Aber auf was willst du klagen? Auf Erteilung eines H-Kennzeichens? Da wird dich der EU-GH fein auslachen und sagen „rein nationale Geschichte“ Und auch der oberste Gerichtshof in Deutschland wird sagen die Richtlinie fordert guten Zustand (In Abhebung von normalen gebrauchten Fahrzeugen!!) und das ist laut Beschluß AKE keiner. Ich klage ja für meinen 2,7 TDI auch kein E-Kennzeichen ein obwohl ich ihn mit dem E-Starter rein elektrisch bewegen kann, im Gesetz steht halt irgendwo es müssen mindestens XX km sein.
Es ist und bleibt ja ein Oldtimer, vielleicht sogar „period correct“ nur es ist keiner im Sinne des 23 STVZO.
Meine Meinung ist auch eine andere, aber jetzt habe ich die Schnauze voll, genau deshalb macht es keinen Spaß das zu erklären.