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matzmann

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  1. Beantwortet nicht ganz die Frage, sind die Vape für V31 und VL gleich bis auf die Lüfteraufnahme 98/75mm?
  2. Ich habe den Verdacht das es um den Lochkreis des Lüfterrades geht, will ich also das V31 Lüfterrad fahren brauche ich die Zündung für V31? kann das einer bestätigen?
  3. Hallo Leute, ich möchte eine Vape in meine V31 mit VL1M Motor verbaut. Jetzt stellt sich die Frage was passt, von der Flytech gibt es nur eine Zündung für die Wideframes, bei der Vape gibt es aber 2. Eigentlich ja die Vape für VL 150, nur mich stört das die Angabe 75mm? Wo sollen die gemessen werden. Lochkreis für die Zündgrundplatte ist bei mir eher 105mm. Wer kann helfen? Gruß aus Kiel matze
  4. Dann wirst du woanders hinfahren müssen wo das jemand kann. Du baust einen Eigenbau, also braucht es eine eigene Messung (ob nach Richtlinie von 66 oder nach EG ist prizipiell erstmal egal, es muß gemessen werden. (Tip:kompletten V50 Motor in 40km/h Version mit Motorprefix passend zum Baujahr eintragen lassen).
  5. So kann das defintiv nicht gesagt worden sein oder der Prüfer hat absolut 0 Ahnung. Es gibt keinen Grenzwert für das Standgeräusch. Leider verstehe ich die Frage nicht, sonst würde ich gerne helfen. Oder ist Ritas Kopie von einer älteren Vespa? Dann würde es begrenzt Sinn machen das die Grenzwerte nach der alten Richtlinie ermittelt wurden. Ist aber sowieso alles kokolores, wenn du eine 50 kmh BE willst ist ja sowieso Umbauen und Eigenmessung angesagt.
  6. Da gibt es kein frei zugängliches Datenblatt für, da die GTR nich offiziell in Dt. verkauft wurde.
  7. Das ist ja ähnlich meinem Problem, nur leider kann ich nicht einmal nachfragen bzw. es korrigieren lassen da keiner antwortet.
  8. Das stimmt wie von mir jetzt mehrfach gesagt bei uns nicht, da bei uns in der Stadt leider auch die Bodenrichtwerte von der Stadt festgelegt werden und damit natürlich auch die Höhe der Grundsteuer (Wie auch schongesagt, dieser wird bei uns nicht neutral festgelegt)
  9. Nein, kein Unterschied. Und Druck zum Bauen kann damit leider auch nicht ausgeübt werden, ich darf ja nicht bauen, da Aussenbereich 😭
  10. Habs ja eigentlich schon geschrieben, aber bei uns ist das Problem das keine „echten“ Grundstückswerte zum errechnen der Grundsteuer genommen werden, sondern einfach Fläche mal Bodenrichtwert für Bauland, das ufert dann leider darin das Flächen im Aussenbereich die nicht bebaubar sind voll als Bauland berechnet werden. Ich hätte ja nicht einmal etwas dagegen wenn sich die Grundsteuer wie bei uns verzwanzigfacht bzw vervierfacht wenn die Grundstücke soviel Wert wären, aber Jahres Grundsteuer im Bereich von einem fünftel des Grundstückswerts ist schon erschreckend. Das schlimme ist aber das auf die Einsprüche einfach nicht reagiert wird.
  11. In Kiel könnte ich helfen, ist nicht ganz so weit wie Frankfurt.
  12. Hab auch noch was neues, ich habe für mein 2tes Grundstück mal nachgerechnet, da ist es eine verzwanzigfachung. Grundstückswert 1500, Grundsteuer alt 15Eur, jetzt 300 Eur/Jahr. Da kann ich es lieber verschenken.
  13. Wäre für mich alles OK, aber warum Gartenbesitzer (in Schleswig-Holstein)
  14. Ich gehe davon aus das Ja, das Problem ist ja nicht die Steuer an sich, sondern das es 2 Bodenrichtwerte für das Grundstück gibt, einmal 3/qm vom Gutachterausschuss der Stadt Kiel um den Verkehrswert zu bestimmen und einmal 300/qm von den selben Gutachtern um die Grundsteuer zu bestimmen. Spannend wird es das der Bund 1000qm von mir braucht um eine Autobahn zu bauen, bekomme ich jetzt 300.000 dann zahle ich lächend die nächsten Jahre die erhöhte Steuer, ich vermute aber die legen die 3 an, was dann glaube ich doch mal ein Gericht klären sollte. Zusätzlich delikat ist die Geschichte das wir sowieso schon im Rechtsstreit mit der Stadt liegen um den Wert des Nachbargrundstücks.
  15. Und genau so ist es jetzt gekommen. Dann mal Einspruch einlegen und ab zum Anwalt.
  16. In der Regel stösst die an der Seitenhaube an und wie schon geschrieben passt das Halteblech nicht.
  17. Fragt lieber vorher was das kostet, für 100 fass ich den Fahrzeugschein noch nicht einmal an.
  18. Richtig, oder du lässt eine Einzelabnahme machen.
  19. Leider steht auch in der Grund ABE drin das eine Reifenfreigabe vorliegen muß. Zwei mögliche Gründe, Freigängigkeit (wir wissen alle das da nicht genug Platz ist, da darf der Hersteller sein eigenes Süppchen kochen, der Hersteller von Zubehörfelgen aber nicht) und bei 3.50-10 die Massfelge, eigentlich braucht ein moderner 3.50-10 Reifen mindestens eine 2.15 breite Felge. Das sind dann auch die beiden Gründe warum eine Reifenbindung eingetragen werden müsste.
  20. Woher kommt die Aussage (für Bayern)? Wäre interessant, da ich ja auch bayrische Kollegen schule. Zum anderen ging es um die Fahrzeugart L1E (-45km/h) für DDR Moppeds und das ist nach meinem Wissensstand noch richtig (Bzw 240200 aber je nach Bundesland soll/sollte die ja nicht mehr verwendet werden), so stehts jedenfalls immernoch im aktuellen Verzeichnis der Fahrzeugarten vom KBA, aber du hast natürlich Recht, hätte ich „analog gehts bei den Ost-Moppeds“ geschrieben wäre es klarer gewesen. Meiner Erfahrung nach gelten KBA Schriftstücke auch in allen Bundesländer, selbst wenn das nicht alle Ministerien wahrhaben wollen https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/SV/sv1_2024_05_pdf.pdf;jsessionid=BA0C165B17B2EC3A981D319D2CBADD0A.live11292?__blob=publicationFile&v=4
  21. Darauf warte ich seit 15 Jahren und nichts passiert. Bin mal gespannt was auf die Autodoktoren Nummer folgt.
  22. Soweit die Theorie und die Vorschriften, trotzdem werden Deutschlandweit noch immer gerne Briefkopien als Grundlage genommen. Was ist aus den italienischen Geräuschvorschriften geworden?
  23. Super Idee, bei denen nachfragen die noch weniger Ahnung haben.
  24. Genau so wird es gemacht, vielleicht sollte sich der GTÜ UbTD nochmal mit seiner Technikabteilung auseinandersetzen. Geht bei den 60km/h Ostmopeds genauso.
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