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Geschrieben

ja gut,

da ich bald meine px 80 bj.87 umrüsten will auf px 125 t5

und das gute stück 10 jahre stand,bin ich der meinung zur einer "vollabnahme " zu müssen!!!

ist das korrekt?,und wenn,wie sind die bursche da so gelaunt???...

und was kosten das und,wieviel würde die eintragung des motors kosten????

desweiteren würde ich gerne wissen,wie gross ist der unterschied ( Am auspuff flansch ) in mm,zwischen dem 125 t5 orginal zylinder

und dem 172 er mallossie?????

danke im voraus!!!

mfg

roller mick

Geschrieben

Hab ich auch gemacht, ist eigentlich kein Problem. Brauchst aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggio die es normalerweise nur über Händler gibt. Kosten tut`s nicht die Welt. Gruß sigi

Geschrieben

Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung schreibst Du eine Mail an Piaggio mit der Bitte um eben diese. Die wollen die Rahmennummer Deiner PX und die Motornummer des T5-Blocks (wenigstens den Motortyp, als beim 200er z.B VDE1M). Dazu Deine Postanschrift. Dann kommt das kostenlos nach Hause. Habe gestern mit Piaggio in Kerpen telefoniert und diese Aussage bekommen. Email ist: zentrale01@de.piaggio.com

Zur Vollabnahme: habe gerüchteweise gehört, daß es diese nicht mehr gibt, nur noch HU.

Geschrieben

Bei Stilllegung länger als 7 Jahre ist zur Neuanmeldung eine Vollabnahme nötig, also auch in deinem Fall. Wie dein spezieller Herr Ingenieur zum Prüftermin gelaunt ist, kann wohl keiner vorhersagen.

Eintragung des Motors sollte kein Problem sein mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung, Vorgehensweise wie schon geschrieben. Ich habe für Vollabnahme inkl. Eintragung eines anderen Motortyps 39,50 oder so beim TÜV Rheinland bezahlt.

Die Auspuffflansche des Original- und des Malossizylinders sind von den äußeren Abmessungen her gleich, d. h. du kannst auf einem Malossi einen Originalauspuff montieren oder auch einen Rennauspuff auf dem Originalzylinder.

Geschrieben
Bei Stilllegung länger als 7 Jahre ist zur Neuanmeldung eine Vollabnahme nötig, also auch in deinem Fall. Wie dein spezieller Herr Ingenieur zum Prüftermin gelaunt ist, kann wohl keiner vorhersagen.

Eintragung des Motors sollte kein Problem sein mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung, Vorgehensweise wie schon geschrieben. Ich habe für Vollabnahme inkl. Eintragung eines anderen Motortyps 39,50 oder so beim TÜV Rheinland bezahlt.

Die Auspuffflansche des Original- und des Malossizylinders sind von den äußeren Abmessungen her gleich, d. h. du kannst auf einem Malossi einen Originalauspuff montieren oder auch einen Rennauspuff auf dem Originalzylinder.

Nabend, mein Kumpel hat neulich seinen seit ewigkeiten abgemeldeten neu aufgebauten Käfer zugelassen.Mußte keine Vollabnahme machen...

Gruß

Geschrieben

War bei meiner GS 200 auch so.

Stand fast 10 Jahre rum, aber ich musste nur eine HU machen.

Hatte eigentlich auch mit Vollabnahme gerechnet.

Solange das Fahrzeug unverändert wieder in Betrieb genommen wird, wäre kein §21 nötig sagte mir der Prüfer.

Geschrieben

Hab dazu auch nochmal nachgelesen, demnach verzichten viele Zulassungsstellen auf den Nachweis einer Vollabnahme, wenn trotz langer Stilllegung die Papiere noch vorhanden sind, aus denen die Stilllegung ersichtlich ist (i. d. R. also Brief mit Abmeldestempel).

Geschrieben

ich hör immer unbedenklichkeitsbescheinigung :-D ....

ich fahr nen t5 motor in einem Rahmen von 62.

Ich bin einfach zum tüv gegangen und hab gesagt ich möchte den eingetragen haben...

der prüfer hat auch erst noch was von der bescheinigung gemurmelt, ist dann aber in seinem büro verschwunden und als er wieder raus kam, sagte er, daß das alles kein problem sei... :-D

er is ne runde gefahren und dann sollte ich ihm noch die rahmen nummer und motornummer sagen und schon hatte ich den motor eingetragen und tüv...

ich würd erstmal zu den blaukitteln hingehen und den fragen was der dazu meint...

p.s. mein tüv liebt es, wenn man ihm alles technische erklären kann und er sieht das man das alles selber gemacht hat, also ahnung von dem hat was man da fährt..

Geschrieben

Eintragung T5-Motor in PX80-Chassis könnte ich an E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen.

U.U. spart man(n) sich damit die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Geschrieben

Thema Vollabnahme, also Abnahme nach §21 ist nur erforderlich, wenn ein Fahrzeug keine Papiere hat, also z.B. Italien- oder Spanienimport.

Die Regelung, dass Fahrzeuge, die mehr als 5 Jahre abgemeldet, oder auch Tüvüberfällig waren, eine Vollabnahme haben müssen, gibt's schon seit ain paar Jahren nicht mehr.

Zur Unbedenklichkeitsbescheinigung auf folgendes. Der normale Weg ist eben der, bei Piaggio Deutschland so etwas zu beantragen. Es gibt allerdings Tüvler, die des Internets mächtig sind und dann eben die Briefkopien als Eintragungsgrundlage nehmen.

Liegt halt immer im Ermächtnis des Prüfers.

Geschrieben

Unser TÜV hier verlangt sogar Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der konkreten Motornummer, da reichen irgendwelche Kopien nicht. Scheint aber unterschiedlich gehandhabt zu werden - also am besten vorher fragen. Gruß sigi

Geschrieben
Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung schreibst Du eine Mail an Piaggio mit der Bitte um eben diese. Die wollen die Rahmennummer Deiner PX und die Motornummer des T5-Blocks (wenigstens den Motortyp, als beim 200er z.B VDE1M). Dazu Deine Postanschrift. Dann kommt das kostenlos nach Hause. Habe gestern mit Piaggio in Kerpen telefoniert und diese Aussage bekommen. Email ist: zentrale01@de.piaggio.com

Zur Vollabnahme: habe gerüchteweise gehört, daß es diese nicht mehr gibt, nur noch HU.

ja super....

danke dir...

werd direkt mal was schreiben...

Geschrieben
Bei Stilllegung länger als 7 Jahre ist zur Neuanmeldung eine Vollabnahme nötig, also auch in deinem Fall. Wie dein spezieller Herr Ingenieur zum Prüftermin gelaunt ist, kann wohl keiner vorhersagen.

Eintragung des Motors sollte kein Problem sein mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung, Vorgehensweise wie schon geschrieben. Ich habe für Vollabnahme inkl. Eintragung eines anderen Motortyps 39,50 oder so beim TÜV Rheinland bezahlt.

Die Auspuffflansche des Original- und des Malossizylinders sind von den äußeren Abmessungen her gleich, d. h. du kannst auf einem Malossi einen Originalauspuff montieren oder auch einen Rennauspuff auf dem Originalzylinder.

super vielen dank!!!!!!!

Geschrieben
Unser TÜV hier verlangt sogar Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der konkreten Motornummer, da reichen irgendwelche Kopien nicht. Scheint aber unterschiedlich gehandhabt zu werden - also am besten vorher fragen. Gruß sigi

mensch,komolizier....

aber wird schon...

erst mal danke.......

gruss m

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