich würd die Rechnung auch bezahlen....sagen: "verdammt, da ist mir im Trennunsgstress damals wohl ein Fehler unterlaufen mit der Nummer"...

und mich dann ganz kleinlaut und mit Kopp geneigt zum buden von dannen schleichen.....

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Schönes Wort, dieser "Leistungskreditbetrug". Klingt ganz besonders schlimm, oder? Wetten, dass als anzuwendende Vorschrift ausschließlich ein stinknormaler § 263 StGB in der Vorladung genannt ist?

Viele Unternehmen versuchen inzwischen die Staatsanwaltschaft für ihren Forderungseinzug zu mißbrauchen. Das weiß die StA auch und soweit ich weiß mögen die das gar nicht.

Betrugsstrafbarkeit erfordert Bereicherungsabsicht. Wo soll die denn hier herkommen?

Meine Erfahrung: Ein Schreiben und die Sache ist eingestellt. Geh zu nem ordentlichen Strafverteidiger (falls Dir einer fehlt, könnt ich Dir einen nennen), pass auf, dass er Dich nicht mit ner Honorarvereinbarung über den Tisch zieht (sollte unter 132 Euro, so hoch wäre eine Pflichtverteidigervergütung,den es hier allerdings nicht gibt, kosten) und die Sache ist mit wenig Lehrgeld aus der Welt.

Bearbeitet von Steuermann
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