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Änderung der Zulassung von Importfahrzeugen


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Top-Benutzer in diesem Thema

Anscheinend bin ich aber trotz meines inzwischen fortgeschrittenem Alter nicht in der LAge das Beamtendeutsch zu verstehen, denn ich finde keine Textpassage wo die Rede ist, dass es keine KBA-Auskunft mehr gibt?

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Anscheinend bin ich aber trotz meines inzwischen fortgeschrittenem Alter nicht in der LAge das Beamtendeutsch zu verstehen, denn ich finde keine Textpassage wo die Rede ist, dass es keine KBA-Auskunft mehr gibt?

hab ich als beamter auch nicht gefunden! :-D

Bearbeitet von Seekadett
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Hier noch was aktuelles, leichter verständliches, von der KBA Homepage:

"Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden."

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..klasse...lt. diesem Abs.

Die Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden

...kann nun auch DEKRA&co. diese durchführen...herrlich!!!

blöd nur das in ddorf, die zulassungsbehörde sagt, man werde 6-8 wochen brauchen um nach der prüfung

die papiere ausstellen zu können....(es erfolgt da erst die kba-prüfung!)

Bearbeitet von Blanky Ddorf
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Habe gerade meine TX zugelassen und Papiere bekommen... KBA Anfrage hatte ich, und mich gewundert das da nix über gültigkeitsdauer 4 Wochen usw stand.

Angemeldet habe ich Sie nach dem 1.3., ohne probleme neue Papiere bekommen.

Was für Papierkram ist denn demnächt dann notwendig wenn ich mal wieder einen Roller kaufe bei dem der Vorbesitzer die Papiere verbummelt hat?

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..klasse...lt. diesem Abs.

Die Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden

...kann nun auch DEKRA&co. diese durchführen...herrlich!!!

blöd nur das in ddorf, die zulassungsbehörde sagt, man werde 6-8 wochen brauchen um nach der prüfung

die papiere ausstellen zu können....(es erfolgt da erst die kba-prüfung!)

Dekra wäre ja der Knaller, aber irgendwie bezweifle ich, dass die das dürfen...ist das Bundesland abhängig...der Dekra Mann, der zu uns zu worb5 kommt, hat mir nämlich noch nix davon erzählt...

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Puhh mal ne Frage zur Feinstaubplakette. Habe von nem Bekannten gehört das es für verschiedene Fahrzeuge verschieden farbige Plaketten gibt. Zuminderst beim Auto. Je nach Gebiet muss das Fahrzeug dann bei Feinstaubalarm sofort abgestellt werden. Wie sieht denn sowas dann beim Roller aus? Brauch ich dann zb. mit ner Fuffi auch so ne Plakette?

Wär bischen doof wenn man gerade ne schöne Umlandrollertour macht und dann wie auch immer so nen Alarm losgeht und man mitten in der Pampa steht u wohlmöglich noch Kilometer weit zu Fuß gehen darf und den Roller im Feld stehen lassen muss:-) Naja ganz so schlimm wirds schon nicht werden, und Klimaschutz ist ja auch gut, aber würde mich mal interessieren...

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Puhh mal ne Frage zur Feinstaubplakette. Habe von nem Bekannten gehört das es für verschiedene Fahrzeuge verschieden farbige Plaketten gibt. Zuminderst beim Auto. Je nach Gebiet muss das Fahrzeug dann bei Feinstaubalarm sofort abgestellt werden. Wie sieht denn sowas dann beim Roller aus? Brauch ich dann zb. mit ner Fuffi auch so ne Plakette?

Wär bischen doof wenn man gerade ne schöne Umlandrollertour macht und dann wie auch immer so nen Alarm losgeht und man mitten in der Pampa steht u wohlmöglich noch Kilometer weit zu Fuß gehen darf und den Roller im Feld stehen lassen muss:-) Naja ganz so schlimm wirds schon nicht werden, und Klimaschutz ist ja auch gut, aber würde mich mal interessieren...

.....alles easy....(siehe VERORDNUNG / Seite 8)...Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach §40 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetzes...4. zwei- und dreirädrige Kfz.

http://www.umwelt-plakette.de/gesetz%20und%20urteil.php

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Habe nen spanischen Fahrzeugbrief, da ist sogar noch span. "TüV" drauf. Was brauche ich denn dann, um die Kiste in DE anzumelden ? Dummerweise ist Bj'64 eingetragen, allerdings sind nie Blinker verbaut worden. Da müssen ja nun eigentlich welche dran oder kann man das irgendwie austragen lassen ? Man beachte: ich wohne in München, da ist beim TüV eigentlich gar nichts möglich, da gibt's eigentlich NULL Möglichkeiten.

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Dekra wäre ja der Knaller, aber irgendwie bezweifle ich, dass die das dürfen...ist das Bundesland abhängig...der Dekra Mann, der zu uns zu worb5 kommt, hat mir nämlich noch nix davon erzählt...

Unsere Dekra Leute in Rgb, die zu uns kommen, machen bereits 21'er.

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@ stefan73: ja, regensburg, wieso?

spanische karre ... :-D

warum papiere verloren? :-D

mit spanischen papieren tüv machen, blinker ausnahmegenehmigung kaufen, zulassen, fertig.

nix kba, nix blinker. so in rgb. - münchen so viel komplizierter?

Bearbeitet von px_power
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@ stefan73: ja, regensburg, wieso?

spanische karre ... :-D

warum papiere verloren? :-D

mit spanischen papieren tüv machen, blinker ausnahmegenehmigung kaufen, zulassen, fertig.

nix kba, nix blinker. so in rgb. - münchen so viel komplizierter?

na dann weiß ich auch nicht...habs unserem Dekra Mann bei worb5 gesagt, er hat mit seinem Chef geredet und meinte, dass er das 21er nicht machen kann...mir lässt das irgendwie auch keine Ruhe, aber was soll ich machen...

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