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brianjones71

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Alle Inhalte von brianjones71

  1. http://www.youtube.com/watch?v=uQYDvQ1HH-E
  2. 333 Mhz ist die physikalische Taktrate, 667 Mhz die effektive, bei DDR-RAM (Double data rate)
  3. 1 GB DDR2-667 DDR2 SDRAM Past schon. Guckst du bei http://www.kingston.com/deroot/default.asp Rechts ist die Speichersuche.
  4. Als Libbi das machte, also ihre ersten Schritte, war ich auch
  5. Würde da mal lieber einen Rechtsverdreher fragen. Einfach die Kohle vom Konto holen ohne Vollmacht geht schon sehr Richtung Diebstahl-Unterschlagung.
  6. nach der letzten Hunderunde ergab sich folgendes: c) Tilgungshemmung Sind mehrere Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 - 9 StVG im VZR erfaßt, so erfolgt die Tilgung erst, wenn für alle Eintragungen die Voraussetzungen für die Tilgung vorliegen. Jüngere Eintragungen hemmen also die Tilgung älterer Eintragungen, aber auch ältere Eintragungen mit langer Tilgungsfrist (z.B. Straftaten) hemmen die Tilgung jüngerer Eintragungen, die ansonsten schon früher getilgt worden wären. und bb) Weitere Ausnahme: Eintragungen wegen Straftaten Die Tilgung einer Eintragung wegen einer Straftat wird durch die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit nicht gehemmt. Umgekehrt hemmt aber die Eintragung einer Straftat die Tilgung der Eintragung wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum Erreichen der absoluten Tilgungsfrist.
  7. Das wäre MIR jetzt neu. Was ich mich aber frage: warum ist die letzte Tilgungsfrist Juli 2013? -Tempo Rk. 21.01.2009 3 Pkt der hat sich doch auch auf 5 Jahre verlängert.Sorry Denkfehler PLUS natürlich ein Jahr Überliegefrist. Um das nochmal einigermassen klar zu stellen: OWI1 (01.01.2000) gibt 2 Jahre (01.01.2002) OWI2 (31.12.2001)gibt 2 Jahre (31.12.2003)-OWI1 verlängert sich bis auch OWI2 abgelaufen ist=31.12.2003 OWI3 (01.12.2003)gibt 2 Jahre- OWI1+OWI2 verlängern sich bis 01.12.2005. OWI1 läuft aber nach spätestens 5 Jahren aus, also 01.01.2005. Straftat 5 Jahre, hat aber meines Wissens nichts mit den nachfolgenden OWIs zu tun.
  8. Ne Libbe nicht 16 sondern 12 -Fussgängerüberweg Rk 07.12.2009 4 Pkt den haste vergessen
  9. Thema als erledigt erklären: Im ersten von dir geschriebenen Beitrag den Thementitel um das Wort erledigt erweitern oder den Titel ganz löschen und in Erledigt ändern Thema löschen: du kannst das garnicht, kann nur der Admin oder Mod(?). Meistens wird das Thema aber nur geschlossen, damit die Welt im Nachhinein noch was davon hat.
  10. Guckst du mal hier: http://www.mbm-service.de/2700/Mechan.%20Bauteile/2703/Knebel%2C%20Drehknopf%3B%20Druckknopf/270302/Gas.html
  11. Selber pulen ist sexy. Oh Carola, letzte Nacht is dat um mi geschehn, ick heff di in de köök krabben pulen sehn.
  12. Mein Beileid den anderen Ludolfs. Nun ist er endlich bei Mutti und Vatti.
  13. Fabrikat-Vespa Typ-entweder schwul oder Italiener oder geil, hab in meinem Leben vielleicht 300 Stunden eine Uhr getragen, kanns dir nicht sagen, ist mir latte, weil ich die verschenke. PS: Bilder folgen
  14. Schöne Uhren bekommen. Zu einem super Preis.
  15. Mal ganz doof gefragt, was soll der da, was kann der sagen? Ganz ehrlich, du hast scheisse gebaut. Nun sei schön devot, vielleicht kommst du mit wenig Arbeit aus der Nummer raus. Es interessiert doch keinen mehr, wie die Wohnung ausgesehen hat. Aber du hast sie jetzt vorsätzlich in einen Zustand versetzt, der so nicht bestanden hat (Tapeten abziehen, Eddingbeschriftung). Vorher schien sie ja soweit in Ordnung, wie du geschrieben hast (versiffte Wände ist ein weiter Begriff) Es ist DEINE Pflicht auf ein Übergabeprotokoll zu bestehen bei Ein- und Auszug.
  16. Kann man machen, muss man aber nicht. Nur sollte man sich über die Konsequenzen im nachhinein nicht aufregen. Um das grosse Geheule hinterher zu vermeiden braucht man nichtmal Mitglied im Mieterverein zu sein. Man geht einmal zur örtlichen Verbraucherzentrale und bekommt für ein paar Euro (ca. 10-15 Euro) eine gute Beratung.
  17. Fahrzeuge können nach einer Außerbetriebsetzung innerhalb von 7 Jahren wieder zugelassen werden, wenn sie eine gültige Hauptuntersuchung und eine gültige Abgasuntersuchung nachweisen können. Erst bei einer Wiederzulassung nach Ablauf von 7 Jahren ist eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO erforderlich. Falls du warten kannst, gehe erst im Oktober zum TÜV, dann bekommst du die vollen 2 Jahre. Würdest du jetzt gehen, gibbet nur bis Okt. 2011 TÜV oder du bezahlst die doppelten Gebühren.
  18. Merkst du selber, nä?
  19. axo, ich dachte, es bezog sich auf das "ziemlich billig" das der Topiceröffner beschrieben hatte.
  20. Und das will mir immer nicht in den Kopf. Warum machen sie dann nicht einen angemessenen Startpreis? Die Gebühren können es ja nicht sein, bei Fahrzeugen bezahlt man ja keine Angebotsgebühr.
  21. brianjones71 antwortete auf skrotum's Thema in Blabla
    Rakete ist ja Vermieter, also kann er das. Das macht sie, wenn du eine gewisse Bonität, regelmässige Geldeingänge usw. nachweisen kannst. Du musst dann nur die jährlichen Kosten (~2%) übernehmen. Hat natürlich noch den Vorteil, dass sich der Vermieter nicht um das Anlegen der Kaution kümmern muss.
  22. Hui, ganz schön lustig. Aber häts das nicht auch bei youtube&co getan?
  23. Bei Schwächen im Berufsleben fällt mir immer dieser Song ein.
  24. brianjones71 antwortete auf skrotum's Thema in Blabla
    Ja sicher Nullsummenspiel. Leider hast du vergessen die Betriebskosten abzuführen. Nur anteilig Miete bezahlt. Auch ist es ein Trugschluss, dass der Vermieter dir die Kaution am liebsten bei der Übergabe der Wohnung bar in die Hand drückt. Da gehen die Meinungen weit auseinander. Normalfall sind 2- 6 Monate. Highter weiter, Bier aufmachen hat er ja schon gelernt.

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