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Zeitungsabo-Abzocke ... rechtliche Frage


bubu50n

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Tag zusammne, meine Holde ist kürzlich so ner Zeitungsaboabzocke aufn Leim gegangen (wär mir aber auch passiert).

Wies dazu kam:

Ich war nicht zuhause, aber meine Holde schon. Da kam son offensichtlich ehemaliger Drogi aufm Weg der Besserung zu uns an die Tür und erzählte was von wegen:

"Die Kinder ausm Kinderheim bei uns in der Stadt wollen, um wieder zurück auf den richtigen Weg zu kommen, Zeitungen austragen, zwecks tragen von Verantwortung und Umgang mit Geld und so."

Der der bei uns an der Tür war stellte sich auch als ehemaliger Dortgewesener vor (Name leider vergessen) und nannte auch den Heimleiter (ich kenne das Kinderheim zufälligerweise recht gut, ich hab da meinen Zivildienst abgeleistet).

Ablaufen sollte das folgenderweise:

Einmal pro Woche kommt einer der Jugendlichen aus dem Kinderheim mit einer Zeitschrift unserer Wahl vorbei, stellt sich vor, händigt uns die Zeitung aus, muss nett und freundlich sein, nimmt das Geld und geht wieder. Und wenn wir mal in einer Woche keinen Bock auf besagte Zeitschrift haben dann ist das auch okay, dann gibts halt kein Geld und für uns auch keinen Zeitschrift.

Prinzipiell ne gute Sache dachte sich meine Freundin (hätt ich auch gedacht, wie gesagt ich kenn die Jugendlichen da, was die teilweise durchgemacht haben oder aus was für Verhältnissen die kommen).

Also hat meine Holde eine Auftragsbestätigung unterschrieben mit dem Wissen dass das so abläuft wie oben geschildert, die Zahlungsweiseoptionen wurden auf der Bestätigung extra von Hand durchgestrichen. Bestellt wurde ne "HÖRZU" für 1,75?/Woche.

Soweit so gut.

Dann kam von der Verlagswerbung XY eine Bestätigung von wegen Lieferungsbeginn dannunddann durch Schülerboten und nochmal der Preis/Woche für das "Abo".

Soweit immernoch okay das ganze.

Dann kam ne Auftragsbestätigung/ 1. Rechnung von der Pressevertiebszentrale YZ (andere Firma wie die davor) mit Überweisungsträger und Option auf Einzugserlaubnis der Geldes für 13 Ausgaben der "HÖRZU" = 22,75?

Ab jetzt kams mir dann spanisch vor. Das ist ja dann garnichtmehr so wie geschildert dass da irgendein Heimkind Verantwortung für irgendwelche Kohle übernimmt, ja ich glaube sogar dass da irgendwer wenn nicht sogar der Postbote die Zeitschrift einfach immer gebracht hätte egal ob wir die nun mal für eine Woche nicht haben wollen oder doch.

Heute waren wir dann in besagten Heim und haben das mal angesprochen und siehe da die wissen davon nix, ist wohl auchnicht das erste mal dass da jemand so ne Masche abzieht. Die erstatten jetzt Anzeige.

lange Rede garkein Sinn, mir gehts jetzt darum:

Hatt diese Zeitschriftenlieferfirma das Recht uns Mahnungen zu schicken obwohl wir (ja logischerweise) jetzt den Überweisungsträger nicht ausfüllen, sprich die kriegen Keine Kohle und liefern somit auch nix (so hab ich mir das jedenfalls ausgemalt, keine Kohle, keine Wahre). Weil wir haben ja nen Vertrag unterschrieben (das der mit dem jetzigen Wissen nichtmehr gültig ist ist auch klar)?

Dass die zwei obigen Firmen jetzt Post von uns bekommen von wegen ungültiger vertrag und so ist auch klar.

Bin ein wenig verunsicht jetzt, vielleicht kann sich ja mal ein Kundiger hier austoben.

Dank und Gruß,

bubu50n

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der Typ an der Tür war da am 02.06.2010, wann das von der Verlagswerbung XY ganua kam weiß ich nichtmehr, steht auch kein Datum drauf (mal abgesehen davon war bis dahin ja auchnoch alles i.O.), Auftragsbestätigug/ 1. Rechnung kam am 28.06.2010.

Passt also mit den 14 Tagen wenn ich vom letzten schrieb ausgehe.

Wie gesagt Post bekommen die so oder so von wegen der Vertrag ist ungültig mit Schilderung der Tatsahen.

Frage ist halt nur ob ich mich wegen son Mist gleich das volle Programm starten muss mit Anwalt und pipapo, je nachdem wie die sich jetzt u.U. verhalten.

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Vielleicht dann noch in Ein Einschreiben mit Rückschein investieren oder faxen damit Du ne Empfangsbestätigung hast.

das ist gut, mach ich so, mit Einschreiben.

Ne, würde ich jetzt nicht machen. Eine bestimmende aber nicht unhöfliche Kündigung sollte reichen imo.

Ja, klar, bin ja auch kein Unmensch, aber verarschen lasse ich mich auchnicht. Bestimmt und höflich wirds schon werden.

Danke schonmal für die Antworten bis jetzt!

Gruß,

bubu50n

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Aus der Reihe Gefährliches Halbwissen: Die Widerrufsfrist läuft erst ab Zugang der Vertragsunterlagen, also 14 Tage ab dem 28.06.2010 (muss aber auf dem Schreiben stehen. Wenn nicht, läuft die Frist nicht, weil du nicht über den Widerruf belehrt wurdest und kannst vor der ersten Zahlung immer widerrufen).

Also:den ausdrücklich fristgerechten Widerruf erklären per Einschreiben/Rückschein oder per Fax (Sendebericht aufheben)und das am Besten gestern.

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Bin so nem scheiss auch mal auf den Leim gegangen... ehem. Drogensüchtige, die dann die Zeitung persönlich vorbeibringen... nix da, kam per Post...

und dann wars schon zu spät, war n 2 Jahresvertrag. Bei mir hat es geholfen beim Stern (weil ich die abonementiert hatte) anzurufen, und dann bin ich da rausgekommen, da se mit solchen methoden nix zu tun haben wollten.

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Bei sogenannten Haustürgeschäften, wenn also der Eisenfuss das Schliessen der Tür verhindert, hat man ein 14tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn man entsprechend belehrt worden ist.

In diesem Falle kommt es also darauf an, ob die Belehrung schon vom Exdrogi übergeben worden ist oder ob diese mit der ersten Post oder ggf. gar nicht zugegangen ist. Den Zugang muss im Übrigen auch der Verlag beweisen.

Wenn also die Belehrung mit einfacher Post übersandt worden ist, einfach widerrufen und sofern der Verlag behaupten sollte, dass die Widerrufsfrist abgelaufen sei, behaupten, dass man keine Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten habe. Da der Verlag den Zugang der Belehrung nicht beweisen kann, Post geht ja schon mal verloren, wird der Vertrag normalerweise auch aufgehoben.

Sofern die Zeitungen weiter übersandt werden, muss man die natürlich auch wieder sofort zurückschicken.

Kann sein, dass sich dann noch irgendeine Inkassobude meldet, die dann aber mit der gleichen Argumentation bescheiden.

Wenn der Exdrogi die Belehrung übergeben hatm klappts natürlich mit dem Widerruf nicht mehr, weil der ja Zeuge ist. In diesem Fall bietet sich eine Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung an.

Die Widerufs- bzw. Anfechtungserklärung sollten dann auf jeden Fall per Einschreiben (Einwurfeinschreiben sollte genügen, der Zugang kann über die Homepage der Post verfolgt werden) erfolgen. Per Fax ist grenzwertig, da gibt es unterschiedliche Rechtssprechnung hinsichtlich des Zugangsnachweis durch Faxprotokoll.

Wünsche viel Erfolg!

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ja da hat sich in der zwischenzeit ja noch was getan:

das kinderheim lässt sich ja auch nicht alles gefallen. die hat am selben tag wo ich bei den war bei der Verlagswerbung XY angerufen, die sache geschildert und mit anzeige gedroht.

besagte firma wusste auch von nix (die zeigten sich kooperativ), hat uns angerufen, nochmal nachgefragt und uns gesagt sie wolle das mit der Pressevertiebszentrale YZ klären (die wissen bestimmt auch von nix). wir sollten auf jeden fall eine kündigung schreiben.

das hab ich gemacht, mit nennung der ganzen chose und von wegen betrug und vortäuschung falscher tatsachen und vertrag ist nichtig und so...

..ich bin ja mal gespannt.

Danke für die Antworten,

bubu50n

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  • 2 Wochen später...

so, kleines Feedback wollt ich nochmal geben:

Kündigung hat geklappt, war mit Einschreiben und Rückantwort. Kündigungsbestätigung kam dann auch. Die erste Hörzu kam auchnoch, in der Kündigungsbestätigung stand aber drinne dass die als kostenlose Postwurfsendung anzusehen ist.

Gruß,

bubu50n

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