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rassmo

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Alle Inhalte von rassmo

  1. rassmo antwortete auf dreckige13's Thema in Blabla
    Vielen Dank an meinen Wichtel für Quartett, Pin, Aufputschmittel und Süsses.
  2. rassmo antwortete auf dreckige13's Thema in Blabla
    Geschenk erhalten. Verpackung bleibt bis 24.12. zu. Dann kommen Bilder des Inhalts. Ich freu mich schon.
  3. Bin ich von ausgegangen da hier nicht unbedingt das Forum für moderne Automatikroller ist. Aber ich bin von der Toleranz der GSFler begeistert.
  4. Was heißt Aufwand? Es kommt doch auf den Preis des Rollers an. Dann Unbedenklichkeitsbescheinigung holen und ab zum TÜV. Wenn der Roller günstig genug ist lohnt sich das auf alle Fälle.
  5. Wie alt sind denn deine Ape? COC gibt es erst seit Anfang der 2000er. Und ich glaube nicht das Piaggio für längst nicht mehr produzierte Fahrzeuge eine aufwendige, und Kosten verursachende, COC gemacht hat und dann noch aus reiner Freundlichkeit diese an die derzeitigen Besitzer abgeben hat. Und mittels Einzelprüfung kann man keine COC die für eine Baureihe gilt erstellen lassen. Also müßten die Fahrzeuge mit COC dannach gefertigt worden sein. Und dann ist es Blödsinn zusätzlich eine Vollabnahme machen zu lassen da die COC für ganz Europa gültig ist. Ich käme auch nicht auf die Idee für einen Automatikroller mit COC zur Sicherheit eine BE zu machen.
  6. rassmo antwortete auf DitschRich's Thema in Blabla
    Wieso sich Grillen besser mit Schaltrollern verknüpfen läßt als Glauben erschließt sich mir zwar nicht aber da du ja die Forenautorität in Glaubenssachen zu sein scheinst nehme ich das mal so hin. Aber Religion an sich ist keine ernste Sache, das machen nur manche daraus.
  7. rassmo antwortete auf DitschRich's Thema in Blabla
    Theoretisch richtig aber es trifft nicht unbedingt den Kern der Sache. Was ich fahre ist grundsätzlich meine Sache, trotzdem gibt es das GSF um sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Hier wurden schon Grillfreunde gesucht obwohl es im GSF sicher auch Vegetarier, Veganer, Frugtaner und was sonst noch gibt. Insofern spricht nichts dagegen das der TE Gleichgesinnte sucht. Ob hier der richtige Ort ist diese zu finden sei dahingestellt. In jedem Fall kein Grund sich darüber lustig zu machen.
  8. Alte ABE ungültig stempeln lassen und als Andenken behalten.
  9. Erstmal wäre die Frage was für eine Insolvenz. Geschäfts- oder Privatinsolvenz. Und wenn des Ganze nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden hat ist es soviel ich weiß, und wie great8ride geschrieben hat, vorsätzlicher Betrug. Abgesehen davon das es damit ein Straftatbestand ist würde es eine Privatinsolvenz fast unmöglich machen und deshalb die Motivation des Betroffenen zur Rückzahlung durchaus erhöhen. Ich würde auch einem Brief mit der Forderung nach Geld oder Ware schreiben und zwar ohne Frist.
  10. Die Frage ist nicht wo ich überholen würde sondern ob du die Regeln eingehalten hast. Genauso verhält es sich bei der durchgezogenen Linie. Auch hier wäre die Tatsache das sie den Unfallgegner nicht eingehalten hat, wenn sie denn da war, keine Begründung dafür das du sie nicht beachtet hast.
  11. Hast du den Seitenabstand eingehalten und sichergestellt das du deinen "Überholvorgang" bei jedem auftretenden Gegenverkehr problemlos abbrechen und einscheren kannst? Wenn dann an der betreffenden Stelle keine durchgezogene Linie, wie vor vielen Ampeln, vorhanden war dann dürftest du Chancen haben. Aber das kann dir den RA genauer sagen.
  12. Was bitte ist eine chronoligische Bescheinigung? Der Weg des Rollers von Besitzer zu Besitzer?
  13. rassmo antwortete auf dreckige13's Thema in Blabla
    Wieder dabei.
  14. Der B-Führerschein hat damit genau gar nichts zu tun, sondern das Erstzulassungsjahr des Fahrzeuges. Deshalb dürfen Schwalben die noch in der DDR zugelassen wurden auch 60km/h fahren, Schwalben die nach einen Stichtag (ich glaube irgendwann 1992) zugelassen wurden dürfen das nicht. Und das 48km/h-Gutachten gab es nur weil irgendwann die bbH von 40km/h auf 50km/h erhöht wurde und alte Fahrzeuge damit auf den neueren Stand gebracht werden konnten.
  15. Pascoli-Tank
  16. Einsiedler -- Beziehungskisten?
  17. rassmo antwortete auf Jo XL2's Thema in Blabla
    Eigentlich ja, allerdings ist da die Rahmennr. und die Typenschildnr. nicht immer identisch. Und dann hat Piaggio nur Zweitschriften für die Typenschildnr. Und dann erscheint es mir einfacher eine §21-Prüfung, die gleichzeitig TÜV bringt, mit der Rahmennr. machen zu lassen. Erspart viele Erklärungen bei einer event. Kontrolle. Und §21 ist auch nicht teuerer als Piaggio-Händler und zusätzliche TÜV-Prüfung.
  18. Würde ich jetzt auch nicht unbedingt von ausgehen. Dazu ist es zu stümperhaft gemacht. Ich würde vermuten das jemand entweder den Motor schon hatte und einen, event. um seinen defekten zu ersetzen, Rahmen gekauft hat. Oder eine 50S mit kleinem Nummernschild fahrbar machen wollte. An den TE. Ich würde jetzt, wenn du den Roller wieder zurückgenommen hast, beim Verkäufer auf einen Kaufvertrag mit korrekter Präfix bestehen. ABE vergisst du, ob du dir den Ärger einer nachträglichen Preisverhandlung antun willst musst du wissen. Dann holst du dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auf der Zulassungsstelle und fährst, wohlgemerkt ohne das falsche Typenschild, zum TÜV. Der macht eine Vollabnahme die du dir bei der Zulassungsstelle abstempeln lässt und die nun als BE gilt. Dann kannst du den Roller, warum du das auch immer willst, ganz normal verkaufen. Falls dir das zuviel Aufwand ist dann hol dir nur den korrekten Kaufvertrag und verkauf den Roller ohne Papiere. Du kannst ihn auch einfach so ohne Papiere verkaufen hast dann allerdings ein Problem wenn er doch irgendwann mal gestohlen wurde.
  19. Wenn bei beiden Vergaser das Standgas zu hoch ist dann würde ich das Problem nicht unbedingt bei der ND suchen. Falschluft auch am Kulu-Simmerung ausgeschlossen?
  20. Da kann ich jedem Dieb nur gratulieren. Falsche Papiere dazu und dann verkaufen. Schließlich wird jedem Käufer geraten still zu halten damit keine weiteren Kosten entstehen. Es wundert mich wie gleichgültig hier über veränderte Rahmennr. und event. falsche Papiere hinweggegangen wird. Wenn dagegen einem User ein Roller gestohlen wird dann wird dem Dieb das schlimmste gewünscht. Jeder Roller der falsche Nr. und Papiere hat könnte ein Roller sein der einem User, oder eben einen armen Schwein der seinen Roller gerne wiederhätte, gestohlen wurde. Ich begreife es einfach nicht. Und für den vorigen Verkäufer, genauso wie für den TE, besteht ein ganz einfaches Problem. Die Papiere gehören nicht zum Roller und die Rahmennr. wurde manipuliert. Zum Glück so stümpferhaft das man behaupten könnte das wäre bei einer Entlackung o.ä. passiert und die Präfix ist V5SA1T. Bleibt das Problem der Papiere die passend zum Roller beschaft werden müssen. Also braucht man einen Kaufvertrag mit der zum Roller passenden Präfix und der Hoffnung das der Roller nie als gestohlen gemeldet wurde. Sonst ist er weg.
  21. Als erstes Mal sollte dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die V5S-Fin beschaft werden. Dazu bräuchte man meist einen Kaufvertrag in dem diese Fin auch angegeben ist. Dann kann man natürlich beim TÜV vorsprechen da beim Schleifen versehentlich das S erwischt hat. Die Frage ist nun: Bekommt der TE die Bescheinigung ohne Kaufvertrag und ist der Roller sauber? Bzw. ist der Verkäufer greifbar und macht einen neuen Vertrag mit Original-Fin.
  22. Sorry, aber ich kann mir nicht vorstellen das der TÜV einen Buchstaben der Rahmennr. rausschleift um die 50S in eine 50N umzuwandeln. Dafür müßte der TÜV-Prüfer mit Sicherheit wissen das es die Nummer nicht schon einmal gibt. Und wozu sollte er das auch tun? Er könnte eine §21 Untersuchung mit der kompletten Rahmennr. und einem V5A1M-Motor machen und dann eine, von der Zulassungsstelle abzustempelnde, BE erteilen. Und ganz so locker wie kuchenfreund kann ich das auch nicht sehen. Ein gerissener Zug oder Zylinderschaden ist ein zu behebender techn. Mangel, eine manipulierte Rahmennr. ist ein rechtliches Problem das sich legal nur schwer beheben läßt.
  23. Sieht für mich aus wie eine ABE die mit Zweitschrift abgestempelt wurde. Meine Zweitschriften sind weiß und die Ausführung ist eingedruckt. Auf dem Typenschild fehlt das in D übliche N bei 50N und das Baujahr. Bin mir nicht absolut sicher aber ich wäre skeptisch. Das die Nummer auf Zweitschrift und Typenschild mit der Nummer des Rahmens übereinstimmt trägt nicht unbedingt zu erhöhtem Vertrauen bei. Und die Manipulation an der Rahmennummer ist definitiv nicht zulässig.
  24. 1. Nein, die Fahrgestellnummer darf nicht verändert werden. Was mich wundert ist das dir nicht aufgefallen ist das ein Buchstabe der Nummer weggschliffen wurde. Und woher kommt die Zweitschrift wenn es den Roller in der Art gar nicht gibt?
  25. Bauchspeck und Urin.

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