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freerider13

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Alle Inhalte von freerider13

  1. Klar, hab ich auch schon. Saubergemacht, zumindest keine sichtbaren Beschädigungen. War ja auch mein erster Gedanke, aber: Ich kenn es so, dass meist der Vergaser schon (zumindest in der Wanne) überläuft oder spätestens beim Startversuch die Kerze völlig versifft ist. Zudem das anschieben ewig dauert und dann der Motor extrem langsam hochtuckert. Dem ist alles nicht so - deshalb glaub ich gar nicht so recht an einem Fehler im Bereich der Nadel. Überprüft hab ich’s natürlich trotzdem. Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  2. Danke dir, hatte ich vergessen oben zu erwähnen: Schwimmernadel ist bereits 2 mal getauscht, Schwimmer ein Mal. Brachte alles keine Änderung... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  3. Ach ja, Heckenschere und rüber damit. Ist denen eh völlig Schnurz wie viel da nachher drinliegt - kommt eh der große Bagger und macht das weg... Zum gesetzlichen generell noch: Da gilt im wesentlichen immer das der „kleinsten Einheit“. Also allgemein Bundesrecht, dann genauer Landesrecht und (falls Vorhanden) Satzung von Landkreis oder gar Gemeinde. Deshalb unterscheidet sich das überall... In unserer Gemeinde gilt zB., dass generell ein Überhang bis 4m Höhe geduldet werden muss - außer, die Äste ragen zu weit rüber (glaube 3 m.) dazu gilt für große Bäume ein Pflanzabstand von 2m zur Grundstücksgrenze. Allerdings muss hier der Nachbar binnen der ersten 5 Jahre nach Pflanzung widersprechen, sonst ist es Altbestand und er muss es dulden. Dann gelten die obigen Regeln bezüglich zurückschneiden. Geht so ein Baum dann kaputt kann eine Ersatzbepflanzung angeordnet werden, da greift dann wieder die Regel mit dem Abstand... Wie man sieht ein recht verwirrendes Feld teilweise. Es lohnt daher immer, bei der Gemeinde nachzufragen. Für dich evtl. Wichtig, sobald die tatsächlich irgendwann neu bauen und auch bepflanzen. Schöne Grüße, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  4. Servus! Das Typenschild am Durchstieg erkennen viele Prüfer leider nicht an, da es geklebt oder gemietet ist. Könnte man ja austauschen... Die eigentliche Nummer ist am Rahmen unter der rechten Seitenbacke. Da musst du suchen. Bei PX alt nicht besonders tief eingeprägt, daher oft mit ein wenig zu viel Lack schon schlecht lesbar. Hier mal die markierte Position bei einer P 125 X. man sieht ja auf dem Foto schon, dass man fast nix sieht. Und das hier ist absolut O-Lack... Schöne Grüße, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  5. Servus zusammen! Folgendes Problem: eine P 125 X, alles Original bis auf Zündungsumrüstung elektronisch. Läuft, schaltet, dreht schön aus am ganzen Band. Nur starten will sie schlecht, und ich weiß ned so recht warum: Wenn man sie abstellt und den Benzinhahn schließt, dann startet sie nachher sofort. Lässt man den Benzinhahn offen geht ewig nix. Dabei ist es egal, ob der Hahn auf normal oder Reserve steht, es ist auch egal ob sie 5min. Oder 2 Tage steht oder ob der Motor warm oder kalt ist... Nach dem Startversuch ist die Zündkerze eher nass. Gaser ist eigentlich jetzt schon mehrfach gereinigt, es läuft nirgends was raus oder über, der Schwimmer sollte demnach schließen. Schiebt man sie an kommt sie immer schon nach 2 Metern und dreht auch recht schnell hoch - richtig abgesoffen ist sie also offensichtlich nicht. Choke ja oder nein oder auch das testen verschiedener Startprocederes haben auch keinerlei Einfluss. Zündkerze hab ich mehrere versucht, zündfunke ist immer stark vorhanden, aber auch keine Änderung. Langsam gehen mir die Ideen aus - kann mir einer bitte sagen, was ich hier übersehe? Vielen Dank schon mal, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  6. Deshalb schrieb ich ja: abhängig von der Höhe... Hängt von den entsprechenden Regelungen des Bundeslandes, des Kreises und letztlich der Gemeinde ab... Aber eins kann ich gleich sagen: bei überhängenden Ästen von Altbestand (insbesondere Eiche in dem Alter) geht so gut wie gar nix. Die werden maximal geschützt - das muss man ertragen. Sorry aber trotzdem schöne Grüße, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  7. Ist je nach Bundesland unterschiedlich. Deinem Nick nach gehe ich jetzt aber mal davon aus, dass du in Bayern lebst... Gesetzeslage simpel gesagt (Achtung - Erfahrungswert - bin kein Jurist!): Nach zweimaliger Abmahnung darfst du einen Gärtner beauftragen und ihm die Kosten in Rechnung stellen. Ggf. Per Anwalt wenn er nicht zahlt... Bäume sind zwar - je nach Kreis - an der Grundstücksgrenze zu dulden, aber der Eigentümer hat trotzdem zurückzuschneiden. Evtl. Sind bestimmte Höhen für den Rückschnitt zu beachten. Soviel zur Theorie, jetzt Praxis: Ich bin kein Klagefreund, hab aber auch einige schwierige Nachbarn mit teilweise hochroter Birne... Zack - Heckenschere und rübergeschmissen das Glump. Darf man zwar eigentlich nicht, aber: Spätestens, wenn sich die werten Nachbarn von ihrem Anwalt beraten lassen haben, der Ihnen die rechtliche Lage und die Kosten beim „offiziellen Verfahren“ erklärt hat (nach dem Motto: „Sein sie doch froh, dass er es selber geschnitten hat“) war immer Schluss mit dem Gestänker... Schöne Grüße, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  8. Hab hier ne P 125 X - also alt - stehen, umgerüstet auf elektronische Zündung. Jetzt braucht normal, wenn ich’s recht gelesen habe, die PX alt als Zündkerze eine B7HS, die Lusso eine B6HS. Welche ist jetzt hier mit der Umrüstung die richtige? Danke schon mal, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  9. Frage: Zählt „was is letzte Preis“ per Definition jetzt als „unvernünftiges Angebot“ oder ist das nur ne Frage??? Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  10. Einigen wir uns doch einfach auf „das Tschocke“. Das war noch nicht... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  11. Was für ein völliger bullshit!!! Aber damit hilfst du keinem - scheint dir aber auch völlig schnurz zu sein. Hauptsache, die Kauleiste wackelt... @tom2304: Richtige Entscheidung. Stell das ganze einfach vor, sei höflich und lass dich beraten. Ruhig mit dem Wissen bezüglich Gurte/ape 50/ Befreiung. Merke: mit dem Hut in der Hand kommt man durchs ganze Land. Du wirst dann recht schnell merken, ob dein gegenüber darauf offen und wissend reagiert, oder ob er auch keinen Peil oder Bock hat. Wenn du merkst, dass der Ahnung hat kannst du auch die anderen Punkte vertrauensvoll und verlässlich besprechen... Schöne Grüße und viel Glück, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  12. Nö, durch wiederholtes zitieren bekommt man auch nicht recht. Durch etliche Posts zu versuchen, die Aussagen von anderen zu verdrehen um selber zwanghaft recht zu behalten auch nicht. Mir tut nur der TE leid, dass du unbedingt sein Topic zerreißen musst, obwohl deine Rechthaberei nun mal gar nix mit seiner Fragestellung zu tun hat... Aber gut, du scheinst ja nicht wenig Ahnung im sinnlosen zerfleddern von topics zu haben, wenn du es ja nach eigener „rühmlicher ich hab die dicksten Eier“ - Angabe schon so oft ins „wo gehts grad ab“ geschafft hast. Von mir aus. Aber nicht mehr heute junger Padavan (oder hieß es Pavian? Bin ja nicht so ein hochheiliger Krieger und die Wortwahl ist mir sicher manchmal fremd. Das verstehst du altehrwürdiger aber sicher.) Aber heute wälz ich keine Paragraphen mehr umsonst. Vielleicht morgen wieder wenn ich Zeit habe. Wirst dich wohl gedulden müssen. Hoffentlich verträgt das dein Ego. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  13. Sag mal: Du hörst nich auf mit deinen Fantasien, oder????? Ist das hier deine frühzeitige Bewerbung für die Knallcharge 2020 oder was??? Piaggio verkauft die Dinger neu ohne Gurt ganz offiziell. Meine Apes sind - für dich - Bj. 1996 und 2000 und ohne jegliche Schwierigkeiten mit Einzelgenehmigung abgenommen und zugelassen worden. Alle Foren, Google, Erfahrungswerte, Berichte bestätigen, dass für diese Fahrzeuge keine Ausrüstungspflicht für Gurte besteht. Aber DU - nur DU OH GÖTTLICHER WEISER - hast etwas gefunden, was die gesamte Gemeinschaft der Apefahrer erzittern lassen wird, was alle seit Jahren übersehen haben. Ein Erdbeben wird kommen, ein Feuersturm!!! KOMMT DIR IRGENDWIE WAS????????? BTW: Dein Name in anderen Foren ist nicht zufällig „Logo“ oder „Kettwiesel“?? Und zu deinem vorigen Post: NEIN! Du hast mich keinesfalls davon überzeugt, dass meine Aussagen Unsinn waren. (Auch, wenn du alles Vogeleis durcheinandergeschmissen hast...) Aber ich hab auch noch ein anderes Leben außer GSF - komme vielleicht morgen zu den Themen. Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  14. Da gibts nix zum verwirren: Dein Fahrzeug braucht keinen Gurt, aber du brauchst einen Prüfer der das auch weiß. Gaaaaaaaaaaaanz einfach. Du kannst den Werten Herren ja nochmal anrufen unter (freundlichen) Verweis auf die Richtlinie und die etlichen Apes, bei denen das so ist. Vielleicht schaut er ja dann genauer nach und lenkt ein. Kommt halt auch oft auf den Charakter des Prüfers an: Manche machen sich halt erst die Mühe zu blättern wenn du auch tatsächlich da bist und dafür bezahlst - andere schauen schon, wenn du vorab am Telefon nachfragst... Wenn der aber auf völlig bockstur schaltet würd ich mir an deiner Stelle tatsächlich nen anderen suchen bevor ich da rumstreite... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  15. Doppelt, sorry... Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  16. Da hast du auf den ersten Blick zwar recht - das ist der 35a StVZO. Der gilt in erster Linie schon für Dreiräder, zB. Für Trikes. Dort gilt: entweder Gurt oder Helm wenn offen. (Auch der BMW C1 war da so ein spezielles Thema...) Durch die Richlinie von oben werden jedoch die kleinen Dreiräder davon ausgenommen, sofern Max. 45 km/h und die ensprechenden Gewichte nicht überschritten werden. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  17. Ich glaube nicht, dass das den Stoff für ne Diplomarbeit hergibt. In anderen Foren haben sogar Ape Händler Auszüge aus den Memos von Piaggio Deutschland veröffentlicht, wonach die Befreiung von der Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten bestätigt wird. Ich selber habe 2 Apes - eine TL5T und eine ZAPC 80. Beide kamen aus Italien und beide gingen per Einzelgenehmigung hier durch den TÜV. Beide haben keine Sicherheitsgurte. Ist also wohl der Standard, deshalb glaube ich eben, dass dieser Prüfer einfach die Regelung nicht kennt. Schöne Grüße, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  18. Merkst aber schon selber, dass du dir in deinen Aussagen gleich mehrfach selber widersprichst, oder??? Tipp: Seit EU kennt man die jeweiligen Prüfzeichen auch und erkennt sie auch an. "So was in der Art" war der ursprüngliche Sinn und Zweck Zweck der EU... Und klar. Ja. COC Papiere wurden innerhalb der EU rein aus Spaß eingeführt. Logisch. klar. Und bei anderen Waren/Fahrzeugen spielt das "in Verkehr bringen" auch üüüüüüberhaupt keine Rolle. Jan
  19. Hab mich vielleicht vorhin auf die schnelle schlecht ausgedrückt. Wie du richtig bemerkt hast bezog ich mich bei der Gurtpflicht nicht auf die Oldtimerregelung zum Baujahr, sondern auf die entsprechende EU Verordnung. Zitiert aus einem anderen Forum: Demnach darf ein solches Fahrzeug mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein, muss aber nicht. (Darauf bezogen lieferte Piaggio Deutschland auch einige Jahre die Ape 50 von vornherein ohne Sicherheitsgurt aus.) Da das Fahrzeug bei der Einzelabnahme wohl in diese aktuelle Fahrzeugklasse eingestuft wird gilt wohl auch die Richtlinie - unabhängig vom ursprünglichen Baujahr. Gesetz dem Fall, das Gewicht stimmt auch bei diesem Fahrzeug - kann mir aber schwer vorstellen, dass das Ding mit nem 50er Motor schwerer ist... Mein Hinweis mit der Zulassung innerhalb der EU auf das Baujahr bezog sich dagegen auf die anderen Punkte. War das Fahrzeug bereits einmal in der EU in Verkehr gilt das Datum der ursprünglichen Erstzulassung, und es ist gemäß den damaligen Richtlinien zu prüfen. Inklusive aller Übergangsvorschriften, etc. Importierst du dagegen eine - sagen wir - 125 TS aus Indien mit Bj. 1971, dann ist das "erstes in Verkehr bringen in die EU" und das aktuelle Datum wird als Erstzulassung eingetragen. Damit gelten auch die Regeln von heute - bei der TS hieße das dann: Blinker anbauen nach heutigen Vorschriften. (Nebenbemerkung: Bei Sportbooten ist das immer ein riesen Thema. Exakt gleiches Boot - eines wird aus Amerika importiert, das andere aus England - wo es schon etliche Jahre gelaufen ist. Der amerikanische Eimer kann schnell mal das doppelte kosten mit Nachrüstungen und Papierkram...) Und warum soll er es nicht als "Neufahrzeug" bewertet haben? Der TE schreibt klar: "Sicherheitsglas und Scheinwerfer mit E-Nummer". Dann hat der die wohl auch gefordert, und nicht "ein Prüfzeichen"... Für mich durchaus vorstellbar: Ich hatte auch schon mal nen Graukittel, der 15 min. mit mir rumdiskutiert hat, dass ich für meine TS einen Scheinwerfer mit neuer E-Nummer besorgen muss "weil das heute Pflicht ist" - obwohl die Reuse schon 10 Jahre mit dem alten Prüfzeichen problemlos abgenommen wurde. Bis ein älterer Kollege dazu kam und Ihm erklärt hat, dass das bei dem Bj. völlig in Ordnung und normal ist. Kommt also vor... Ab wann Bremslicht oder Sicherheitsglas für diese Dreiräder Pflicht geworden sind weiß ich ehrlich gesagt nicht. Aber wenn der aktuelle Prüfer 1.: Das mit den Sicherheitsgurten nicht weiß und 2.: Tatsächlich eine E - Nummer fordert (entweder weil er das Fahrzeug als "neu" ansieht oder schlicht nicht weiß, dass es damals noch keine E-Nummern gab), dann ist das halt für mich ein grundsätzliches Indiz, dass der nicht voll den Durchblick hat. Dass dann an den anderen Punkten auch was faul sein könnte wäre mein nächster Gedanke. Deshalb würd ich - gerade bei einem etwas selteneren Oldie - direkt an der nächsten Haustüre klingeln gehen. Mehr wollte ich damit ursprünglich nicht ausdrücken. Jan
  20. Also ich hab früher die Rohlinge hier in München bei der Rollerzentrale gekauft und bin dann damit zum Schlüsseldienst, weil die keine selbst bekommen haben. Die Jungs wussten auch genau, welcher Rohling zu welchem Modell gehört. Vielleicht auch ein Weg für dich... Aber ob’s dadurch billiger wird keine Ahnung - haben damals schon recht viel gekostet, weil die in niedrigen Stückzahlen produziert wurden... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  21. Ach ja, und noch was: Das alles wäre anders, wenn das Ding zB. Aus Indien käme. Aber durch die italienischen Papiere hast du den Nachweis, dass das Ding bereits innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurde. Das ist wichtig, weil es damit nicht als „Neufahrzeug“ bewertet werden darf. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  22. Ach ja: Scheiben für die Apes kann man als Ersatz sowohl mit Fenster- als auch mit (teurerem) Sicherheitsglas ordern. Glaube nicht, dass das gehen würde wenn Sicherheitsglas Pflicht wäre... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  23. Servus! Würde mir nen anderen Prüfer suchen. Dieser hier hat zum einen die Maßstäbe für heutige Fahrzeuge angesetzt - der Scheinwerfer kann zB. Keine E Nummer haben, da es die 1971 noch nicht gab. Genauso das Bremslicht in meinen Augen, kenne genug alte Apes, die ohne rum fahren. Alte fuffivespas haben ja auch keines... Aber es gibt ja auch immer wieder Prüfer, die bei ner 71er 125TS die fehlenden Blinker bemängeln... Noch ein Indiz dass er keine Ahnung hat: Dreiräder in der Größe sind von der Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten ausgenommen. (Nicht zu verwechseln mit der Gurtpflicht - die besteht!) Heißt im Klartext: du brauchst keinen Gurt, wenn du aber einen verbaut hast musst du ihn auch anlegen. Drum schmeißen auch 95% der Käufer einer neuen Ape als erstes die Sicherheitsgurte raus, macht sogar auf Wunsch direkt der Händler bei Auslieferung. Hast du zufällig nen Ape Händler in der Nähe, der Welche aus Italien importiert? Die haben meist nen kompetenten Prüfer für Dreiräder an der Hand. Die Regeln sollten ja die gleichen sein. Würde mal den Weg versuchen... Schöne Grüße, Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  24. Tja, wie ich es vermutet hatte. Letztlich wieder Murks. Und jetzt können sich alle 125er Besitzer nächstes Jahr wahrscheinlich noch über einen saftigen Anstieg der Versicherungsprämien freuen, da ja jetzt bei dieser Fahrzeugklasse ein höheres Unfallrisiko besteht. Die 125er werden am Ende noch die 80er von früher... Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  25. Nö. Lass Tante Edit einfach den Titel des Topics anpassen. Geht nahtlos weiter hier... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk

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