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Humma Kavula

Globaler Moderator

Alle Inhalte von Humma Kavula

  1. .... ist Beleidigungsweltmeister im Fettnäpfchenweitsprung
  2. ... ist der Gründer von Storch Hainer
  3. Humma Kavula antwortete auf Luka Lu's Thema in Flame & Sinnfrei
    Och, das ist jetzt aber schade
  4. ... treibt hier mutig Unzucht
  5. Humma Kavula antwortete auf kerner67's Thema in Blabla
    Willkommen auf der dunklen Seite der Macht
  6. ... zerhackt das noie Malossi Gayhoise für nen alten, wässrigen Malossi. Warum? Weil er es kann!
  7. ... weitet diesen nur zu gerne
  8. Verfängt der sich nicht in Deinen Fahrradspeichen?
  9. Schön wärs! Wenn ich mit meinen Dackeln unterwegs bin, schaue ich denen permanent auf die Rosetten... So ähnlich ist das wohl bei Followern
  10. Sharing is caring Da hat @freakmoped aber wirklich einen echten Skandal aufgetan, auf den WIR ALLE beinahe rein gefallen wären : Da passt doch der Pinasco Zylinder NICHT auf das Seriengehäuse Und, um das irgendwie noch zu verschleiern, haben die Lumpen einfach ein eigenes Gehäuse konstruiert Unglaublich! Pinasco, bitte äußern! Das ist so unglaublich frech, da fehlen mir fast die Worte
  11. Nur halt mit dem Unterschied, dass PlS selbst angibt, die Toleranz bis zum maximum ausgereizt zu haben, ohne jedoch drauf hin zu weisen, dass man dadurch eventuell spindeln muss. Und das ist dann bei vielen, wie auch bei mir, zu viel... Ist dann halt blöd, da man eben nur noch diese Wellen fahren kann. Auch eine Art der Kundenbindung
  12. ...verwuxelt die Bachstuben
  13. Humma Kavula antwortete auf Luka Lu's Thema in Flame & Sinnfrei
    Dein Steuerberater? Oder "ER"? Link?
  14. Vielleicht eher auslagern? Ist ja eventuell auch für Andere interessant... Aber ich stimme Dir zu, ist minimal OT
  15. Ja, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und natürlich Rechtmäßigkeit! Die wird es geben, da ja gewährleistet sein muss, dass das Fahrzeug wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. Das kann durch Rückrüstung oder auch durch Eintragung erfolgen, Zeitansatz dazu maximal zwei Wochen. Geht aber auch weniger, wenn jetzt nur Xenonbrenner in H4 Scheinwerfer eingesetzt wurden ist die Rückrüstung ja auch problemlos innerhalb weniger Tage möglich. Bei einer Mängelmeldung kann man anschließend zu einer Polizeidienststelle eigener Wahl fahren (muss also nicht zu der ausstellenden Dienststelle) oder von einer Fachwerkstatt die Rückrüstung bescheinigen lassen und dann nur die Bescheinigung vorlegen. Das sind zwei verschiedene Maßnahmen! Die Stillegung dient der "Ausserverkehrziehung" des Fahrzeuges, die Sicherstellung der Beweissicherung im Straf-oder Ordnungswidrigkeitenverfahren!
  16. Frag beim ADAC oder der italienischen Botschaft an!
  17. Vorweg, ich bin jetzt auch nicht der fitteste im Verkehrsrecht, das folgende stellt also weder Anspruch auf Vollständigkeit noch soll es eine Rechtsberatung sein! Also, Beispiele exemplarisch : Es gibt exakt drei Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis 1. Wenn die Fahrzeugklasse geändert wurde. Das ist der Fall, wenn aus einem PKW "geschlossen" ein Cabrio gemacht wurde oder ein Wohnmobil 2. Wenn sich das Abgas und Emissionsverhalten ändert Also z. B. Auspuff oder auch offener Luftfilter, Chiptuning, anderer Motor,... Und 3tens, leider eher weich : Wenn aus einer Änderung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer resultiert Zum Beispiel, wenn auf Xenonscheinwerfer umgebaut wurde und die nötigen Vorgaben wie SW Reinigungsanlage und automatische SW Höhenverstellung verzichtet wurde (Blendgefahr). Oder auch die schon angeschlitzten Reifen oderoderoder... Schwarze Blinkergläser eher nicht. Ist die BE durch solche Fälle erloschen, kann das Fahrzeug vor Ort stillgelegt werden (das kann übrigens auch durch Ausschreibung erfolgen, wenn die Beiträge für Versicherung oder Steuer nicht bezahlt wurden) in diesem Fall werden die Zulassungsplaketten entfernt. Weiterhin kann das Fahrzeug zur Beweissicherung sichergestellt werden (sollte Euch das mal passieren, dann solltet ihr euch vor Ort mit dieser Maßnahme "nicht einverstanden" erklären. Dann wird das Fahrzeug beschlagnahmt. Weg isses sowieso, aber eine Beschlagnahme muss innerhalb von drei Tagen durch einen Richter bestätigt werden. Eine Sicherstellung nicht...) Generell gilt die Verhältnismäßigkeit. Bei einer unzulässigen Auspuffanlage reicht auch die "Untersagung der Weiterfahrt", dann gibts ne Mängelmeldung und der Betroffene kann das Fahrzeug entweder vor Ort umrüsten (DB eater rein) oder mittels Anhänger abholen und wieder in den korrekten Zustand versetzen. Der Auspuff/ESD kann auch vor Ort demontiert und zur Beweissicherung sichergestellt /beschlagnahmt werden. Ist ein milderes Mittel, als das gesamte Fahrzeug "einzuziehen". Muss aber auch gewährleistet werden können, ist also beim Auto eher schwierig...

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