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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Meine Schwiegereltern möchten gerne meiner Frau ein Grundstück überschreiben.

Meine Frage: Wie ist das im Falle eines Falles. (Tod, Scheidung usw.)?

eure Meinungen bitte.

Bearbeitet von bomber
Geschrieben

Das kommt auf den Schriftsatz an den der Notar verfasst.

Wenn das Grundstück nur auf deine Frau übertragen wird gehst du leer aus.

Sollte ein Haus auf dem selbigen stehen sieht das genau so aus mit der Ausnahme

Man kann dir ein lebenslanges Wohnrecht zusprechen und als Rechtsnachfolger die Kinder einsetzen.

So ist gewährleistet, dass das Haus im Familienbesitz bleibt und nicht bei einer Scheidung unter den Hammer kommt.

Noch genaueres erfährst du beim Anwalt oder Notar deines Vertrauens! :-D

JR

Geschrieben

Haus steht auf dem Grundstück keins, nur Bäume. Ist auch kein Baugrund.

Also ist es so: Ich darf die Kosten (Grundsteuer usw.) bezahlen, weil Frau ja zuhause ist bei den Kindern.

Wenns Probleme gibt hab ich Pech gehabt. Ich will mich ja nicht scheiden lassen oder so.

Aber verstehen möcht ichs halt.

Geschrieben (bearbeitet)

UPS, da hat sich wohl einiges getan in dem Bereich. Kaum ist man mal das eine oder andere Jahr nicht so dran... :-D

Also, so war es bis zum Juni 2008:

Habe es mal gelöscht.

@ Dr. Paulaner: Kannst Du mir interessehalber erklären, warum man in Foren keine juristischen Auskünfte erteilen darf?

Grüße,

Flameboy

Ist Teil des Rechtsberatungsgesetzes, das auf einem Entwurf von 1935 basiert und bis 2002 immer wieder angeglichen wurde.

Ziel soll sein, dass nur Erlaubnisinhaber und Privilligierte Rechtsberatung evtl. auch nur in den Teilbereichen der Erlaubnis geben dürfen,

um den Bertungssuchenden nicht zu einer Straftat mit Gefahr für Leib und Leben, Kapital oder seine Freiheit zu verleiten. :-D

Eigentlich sehr anständig, denn so soll gewährleistet werden, dass nicht Greti und Pleti Dir Sachen erklären, wegen denen Du dann im Ernstfall z.B. hinter Schwedischen Gardinen landest.

LG Stephan

Edit schiebt noch einen Link hinterher. Da geht's los bei §1 Abs 1..

http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gese...ng/aktuell.html

Und so ist es seit dem Juni 2008:

Siehe sidewalksurfer's Beitrag eins drüber... :-D

Krass eigentlich. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das so bleibt. Aber wir werden sehen. :-D

Bearbeitet von StephanCDI
Geschrieben

Ja, aber da steht doch...zb. in §2, Begriff der Rechtsdienstleistung,

daß eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung

von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien KEINE Rechtsdienstleistung ist.

Wie sollte es dies auch sein?

Geschrieben

Hallo was geht ab, ích wollt doch nur ne Meinung unter Freunden haben.

Is ja nicht so das ich davon gebrauch machen möchte. Und Anwälte geben am Telefon keine Info.

Geschrieben
Ja, aber da steht doch...zb. in §2, Begriff der Rechtsdienstleistung,

daß eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung

von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien KEINE Rechtsdienstleistung ist.

Wie sollte es dies auch sein?

Schon, genau das ist ja das Problem der Grauzone.

So gesehen ist es keine Rechtsdienstleistung, wenn jemand öffentlich (z.B. hier) einen allgemeinen Fall und mögl. Rechtsfolgen betrachtet und erörtert.

Der Punkt ist die "Allgemeinheit".

Sobald jemande wissen will, wie es in seinem speziellen Fall aussieht, also, sobald sich diese Dienstleistung nicht an die Allgemeinheit sondern an

eine bestimmte Person und seinen Fall richtet, schaut die Sache wieder anders aus..

Das wäre wieder mal ein Beispiel, wie Gesetzesänderungen, die bestimmt gut gemeint sind, zu mehr Undurchsichtigkeit führen, als es vor der Änderung der Fall war.

LG Stephan

Geschrieben

Habe mir die Links jetzt nicht durchgelesen, wollte aber sicherheitshalber noch kurz klarstellen, dass ich Rechtsanwalt bin...

Hallo was geht ab, ích wollt doch nur ne Meinung unter Freunden haben.

Is ja nicht so das ich davon gebrauch machen möchte. Und Anwälte geben am Telefon keine Info.

Geschrieben
Habe mir die Links jetzt nicht durchgelesen, wollte aber sicherheitshalber noch kurz klarstellen, dass ich Rechtsanwalt bin...

Man braucht sich doch nur mal vorstellen, was aus dem Berufsstand wird, wenn ohne große Umstände im Internet

zu Rechtsfragen Auskunft gegeben wird...und dann noch völlig kostenfrei, vielleicht so ähnlich wie bei Fragen zur

Kraftfahrzeugelektrik? Das geht doch gar nicht! Wer will dann noch dieses Fach studieren wollen? ...und was soll dann

mit den derzeitigen Anwälten passieren, wenn da keiner mehr hingeht?

...also, auf eine Gesetzesänderung werdet Ihr wohl noch lange warten.

Ich bin übrigens kein Jurist!

Geschrieben

Bin kein Jurist, aber eins weiß ich : Die Herren Anwälte werden nicht verarmen - weder in D noch in Ö durch derartige Infos. :-D

Gibt genug Poidln die vor Gericht Jarelang streiten und noch kein Netz haben... :-D

rs

Geschrieben

Stellt Euch einfach vor, jeder dürfte jederzeit anderen Menschen Rechtsrat erteilen. Am besten online.

Wie lange würde es wohl dauern bis es genug Vollhorste mit einem Gasthörerschein-Rechtswissenschaften gibt, die dann - im übertragenen Sinne - empfehlen "einen Lappen hinter die Kaskade zu stecken" oder "gleich mal einen 750ccm Motor zu verbauen"?

Außerdem: Einen Anwalt fragen heißt nicht notwendigerweise sein Recht auch durchzusetzen. Eine Prozesstaktik wird wohl kaum jemand zuverlässig mal eben übers Netz ausarbeiten, gerade wenn es um wenig solvente Schuldner geht und man sich fragen sollte ob man dem schlechten noch gutes Geld hinterherwirft.

Zu guter letzt: Wer weiß schon online - ohne Ansicht der relevanten Akten oder Verträge - welches Detail möglicherweise (prozess-)entscheidend ist.

Support your local lawyer!

-

p.s. Sicherungsverwahrung für alle Ebay-Betrüger!!!

Geschrieben (bearbeitet)

Ich versteh den Sinn nicht ganz...

Was ist mit den ganzen Tipps zur Wartung und Reparatur in allen möglichen KFZ-Foren? Gehen da auch nicht Jobs bei drauf, wenn man alles zu jeder Reparatur nachlesen kann und sich dann selbst versucht. Am besten als Laie noch an sicherheitsrelevanten Bauteilen austoben, weil XY-Forumshorst da tolle Tipps hatte.

Bearbeitet von Kr***en
Geschrieben

erstens: solche fragen immer nur als rein fiktiven fall

beschreiben,

und zweitens bei den antworten nicht alles glauben.

Flameboy wird mir sicher zustimmen, dass jede antwort

unseriös ist, in der nicht steht, man möge doch bitte zum anwalt,

oder wie in diesem hypothetischen fall, zum notar gehen!

p.s.: das kostet sicher keine arbeitsplätze... zumindest nicht

die von juristen, sondern schafft viel mehr neue probleme,

welche es zu verhandeln gilt, man studiert nicht umsonst

und macht zwei blôde examina :-D

Geschrieben

Ich stimme z3ros3b insoweit zu, als die Darlegung des Sachverhalts in Foren oder am Telefon gar nicht umfassend erfolgen kann, eine Antwort auf eine solche Schilderung daher gedankennotwendig lückenhaft bleiben muss.

Aber es geht ja hier (und in vergleichbaren Fällen) nicht um eine vollständige Beratung oder gar eine Prozessvertretung sondern "nur" um eine kurze Einschätzung der geschilderten Sachlage. Ich kann in solchen Fällen den Niedergang des Berufsstandes noch nicht erkennen, da bomber - wie er ja selbst ausführt - aus Kostengründen keinen Anwalt kontaktieren will bzw. kontaktiert hätte.

Wenn er wirklich fundierte Hilfe und eine vollständige Darlegung der Sach- und Rechtslage möchte, so muss er zwangsläufig zu einem ortsansässigen Kollegen gehen und sich beraten lassen (was übrigens gar nicht so teuer ist, wie viele immer meinen).

Grüße,

Flameboy

Geschrieben

Mal grad das RDG überflogen.

Da steht doch drin, wenn ich unentgeltlich Rechtsberatung betreibe, muss ich die Befähigung zum Richteramt haben. Die hat der Flameboy.

Also weitermachen! :-D

Welcher arbeitslose Anwalt mahnt denn wieder irgendwelche Leute in Foren ab, nur weil sie als (Rechts-)Laien mal nen Tip rausgehauen haben??

Verstehe das jetzt nicht ganz, was soll da drin stehen?

Guten Tag,

sie haben beraten.

Bitte zeigen sie mir ihr zweites juristisches Staatsexamen? :-D

Ansonsten bitte ich sie, mir 600,- ? Mahnkosten zu überweisen? :-D

MfG

RA Arbeitslos mit zwei 4,0p Examina

Gruß Dirk

Geschrieben
Ich stimme z3ros3b insoweit zu, als die Darlegung des Sachverhalts in Foren oder am Telefon gar nicht umfassend erfolgen kann, eine Antwort auf eine solche Schilderung daher gedankennotwendig lückenhaft bleiben muss.

Aber es geht ja hier (und in vergleichbaren Fällen) nicht um eine vollständige Beratung oder gar eine Prozessvertretung sondern "nur" um eine kurze Einschätzung der geschilderten Sachlage. Ich kann in solchen Fällen den Niedergang des Berufsstandes noch nicht erkennen, da bomber - wie er ja selbst ausführt - aus Kostengründen keinen Anwalt kontaktieren will bzw. kontaktiert hätte.

Wenn er wirklich fundierte Hilfe und eine vollständige Darlegung der Sach- und Rechtslage möchte, so muss er zwangsläufig zu einem ortsansässigen Kollegen gehen und sich beraten lassen (was übrigens gar nicht so teuer ist, wie viele immer meinen).

Grüße,

Flameboy

da stimme ich vollkommen zu - vor allen dingen dingen der aussage zum thema SV!:-D

was mich mehr interessiert ist die tatsache, wer (warum?) abgemahnt wurde!

schon interessant zu sehen, wie (fast) alle welt abneigungen gegenüber juristen hat.....

mir wollte man gegen ende des studiums schon mal ne wohnung nicht vermieten,

weil ich dummerweise die wahrheit bzgl. des studienfachs gesagt habe.

grüße

Geschrieben (bearbeitet)
schon interessant zu sehen, wie (fast) alle welt abneigungen gegenüber juristen hat.....

mir wollte man gegen ende des studiums schon mal ne wohnung nicht vermieten,

weil ich dummerweise die wahrheit bzgl. des studienfachs gesagt habe.

grüße

...ist aber durchaus nachvollziehbar:

Kumpel von mir hat ein Haus mit 10 Parteien.

Der vermietet grundsätzlich nicht an Juristen und Polizisten. Unstimmigkeiten

mit Mietern gibt es immer mal. Wenn das aber Prozesshanseln sind, ist das für

den Vermieter sehr unangenehm. Umso schlimmer für ihn, wenn diese Mieter

vom Fach sind.

Mit den Polizisten hat es eine andere Bewandnis.

Was den kostenlosen juristischen Rat im Internet anbelangt:

Umfassend kann man übers Internet nicht immer beraten, was Rechtssachen anbelangt.

Aber auch ein techn. Ratschlag, der alles berücksichtigt ist nicht immer über das Internet

möglich. Da kann es möglich sein, daß was daneben geht und der Meistro sich selbst die

Sache ansehen muß. ...ist für mich ähnlich gelagert.

Wenn der Richter kein Jurist, sondern KFZ-Meister wäre, schätze ich mal, würde der im

Grenzfall kostenlose technische Auskünfte übers Internet in Bezug auf KFZ ebenfalls verbieten.

... die Handwerkskammer würde das bestimmt auch begrüßen.

Edit:

Aber es geht ja hier (und in vergleichbaren Fällen) nicht um eine vollständige Beratung oder gar eine Prozessvertretung sondern "nur" um eine kurze Einschätzung der geschilderten Sachlage. Ich kann in solchen Fällen den Niedergang des Berufsstandes noch nicht erkennen...

Flameboy

Aber attraktiver wird der Beruf damit auch nicht!

Bearbeitet von Don

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    • Danke übernehme ich gleich. Werd mir mal ne Liste machen und alles nach und nach eintragen. Wird wohl etwas größer als ich dachte und ich verlier sonst den überblick.
    • 7 - Reifen haben i.d.R. einen Schlauch, da es geteilte Felgen sind. Die kann man selbst wechseln. Es gibt auch Tubeless Felgen für die alten Vespen. Da ist dann nix mehr mit selbst wechseln (außer man hat entsprechende Werkzeuge).   Mach' nicht zu viele Baustellen gleichzeitig auf. 
    • Guten Morgen!   Ich gebe hier auch mal meinen Senf dazu... Ich verweile aktuell (eigentlich schon etwas länger) in Washington DC. Wenn jemand besondere Tipps hat, was man sehen / unternehmen usw kann, bin ich für Anregungen dankbar. Beim Donald war ich schon, der war aber gerade nicht Zuhause . Und wenn es jemand durch Zufall mal hierher verschlägt, kann er sich gerne mit mir in Verbindung setzen.  
    • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Also hab ich das richtig kapiert, dass jemand vor mir eine 92er die eine Lusso mit Getrenntschmierung war, viele teile gegen eine PX alt getauscht hat. Entweder wegen der Optik oder einfach aus 2 mach eins usw. 1: Vergaser scheint der originale ohne Getrenntschmierung zu sein. Also weiterhin Gemisch 1:50 tanken. 2: Lenkerabdeckung würde ich gerne so behalten wollen. Die LED´s werden ich mal testen  Die rechte leuchtet blaumbei Fernlicht, eine soll wohl gelb leuchten, wenn Reserve ansteht. Habe ich aber nicht testen können und die dritte keine Ahnung. Also Gasrohr komplett neu, denn solche eine gewellte Scheibe, die den Griff auf Spannung hält, damit er kein seitliches Spiel mehr hat, die fehlt. Nur das teil, wo der Gaszug eingehangen wird ist am oberen Ende dran und deshalb geht es auch so schwer.Aber der sollte ja passen. Brems und Kupplungsgriffe sind alle gleich denn die würde ich mitmachen. 3. Vergaser . Also ist dieser original und ich kann so eine Kiste bestellen, die tauschbaren Düsen drin sin. Werd die untere vom Mischrohr glaub ich, abschrauben und schauen was drauf steht. was ist mit der ersten Düse davor die wohl für den unteren Bereich zuständig ist? sind die dann dort dabei? 4:der alte Benzinhahn hatte wohl eine Reservestellung. Passt dieser bei der Lusso? Würde gerne auf Nummer sicher gehen. 5: Passen alle Sitzbänke die von der Version alt auch auf Lusso? 6: Stossdämpfer vorne ist total weich also durch. Kann man dort alles mit ABE verbauen oder muss man dort auf etwas besonders achten? Bekommt man den hinteren selber gewechselt ohne den Motor rauszunehmen? 7: Kann man Reifen selber wechseln? Ich lese ab und an etwas von Tubeless und kenne das nur von meinen MT Bikes. Funktioniert das, wenn die felge teilbar ist? Bekommt man selber Reifen drauf gezogen?   Ich würde sie jetzt erstmal zum laufen bringen wollen. Also sie lief ja mit dem anderen Auspuff ganz gut. Den neuen konnte ich nur paar min testen. Dieser klingt aber um einiges besser als der, der dran war. Um die Optik, die jetzt aber so von ganz weit weg betrachtet sehe, würde ich gerne bei behalten. Im groben anderen Bank drauf und wenn sie zuverlässig läuft, kann man übern Lack reden. Sie hat keine Roststellen.  Also bei SIP alles nach meinem Baujahr durchsuchen und beim Gasgriff, passt Alt und Lusso zusammen. Dort sind auf der Zeichnung viel mehr teile zu sehen, als bei mir verbaut wurden.    Bin gerade auf der SIP Seite und weiß nicht welchen Düsenkoffer ich kaufen soll. Ich habe also den originalen Vergaser verbaut und der nennt sich Si ja? Vom Angebot im internet werde ich gerade erschlagen. Gasgriff gibt es da wohl nicht und bei Ebay werden mir dazu andere teile mit Plastik Adapter engezeigt. Unter weiteres Zubehör kommt dort auch eine Gasgriff Rückholfeder.Braucht man diese auch?  
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