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PK125 Motor in ital. v50 TÜV, Umbauten, Eintragung


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Servus,

hab gedacht ich poste mal meine Geschichte zur Eintragung, vielleicht kanns dem ein oder anderen ja weiterhelfen.

Also hab in meine V50 (V5B3T) mit italienischen Papieren nen PK 125 Motor eintragen lassen, mit Sito Banane und ohne Blinker. Alles eigentlich gar nicht so schwer.

Bauliche Änderungen:

1. Ansaugstutzen vom Schlosser nebenan für 5 Euro in die Kaffeekasse, passend biegen lassen.

2. Bremslichschalter aus ner PK ins Bremspedal eingebaut, Bremslicht mit Sofittenhalterung von Conrad in das kleine SpezialRücklicht geklebt.

3. Verkabelung nach Ritas Beschreibungen hier im Forum

4. Fern und Abblendlicht von Scooter Service aus HH eingebaut.

5. Huppe = Schnarre

6. Tacho bis 120 von SCK. Ist übrigens 20 km nach dem TÜV verreckt das scheiß Teil.

7. Sito Banane

Eintragen lassen:

1. TÜV anrufen, alles schildern und wenn er ja sagt festnageln und Termin ausmachen. Der zweite TÜV war sofort bereit.

2. Unbedenklichkeitsbescheinigung, hier ausm Forum von Piaggio, dass ein PV 125 Motor in die v50 eingebaut werden darf. Und einfach alle möglichen Papiere, die man unter Briefkopien zu dem Thema finden kann. Und den Wisch aus der Straßenverkehrsordnung, dass bis Bj. irgendwas alle Roller bis 125 ccm keine Blinker brauchen. Dann noch ein Datenblatt der PV und die Papiere der PK. Alles schön in einen Ordner heften.

3. Dann zum TÜV vorfahren, nen guten Eindruck machen, nett sein. Dann sagen dass viel Herzblut usw. dranhängt und dass der PK 125 Motor eigentlich der gleiche wie der PV Motor ist nur eben das Nachfolgermodell. Und den Ordner mit allen Papieren abgeben.

4. Dann sich freuen, dass er alles eingetragen hat, sogar die Sito Banane, sich aber nichts anmerken lassen. 95 Euro zahlen und ab zur Zulassungsstelle.

5. Zulassungsstelle ewig erklären, dass das wirklich die italienischen Papiere sind und es deshalb kein Kaufvertrag gibt. Tip: Auch wenn Du die Papiere hast, schreib trotzdem irgend nen Kaufvertrag wo in Englisch draufsteht, dass irgendwer Dir die Vespa verkauft hat, das erspart viel Zeit. Ich hatte Glück und irgendeine Beamtin war zufällig Italienerin und hat dan für mich gebürgt.

6. Nummertafel drauf und Staubsauger Roller an der Ampel ärgern.

Für INfos Papierkram usw. einfach ne PM schreiben.

Edit sagt: Ist ein deutscher PK Motor und die V50 ist BJ '77

Bearbeitet von Tobsen80
  • Thanks 1
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hört sich ganz einfach an.

Meinst das es so einfach geht wenn mann nen 133er mit Membran und PM40 Auspuff eintragen will?

Hab nämlch auch ne V50 Bj 67 mit Italienischen Papieren, und möchte dieses Setup eintragen lassen. Auserdem hab ich ja noch 9" Felgen. Welche musterlösung gibts dazu??? :-D:-D

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genau die Gleiche wie oben beschrieben....TÜV anrufen und fragen was er haben will...

nur das Du bei ehrlichen 133ccm eingetragen auch Blinker nachrüsten darfst...die sind dann Pflicht...

es sei denn der Tüver hat nen verdammt guten Tag und trägst die aus...:-D

Ach ja....ob Membran oder Drehschieber is egal...der Ansaugstutzen wird nicht eingetragen (hat mir mein Tüv Onkel zumindest gesagt)

Bearbeitet von dorkisbored
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Herzlichsten Dank !

Bei mir läuft grad ein sehr ähnlicher Plan.

V50 Bj63 mit ET3-Motor (O-Tuning geplant oder 121 Pinasco)

(andere Zündung, 24er Gaser , Polini oder Sito-Banänsche)

hab´ deutsche Papiere - ändert das was?

Welche Leistung und vmax haste eintragen lassen ? die vom anderen Motor oder erhöht?

Grüssle

Bernt

Edit sortierte die Buchstabensuppe

Bearbeitet von BerntStein
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Hier mal die Vorschriften zum Thema Bremslicht, ab 50 km/h braucht man ein Bremslicht. http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__53.html

Und dann noch zum Thema Blinker http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__54.html (Leichtkrafträder alles über 125 ccm ist keins mehr)

Kein Jurist was?

Immer alles lesen

§72 StVZO

"§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)

tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge."

Gruß aus Kiel

matze

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"§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)

tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge."

sag ich doch :-D

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