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Dirk Diggler

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Alle Inhalte von Dirk Diggler

  1. Im Stand und bei leicht erhöhter Drehzahl eine leisere Brotdose wäre schon mal schön. Und stimmt, es geht nicht nur um die reine db-Zahl, es kommt auch auf den Klang an. O.k., verstehe ich, was die Zurückhaltung in Sachen Innenleben angeht. Aus deinen Worten schließe ich jedoch, dass eben nicht nur Dämmwolle reingejagt wurde. Vielleicht könnte in diesem Zusammenhang (Leistungssteigerung u. Geräuschminderung) auch ein amazombi noch Tipps geben?
  2. @brettabretta Topp Job! Mich wundert, dass Ihr Euer Augenmerk so sehr auf eine Leistungssteigerung der modifizierten Bigbox legt. Denn die Leistung bzw. die Zurverfügungstellung der Leistung ab einem bestimmten Zeitpunkt war doch schon bei der originalen Bigbox V1 u. V2 durchaus (sehr) gut für eine Brotdose. Natürlich habe ich nichts dagegen, wenn sich das an der ein oder anderen Stelle noch verbessern ließe. Mir persönlich - und mögen andere anders sehen - geht es vor allem um eine modifizierte Bigbox, die endlich deutlich leiser ist, als es die original BGM Bigboxen V1 u. V2 sind, ohne dass das einen Leistungsverlust zur Folge hat. Und es würde mich interessieren, falls Ihr das preisgeben wollt, wie Ihr denn nun genau und im Einzelnen eine etwaige Geräuschreduzierung und um wieviel db (bei welchen Drehzahlen) realisiert habt? War das "Brotdose aufgeschnitten, Dämmwolle reingerammelt und Brotdose wieder zugeschweißt" oder wurde innwandig das Abgasströmungsverhalten mit Umlenkblechen/Lochrohren/etc. optimiert? Mich interessiert das rein Interesse halber.
  3. Ich bin derart hemmungslos, dass ich eigentlich altes Pommesfett verwenden würde, wenn davon nicht immer die Hände so triefen würden. Ich verwende schlicht "Mehrzweckfett" aus so einer Kartusche aus dem Baumarkt für 4,95 Euro. Wahrscheinlich entspreche ich damit nicht irgendwelchen Spezifikationen und Empfehlungen.
  4. Wie so oft bei Casa Schlechtbretta. Ich hoffe, die haben endlich mal den Inder gewechselt, der bisher den ganz Schrott herstellte und mit "made in Italy" labelte.
  5. Jetzt geht es mir etwas besser. Solche Zusprüche tun gut und die Aussicht auf die Schotten lässt Vorfreude aufkommen @floryam Wer ist der adipöse Junge auf dem Foto? Kenne ich nicht. Was die eigene Tanzveranstaltung angeht, so ist es immer so, dass die die leise und seriös auftreten und für eine formvollendete Begrüßung am Eingang von Veranstaltungen sorgen, hinterher nie das dickste Lob ernten oder in Erinnerung bleiben. Aber sie sind das "Aushängeschild" der Veranstaltungen und sorgen für den ersten Eindruck. Ich war und bin immer eher der schüchterne Typ.
  6. Ich komme immer noch nicht mit dieser Gastgeberrolle auf der EL 2016 vollständig klar und fiel mir schon auf der EL 2007 in Neckarsulm schwer. Einerseits erwartet man von mir auf jedem Run den saufenden Scooterboy, der nackt und ständig voll unter Biertischen liegt, einen flotten Spruch nach dem anderen drischt und auf dem Hinterrad ne Furche durch die Wiese pflügt. Dafür trainiere ich seit Jahren und habe mich so konditionieren lassen, dass ich das mal besser mal minimal schlechter umzusetzen in der Lage bin. Und nun soll ich mich andererseits auf der EL 2016 am Riemen reißen, einen guten Eindruck auf die ausländischen Gäste und Flüchtlinge machen, nie sternhagelvoll sein, freundlich in mehreren Sprachen parlieren, fehlerfrei Wege zu den Duschen und Toiletten weisen, arbeiten und den arschlochfreundlichen Schwiegersohn mimen. Mit dieser ambivalenten Situation und den verschiedenen Erwartungen an meine Person komme ich psychisch daher noch nicht zurecht und fühle mich überfordert. Spüre, dass ich auf ein "burn out" zusteuere.
  7. Ich kann mir das nicht anders erklären, als dass das eine Wortspielerei darstellt. Wasser, welches sich in einem Gefäß befindet, schwingt, wenn man das Gefäß in Bewegung versetzt, hin und her. Und zwar harmonisch hin und her, also sprich die Auslenkung nach der einen oder anderen Seite ist eine Zeitlang zumindest optisch relativ gleich, bis sich die Schwingungen abschwächen. Wie wenn man in einer Badewanne sitzt und das sich daran befindlich Wasser in Schwingung versetzt, in dem man sich in der Wanne vor und zurück bewegt, so dass das Wasser mal nach vorne mal nach hinten schwappt. => Alda, ich bin auf dem Weg in die Klappsmühle. Und wie nun dieses Wasser gleichsam "harmonisch" schwingt, so soll auch das beworbene Mineralwasser so "harmonisch" schwingen und sich im Einklang befinden, wie sich der Mensch "harmonisch" im Einklang finden und schwingen soll. => jetzt bin ich in der Klappsmühle Diesen beschissen blöden Zusammenhang, den diese Werbung herstellt, meine ich aus der Sache herausinterpretieren zu können. => Aber dafür muss man ordentlich einen an der Waffel haben.
  8. Schon Grönemeyer sang "Tief im Westen, wo die Sonne verstaubt, ist es besser, viel besser, als man glaubt............" Kein Wunder, dass man da zumindest die Rallys in Sonnengelb lackierte und gut verkaufte.
  9. Wer nicht? Ich habe mittlerweile meine Gartenschlauchrolle hinterm Haus abmontiert und im Beinschild befestigt.
  10. Also ich fuhr bei meiner GP erst E-Rad längst (unpraktisch) und nun seit Jahren quer. Ich bin 1,93 groß und hatte noch nie mit den Knien ein Problem. Da muss ich schon auf der Sitzbank wie Roger Rabbit ganz nach vorne rutschen, damit ich da Probleme bekomme.
  11. Der Käufer hätte auf dem Wohnungsmarkt auch eine Wohnung ohne Mieter erwerben können. Aber das ist unerheblich. Jeder darf i. d. R. das kaufen, was er kaufen möchte, wenn er einen Verkäufer (Eigentümer der Sache) findet, der ihm die Sache verkauft. Zumindest gilt das für die allermeisten Sachen, in dem Fall auch für Immobilien. Und es kann dem Käufer nicht verwehrt werden, diese Immobilie selbst zu nutzen. Natürlich ist das im Falle von Wohnungen/Häusern die bereits vermietet sind, an gewisse gesetzliche Hürden gebunden (glaubhafter Nachweis des Eigenbedarfs, Einhaltung von Kündigungsfristen, ggf. besondere Schutzwürdigkeit etc.). Man ist eben als Mieter einer Wohnung im juristischen Sinn nicht Eigentümer der Sache, sondern eben nur Besitzer der Sache. Und der Eigentümer kann eben diese Sache an einen anderen verkaufen, der dann seinerseits Eigentum an der Sache erhält. Und i.d.R. bestimmt der Eigentümer (ggf. unter gewissen Auflagen) über die weitere Verwendung der Sache. Ausnahmen bestätigen natürlich in ein paar besonderen Fällen die Regel.
  12. Mein Beitrag sollte nur zeigen, dass es eben kein "ist grundsätzlich so und so" und "nur schwarz oder weiß" gibt. Ich wollte darstellen, dass es auf den Sachverhalt bzw. die genaue Sachlage ankommt und dass man jedes Detail kennen und ggf. bewerten muss. Nur als Tipp und stellt nur meine Ansicht dar: Wenn ihr zwischenzeitlich ausgezogen seid bzw. eine neue Wohnung gefunden und Euch arrangiert habt, dann sollte ihr euch überlegen, was euch im Nachgang der Aufwand, der Ärger und vor allem der Einsatz an Nerven und dem sich gedanklich mit dem Sachverhalt weiter auseinandersetzen zu müssen wert sind, wenn man nachträglich noch versuchen will, jemandem eine reinzuwürgen. Wenn einem der Aufwand das wert ist, dann kann man das machen und versuchen. Ansonsten würde ich mich an einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt wenden, den Fall dort dezidiert schildern und mich beraten lassen, wie hier die Aussichten auf Erfolg stehen. Ein guter Anwalt wird die Aussichten realitätsnah darstellen und danach kannst Du entscheiden, ob und welche Schritte du ggf. einleitest oder auch nicht.
  13. Nur, um noch mal die Ausgangssachlage zu kommentieren. Beim Kauf von Immobilien sind ist zum einen der Abschluss eines Kaufvertrages vor einem Notar (notariell beglaubigt) UND die nachfolgende Änderung des Grundbucheintrages nötig, um Eigentum zu erwerben. Faktisch und rein rechtlich wird man erst dann vollständiger Eigentümer einer Immobilie, wenn beides (notarieller Kaufvertrag und Grundbucheintrag) vollzogen sind. Dass sich hieraus automatisch der Rückschluss ergibt, dass deshalb eine Kündigung der (Fast-)Eigentümerin (Kaufvertrag wurde geschlossen, aber Grundbucheintrag liegt noch nicht vor) grundsätzlich unwirksam ist, dem ist nicht grundsätzlich so. Zum Beispiel kann der Neueigentümer durch eine Abtretungserklärung, die der Alt-Eigentümer diesem im Rahmen des Kaufvertrages einräumt, zur Kündigung vor Eintrag im Grundbuch berechtigt sein. Dass ihr seinerzeit der Kündigung nicht widersprochen habt, ist schon mal nicht gut für Euch. Das heißt aber auch nicht automatisch, dass die Kündigung rechtens ist - sollte Ihr dagegen vorgehen wollen -, da Ihr ja von dem noch nicht erfolgten Eintrag im Grundbuch zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis haben konntet. Das alles ist durchaus komplex und kompliziert und um das ausreichend bewerten zu können, muss man die Sachlage im Detail kennen.
  14. Die einen schreiben "passte bei mir satt dazwischen", die anderen schreiben "3.50-10 nur unaufgepumpt" und wieder andere von "90/90-10 passt". Hierbei gilt es zu berücksichtigen, wer von welchem Reifen in Verbindung mit welchem E-Radhalter spricht? Meine Aussage "GP nur mit 3.50-10 Reifen ohne Luft und E-Radhalter", bezog sich ausschließlich auf den klappbaren E-Radhalter. Also beispielhaft ist dieser E-Radhalter gemeint: http://www.scooter-center.com/de/product/8020181/Reserveradhalter+vorne+AMS+CUPPINI+In+Line+Lambretta+LI+Serie+3+LIS+SX+TV+Serie+3+DL+GP?meta=8020181*scd_ALL_de*s19455214029264*Ersatzradhalter%20Lambretta*7*7*1*16 Es war nicht möglich, hier einen aufgepumpten 3.50-10-Reifen zwischen E-Radhalter und Toolboxtür (außer mit roher Gewalt) zu platzieren.
  15. 3 Jahre mit der GP waren ca. 4000km. War in der Zeit mit der Kiste auf diversen Runs in Deutschland sowie auf der EL in Davos. Das muss alles nichts heißen und vielleicht hatte ich schlicht Glück.
  16. Als ich seinerzeit das E-Rad ohne Luft mitführte, damit es ohne Bearbeitung der Toolboxtür mit Inline-Halter passte, hatte ich in der Toolbox eine kleine Fahrrad-Trittluftpumpe zum Zusammenklappen dabei. Ansonsten empfehle ich, die Toolboxtür auszubauen, mit einem Hammer so lange auf die Tür einzudreschen bis die gewünschte Vertiefung erreicht ist, so dass das E-Rad nun mit Inline-Halter passt. Oder den ganzen Inline-E-Radhalter bleiben zu lassen, weil lange fährt meist niemand mit einem E-Rad in Fahrtrichtung herum. Das ist hinsichtlich der Optik toll, hinsichtlich der Praktikabilität auf Dauer bescheiden.
  17. Natürlich nichts. Ist dann nur für die Optik.
  18. Fahre seit 3 Jahren den 225ccm SR-Zylinder auf meiner GP mit 28. Keihin-PWK, Membran und BGM Clubman V1-Brotdose. Läuft durchaus gut. Musste jedoch nach ca. 1,5 Jahren den Kolben ersetzen und hab nun einen Aso-Kolben drin. Werkelt seit dem ohne Probleme. Zylinder wurde leicht bearbeitet. Steuerzeiten sind 178°/126°. Leistung liegt bei ca. 16 PS. Anmerk.: Natürlich riet man mir von dem Zylinder ab, beschimpfte mich schlimm und versuchte sogar mich zu schlagen. Schlug brutal zurück, machte alles trotzdem und nur aus einem Grund, nämlich weil man mir abgeraten hatte. Von dem Zylinder sind keine Wunder zu erwarten und wahrscheinlich ist eine Streuung der Qualität (gut/schlecht) durchaus gegeben.
  19. Mit dem klappbaren Inline-Ersatzradhalter passte bei mir bei meiner GP gerade so ein 3.50-10-Reifen OHNE/wenig LUFT, ohne die Gepäckfachklappe bearbeiten zu müssen. Wenn Du einen 9-Zoll-Reifen wählst, könnte es auch mit Luft im Reifen passen. Ob das dann sinnvoll ist oder nicht, musst Du wissen.
  20. Sorry, ich versteh die Frage nicht.
  21. Och na ja, möchte etwas serimöser rüberkommen als bisher.
  22. Sollte da ein 150ccm-Zylinder drauf sein, kann man losmarschieren und für kleines Geld einen 125ccm-Zylinder kaufen und auf die Kiste bauen. Dann musst Du keine Blinker nachrüsten wie schon erwähnt wurde, da diese erst ab Erstzulassung 01.01.1962 (Baujahr ist völlig irrelevant) UND größer 125ccm Hubraum zwingend vorgeschrieben sind. Dann fährst Du jedoch anschließend mit einer Kiste mit 125ccm und der entsprechend bescheidenden Motorleistung herum. => Das ist stressfreiere Variante, um die Kiste schnell durch den TÜV und die Zulassung zu bekommen. => Ein nachträgliches Tuning zu einem späteren Zeitpunkt bleibt Dir dabei immer noch. Es macht jedoch grundsätzlich Sinn, das immer zu legalisieren und vom TÜV entsprechend eintragen zu lassen. Wenn Du jedoch mehr Leistung möchtest, dann kannst Du auch den 150ccm-Zylinder drauf lassen bzw. dich bei den für diesen Motor in Frage kommenden Tuning-Zylindern (>125ccm) bedienen, kannst/solltest ggf. dann auf einen anderen, größeren Vergaser zurückgreifen (je nach Zylindern und mit welchem Vergaser der Zylinder sinnvollerweise gefahren werden sollte), kannst/solltest ggf. auf einen anderen Auspuff zurückgreifen, musst dann diese Veränderungen (Zylinder, Vergaser, Auspuff) beim TÜV entsprechend eintragen lassen UND musst dann - aufgrund deiner zu späten Erstzulassung und des dann erhöhten Hubraums >125ccm - Blinker nachrüsten, wozu sich Hella-Lenkerendenblinker anbieten. Dann fährst Du anschließend mit einer Kiste mit besserer/guter/sehr guter Leistung herum, je nach Ausgestaltung. => Das ist die aufwändigere Variante und dauert entsprechend länger. Solltest Du Dich für die Variante mit dem Mehr an Leistung und der damit verbundenen Nachrüstung der Blinker entscheiden, muss man dann erst mal sehen, ob man die Blinker mit der vorhandenen Elektrik (Fahrzeug mit 6Volt oder schon 12Volt?; Fahrzeug mit Batterie oder ohne Batterie ausgerüstet?) des Roller sinnvoll betreiben kann.
  23. Die Stuttgart Scooterists treffen sich wohl seit kurzem wieder (wie die ehemalige DDR "Auferstanden aus Ruinen") abends an jedem ersten Mittwoch im Monat im Waldheim Raichberg, Stuttgart-Ost (Adresse: Gewann Raichberg 1, 70186 Stuttgart) Eigentlich sollten die Stuttgart Scooterists das hier reinschreiben, aber so weit ich weiß sind die mehr bei Facebook zu finden. Vielleicht schaust du dort mal oder auf deren Homepage. Oder hier im GSF "SLR" oder "volkspeed" direkt anschreiben.

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