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Kündigung schreiben, wie ist es korrekt? (Muß heute noch sein)

Featured Replies

Geschrieben

Hallo zusammen!

Muß für meine bessere Hälfte heute Ihre Kündigung abgeben, da Sie nen neuen Job hat. (Sie selber ist unterwegs...) Jetzt bin ich etwas stutzig geworden, daher meine Frage:

Im Arbeitsvertrag steht: "Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats".

Sie will am 1. Oktober beim neuen Arbeitgeber anfangen, Kündigung muß also heute noch hin.

Frage jetzt: Was muß in der Kündigung stehen: "...kündige zum 31. August 2006..." oder "...kündige zum 30. September 2006..." oder gar "...kündige zum 1. Oktober 2006..."???

Wer kennt sich aus? Muß auf jeden Fall 100% stimmen, sonst lassen die Sie nicht gehen...

Danke im Voraus,

Jan

Geschrieben
  • Autor

Ja, ja, klar: Das wäre der 30. September. Aber muß ich im Kündigungsschreiben die Kündigungsfrist mit einrechnen in der Formulierung? Dann wärs der 31. August...

Bearbeitet von freerider13

Geschrieben

KLICK :wasntme:

oder auch "fristgerecht mit Wirkung zum 30.09.2006"

Edith hat Link korrigiert. :-D

Bearbeitet von T5Rainer

Geschrieben
  • Autor

OK, Du sagst also im Prinzip auch "zum 30. September" oder?

"Mit Wirkung zum 30. September" ist eh die bessere Formulierung, ging aber eher ums Verständnis des "zum XX. Blabla 2006".

Sie hatte 31. August reingeschrieben - aber das kam mir eben komisch vor.

Oder stimmt das doch so? Nicht, daß ich das jetzt ändere und Sie erst im November wegkann...

greets,

Jan

Geschrieben

Hallo,

hab ich das richtig verstanden, Du sollst das für sie schreiben?

Glaube nicht, das die Kündigung wirksam ist, wenn sie die nicht selbst unterschrieben hat!

Oder haste da ne blanko Unterschrift von ihr?

Edüt: Sonst könnt ich ja auch schnell mal ins Kanzleramt gehen und für Frau Märkel ne Kündigung abgeben! :-D

Bearbeitet von T5Langhuber

Geschrieben

Kündigung fristgerecht zum 30.9.2006.

Geschrieben

würde ich auch sagen. ist aber juristisch eh eher nebensächlich, weil hauptsache ist, dass nach den gesamten umständen vom horizont des arbeitgebers klar sein muss, was gemeint ist. also egal, ob zum 30.9 oder zum 1.10. aber zum 1.10. wäre wohl richtig. kpndigungsfrist heisst ja nur, dass das bis spätestens an diesem termin dem arbeigeber vorliegen muss.

Geschrieben
  • Autor
Oder haste da ne blanko Unterschrift von ihr?

Genau so isses! Eben gerade für den Fall, daß was nicht stimmt. Nicht, daß mans brauchen würde... :wasntme: :-D

OK, die Antworten gehen ja alle in die selbe Richtung. Falls keiner mehr was anderes sagt mach ichs jetzt so. (zum 30. September)

greets,

Jan

Bearbeitet von freerider13

Geschrieben

Sonst mal ne PM an "Brommel". Der ist Personaler...

Gruß von mir :-D

Brommel sagt, dass Du (sie) fristgerecht zum 30.09. kündigt und dass nicht das Datum der Kündigung zählt, sondern das Datum der Zustellung! Also unbedingt heute unter Zeugen übergeben und quitieren lassen...

Geschrieben
  • Autor
Sonst mal ne PM an "Brommel". Der ist Personaler...

Gruß von mir :-D

Brommel sagt, dass Du (sie) fristgerecht zum 30.09. kündigt und dass nicht das Datum der Kündigung zählt, sondern das Datum der Zustellung! Also unbedingt heute unter Zeugen übergeben und quitieren lassen...

Ist klar, deshalb bring ichs auch selber vorbei und lass den Empfang bestätigen. Aber gut, daß mir das mit dem Datum noch aufgefallen ist...

Danke an alle! :-D

greets,

Jan

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