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e12

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Alle Inhalte von e12

  1. e12

    Reifenfrage...

    wenn hier die Reifenschbezialisten sind - weiß einer, ob ich einen 215/50-16 oder 215/55-16 auf einer 6,5-16-Felge montieren darf? Dass es geht, ist mir klar; ich habe nur bei den ganzen Reifenherstellern bisher keinen Hinweis gefunden, welche max Breite auf welcher Felgenmaulweite zulässig ist. Danke schonmal!
  2. e12

    Rattig lackieren

    pinseln u rollern! macht eindoitig mehr spaß. mit der sprühdose wird das viel zu gleichmäßig. Ich hab mal meinen alten VW gepinselt/gerollert. Nach 3 Weißbieren war er fertig. Fürn Roller brauchst du maximal 2 Biere
  3. e12

    SS90 Typenschild

    ... aber mach dir nicht zu viel Hoffnung. Ich habe auch schon mal wg. eines EZ-Datums mit einigen Zulassungsstellen telefoniert. Die haben jeweils schon alles vernichtet (nach 3-5 Jahren). Datenschutz oder so haben sie dann immer gesagt. Viel Erfolg!
  4. e12

    Maschinenbauer hier?

    ... Fahrzeugtechnik gibts in Aachen auch. Generell ist die Selbsteinschätzung sehr wichtig. Ein mittelmäßiges Diplom mit langer Studiendauer von der RWTH bringt deutlich weniger Spaß auf der Arbeitsplatzsuche als ein gutes oder sehr gutes in kurzer Zeit von der FH. Falls man an der FH unterfordert ist, kann man immer noch den Master an der RWTH dranhängen. Sollte keinerlei Wertung über den Schwierigkeitsgrad enthalten. Aber schau dir mal die Mathe- und Mechanikskripten beider Schienen an, dann bist du schlauer ...
  5. e12

    Honda CB 50

    klar kann man da mehr rausholen. Es gibt/gab zumindest Zylinder mit 70 ccm, vielleicht auch noch mehr. Andere Nockenwellen gabs zumindest vor 20 Jahren. Mehr Infos bekommst Du bei www.dax-monkey-tuningteam.de und bei www.mr-monkey.de Die können Dir auch sagen, was von diesen Typen passt und was nicht. Viel Spaß mit der Karre!! Der Sound ist richtig erwachsen. Der Abzug weniger. Da muss eigentlich schon getunt werden ...
  6. ... und wie komme ich zum Schwalbennest? Bitte um kurze Wegbeschreibung. Danke schon mal!!
  7. hab ich dir nicht schon mal eine Briefkopie geschickt - oder täusche ich mich da ??
  8. Wenn Du in Florenz bist, würde ich auf jeden Fall auch den Campingplatz in Fiesole (etwas außerhalb gelegener Vorort von Florenz) ansehen. Ist wunderschön terassenförmig auf einem bewaldeten Bergrücken angelegt und obendrauf mit Super-Panorama ein Swimmingpool. Der Platz ist allerdings immer recht knapp und wegen seiner Traumlage würde sich vielleicht eine Reservierung empfehlen. Die meisten Plätze in der Toskana fand ich passabel, richtig schlecht habe ich nirgendwo übernachtet.
  9. in der Theorie: ohne Blinker keine Chance in der Praxis: such Dir am besten einen reisenden Tüv-, Dekra- oder sonstwas-Prüfer, der die Werkstätten abfährt. Da hat man immer mal wieder gute Chancen. Nachdem bei der Werkstatt meines Vertrauens bei meiner verranzten PX nicht mal der Motor gestartet wurde (und wg. der Wechselstrom-Lichtanlage auch keine Blinker geprüft werden können), stehen die Chancen generell nicht schlecht. Blinker offiziell austragen oder so wird bei dem Baujahr schwierig - klappt hin und wieder bei Importen. Viel Erfolg!
  10. das würde mich auch mal interessieren, ob das nicht geht. Vielleicht eine Büchse in den Originalzyl. pressen und dann nach einem passenden Kolben suchen ... Hat wer ne Idee?
  11. um mal wieder ein paar Dinge richtig zu stellen: - es gibt in der ganzen StVZO keine Vorschriften, die Mindestbreiten für die Kennzeichen (in mm) vorschreiben. Die Maße, die dann tatsächlich rauskommen, haben immer ihren Grund in den Mindestabständen der Buchstaben und Ziffern zueinander und den Mindesträndern, die einzuhalten sind. Ein Kennzeichen 160 x 200 oder 180 x 200 kann völlig legal sein, wenn´s denn passt. Ein Kennzeichen 220 x 200 kann dagegen illegal sein, wenn die Mindestabstände unterschritten werden ("DÜW", "WAF", etc); - das sog. Leichtkraftradkennzeichen (StVZO Anlage V Muster b) wird immer nur von der Zulassungstelle zugeteilt, niemals vom TÜV. Der TÜV kann hier nur Empfehlungen geben. Wenn die an der Zulassungsstelle nicht mitspielen, geht gar nix. Auch nicht mit dem Gesetz - das ist völlig auf deren Seite; - wenn alles geregelt abläuft, macht der TÜV eine Empfehlung (Gutachten oder Briefeintrag "Platz für hinteres Kennzeichen ... in mm"), die dann von der Zulassungsstelle per Ausnahmegenehmigung quittiert und abgesegnet werden kann - oder auch nicht ... - Ausnahmen bestätigen die Regel - wie immer: mir ist es auch schon passiert, dass ich mit der bekannten P 200 - Eintragung "hinteres Kennzeichen max. 240 mm breit" (Baujahr 1980) beim Schildermann war, der dann gesagt hat "mit der Kombination geht´s nicht". Dann hat er bei der Zulassungsstelle angerufen und durfte mir ein Lkr-Kennzeichen (130 x 240) machen. Mein dummes Gesicht kann man sich wohl vorstellen ... Bei der gleichen Zulassungsstelle hatte ich aber auch schon massiven Streit mit dem Dienststellenleiter, der mir für die VBA partout kein kleines Kennzeichen geben wollte. Ich habe dort auch nie eines bekommen. Woanders dann schon ... Mir sind mehrere Möglichkeiten bekannt, die auch alle schon mal funktioniert haben: - max. Kennzeichenbreite bei den PXen wg. Blinkerabdeckung; - minimale Bodenfreiheit bei 8-Zoll-Fahrwerk unterschritten (muss mindestens 200 mm sein); - Erstzulassung vor 1.7.58 (hier läuft es meistens unkompliziert, weil der Stichtag so im Gesetz steht) Viel Erfolg beim Kampf gegen die Pizzableche
  12. schau mal unter rasaway.de Die Qualität ist sehr gut. Da gibt es meines Wissens auch verschiedene Farben und wahlweise neue oder gebrauchte Untergestelle.
  13. ist definitiv so: § 72 sagt zu § 53 Abs. 2 Satz 1: (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h ...) tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Das gilt definitiv auch für die dicksten Brummer. Ohne Ausnahme (außer Beiwagen vielleicht).
  14. ausgelacht wird man von den meisten Prüfern wohl nicht - aber sie wollen trotzdem fast immer ein Bremslicht haben. Viele wissen einfach nicht, dass es bei Motorrädern mit Bj vor 1.1.1988 keine Pflicht für ein Bremslicht gab (§§ 53, 72 StVZO). Und manche ahnen zwar sowas, wollens aber aus Sicherheitsgründen trotzdem haben. Bei einer 6-Volt-Lichtanlage dürfte der Aspekt aber wohl ziemlich egal sein. Fazit: Bei § 21 (Vollabnahme) wäre es wohl zu empfehlen, ein Bremslicht zu haben. Bei den folgenden Hauptuntersuchungen ist es nicht mal ein geringer Mangel.
  15. e12

    Endlich!

    seh ich anders - frag bitte mal jmd, der in der Schadenabteilung einer Versicherung arbeitet. Die suchen gerne nach jeder Möglichkeit, von ihrer Leistungspflicht befreit zu werden. Und ein Fzg, das keine ABE mehr hat, ist für die ne feine Sache, um ihr Geld nicht rausrücken zu müssen. Dann viel Spaß beim Prozessieren. Der Richter findet es dann bestimmt auch nicht sehr lustig, wenn ein Gutachter bestätigt, dass die Karre nicht im gesetzeskonformen Zustand war.
  16. war bei meiner alten PX 80 auch schon mal sowas. Bei einem Zahlendreher kümmern die sich an der Zulassungsstelle nicht weiter, sondern tragen einfach ein, was die Schlüsselnummer liefert. Bei mir stand dann als Hersteller "Disalcar", was immer das sein mag ... Hab ich dann bei Gelegenheit ändern lassen. Dürfte aber nicht weiter wichtig sein.
  17. hmm, hab ich passt bj 60? dann Fax-Nr oder email posten. Briefkopie kommt dann durch Gruß
  18. Falsch! Noch übler ist eine Restaurierung, die gar nicht notwendig war, weil der Originalzustand noch zu retten war.
  19. was hat der Roller denn für ein Baujahr? Wenn er schon ein paar Jahre alt ist, lass den Fzg-Brief verschwinden und sag, er ist verloren gegangen. Da die beim KBA nach 3-5 Jahren (bitte telefonisch nachfragen) alle Unterlagen löschen, kann von dort kein Querschuss mehr kommen. Es kommt nur darauf an, dass von dort keine Meldung kommen kann, dass er noch nicht zugelassen war. Du sagst dann halt, er lief bis 1997 ganz regulär und wurde dann stillgelegt. Die Aktion ist damit sozusagen völlig legal. Beim Umzug geht ja gerne mal das eine oder andere Papier verloren ... Wenn er allerdings zu jung ist, funktionierts erst nach einigem Abwarten. Solange halt, bis die entsprechenden Unterlagen beim KBA gelöscht wären. Du kannst Dir auch einen beliebigigen Zulassungsbezirk für die Story ausdenken. Die löschen nämlich noch schneller als die in Flensburg Viel Erfolg!
  20. @Rolliregen nö, bitte weiter raten (is keine vbb)
  21. @Rolliregen stimmt. woher bist Du?
  22. ich hab letztens mal mit dem KBA telefoniert, weil meine (deutsche) PX ein völlig falsches Zulassungsdatum hatte. Ich wollte das auf einfache Weise über ne KBA-Bestätigung richtigstellen. Ging aber nicht, weil sie mir dort sagten, nach 3 Jahren (normalerweise), spätestens aber nach 4 Jahren wird alles gelöscht, eingestampft und vernichtet. Dann hab ich ihn gefragt, was ich dann machen soll? Meinte er: Typenschild, Hersteller, etc. Hat dann problemlos geklappt. Heißt aber im Umkehrschluss: wenn ich keine Papiere habe oder welche habe, die ich nicht herzeigen will, bekomme ich neue. Das gleiche Problem habe ich mal mitbekommen mit nem alten Unimog, der 25 Jahre im Werksverkehr lief (nie für den öffentlichen Verkehr zugelassen) und dann nach privat verkauft wurde. Der Käufer konnte das Ding mit dem Originalbrief nicht zulassen, weil er die aktuellen Lärm- und was-weiß-ich-Vorschriften nicht einhalten konnte. Er hätte ja eine aktuelle Erstzulassung bekommen. Mit "verlorenem" Brief konnte dann das Baujahr nach Typenschild eingetragen und die Karre problemlos zugelassen werden (vorher Datenblatt von Mercedes besorgt).
  23. das mit der gesetzl. Mindesthöhe von mind 200 mm hat bei mir vor zwei Wochen funktioniert. Das entsprechende Tüv-Gutachten ging vom Schalterbeamten zu dessen Vorturner und schließlich bis zum Dienststellenleiter. Der hat aber dann abgenickt. Und wenn schon, dann richtig: alles mit Eintrag im Brief und Schein (Ausnahmegenehmigung für 80er-Kennzeichen).
  24. mit Engschrift geht das aber noch schmaler. Das kommt halt immer darauf an, wie die bei der Zulassungsstelle drauf sind. Bei uns stempeln sie seit letztem Jahr bei Zweirädern grundsätzlich auch Engschrift ab - haben wohl endlich mal ein Einsehen gehabt. Jetzt geht bei drei Ziffern (zB ein Buchstabe, zwei Zahlen) auch erstmalig 180 x 200 mm
  25. e12

    Crossreifen

    komisch, ich fahr seit 6 Jahren mit dem gleichen Stollenreifen (alter ChenSing oder so). Der hat aber eher so ein Trial-Profil. Der ist zwar jetzt schon ziemlich eckig, fährt sich aber in der Stadt ganz passabel. Ist halt kippelig, aber wenn mans gewohnt ist ... Wahrscheinlich ist er inzwischen so hart, dass ich ihn wohl in diesem Leben nicht mehr abfahren werde.
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