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subway

Moderator a.D.
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Alle Inhalte von subway

  1. Da offensichtlich bei den anderen Rollerbaureihen das Problem nicht aufzutreten scheint, verschiebe ich das mal passend. Ich habe bei meiner übrigens auch den Eindruck, dass die zu jaulen beginnt. Hab aber erst 100km runter.
  2. Dir fehlt einmal Masse an der Steckdose. Sieht das nur so aus oder geht alles in einen Stecker?
  3. Was ist verschlicken?
  4. Richtig. Ausweis habe ich. Muss dann aber jeder Beteiligte haben.
  5. HD 67 oder 70. Der Vorredner wollte sagen, dassdu Choke und ND verwechselt hast.
  6. Mehr Gänge, dadurch schmäleres und höheres Leistungsband möglich, längere Übersetzung, höhere Drehzahl, leichter, weniger Windwiderstand.
  7. Jugendherberge.
  8. subway antwortete auf Andre's Thema in Blabla
    Da braucht es keine Google Maps für, das macht das Landesvermessungsamt sowieso alle fünf Jahre per Luftbildaufnahmen in besserer Qualität und 3D.
  9. Der heißt aber Marcus. Tour gerne.
  10. Daumen wieder heile. Danke der Nachfrage.
  11. Was heißt Motorverkleidung ab? Auch die Zylinderhaube?
  12. Gibt es die Sebac wieder? Vor fünf Jahren oder so gab es die nicht mehr.
  13. Guten morgen. Alles Gute zum Geburtstag, Schumi.
  14. Gute Reise. Komm gesund wieder.
  15. Wünsche euch viel Spaß. Ich darf morgen arbeiten. Trinkt einen Cola-Korn für mich mit.
  16. Telegramm gibt es nicht mehr. Wurde glaube ich vor 5 oder 6 Jahren abgestellt.
  17. Choke ziehst du aber, wenn sie kalt ist?
  18. Noch nicht klar. Auf Arbeit drohen weitere Einschränkungen.
  19. Nö. Geht so langsam wieder. Schmerzen noch im Gelenk.
  20. Wenn in einem solchen Vertrag aber weder Vertragspartner noch der Kaufgegenstand genannt ist, ist dieser doch wertlos. Gewisse formelle Grundsätze müssen meiner Meinung nach also eingehalten sein. Mündliche Verträge sind möglich, aber ohne Zeugen vor Gericht ebenfalls wertlos. Hier wäre also der formelle Grundsatz der Zeuge, der eingehalten werden muss um einen ordentlichen Kaufvertrag zu haben.
  21. Ist jetzt gegrübelt und nicht gewusst: ich gehe davon aus, dass ein Kaufvertrag gewissen gesetzlichen Bestimmungen genügen muss, damit er auch bei Behörden anerkannt wird. Genügt er diesen Bestimmungen, handelt es sich um einen ordentlichen Kaufvertrag.

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