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unbedenklichkeitsbescheingung wegen Umbau

Featured Replies

Geschrieben

Benotige eine Kopie von einer Unbedenklichkeitsbescheingung. Wegen Umbau von v50 auf PV pzw. ET3. Auch eine Briefkopie mit originaldaten wäre schön. Bitte senden an [email protected]

thanx

Geschrieben
  • Autor

Keiner ne originalbriefkopie im PC die er mir mal senden kann ? Wollte morgen nochmal beim Tüv vorfahren. :-D(

Geschrieben

Ich bräuchte auch mal eine Unbedenkenlichkeits-Bescheinigung.

Hat jemand vielleicht noch eine Schreiben wo drauf steht das ich keine Blinker an meiner 50 N benötige wenn ich die als 125 anmelde.

[email protected]

Geschrieben
Ich bräuchte auch mal eine Unbedenkenlichkeits-Bescheinigung.

Hat jemand vielleicht noch eine Schreiben wo drauf steht das ich keine Blinker an meiner 50 N benötige wenn ich die als 125 anmelde.

[email protected]

ab bj. 63 benötigen KRAD´s (afaik >50ccm) Blinker zur Fahrtrichtungsanzeige (Fuffis erst ab ?). Hab aber auch keine dran und der TÜV nimmts auch so ab also wayne.

Geschrieben

Schaut in die STVZO (Absatz 5, Satz 5, Punkt 4) bzw. benutzt die Suche. Thema gab es hier öfter. Fuffis brauchen bis heute keinen Blinker, auch wenn mittlerweile alle welche haben.

Gruß

SubWay

Geschrieben
Schaut in die STVZO (Absatz 5, Satz 5, Punkt 4) bzw. benutzt die Suche. Thema gab es hier öfter. Fuffis brauchen bis heute keinen Blinker, auch wenn mittlerweile alle welche haben.

Gruß

SubWay

(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

1. einachsigen Zugmaschinen,

2. einachsigen Arbeitsmaschinen,

3. offenen Krankenfahrstühlen,

4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

jo, da stehts

Geschrieben

Leichtkraftrad ist bis 125ccm. Da der PV- bzw. ET3-Motor 121,17ccm hat, braucht der Roller definitiv KEINE Blinker. Leichtkrad ist nicht nur ´ne Fuffi. :-D

Geschrieben

ne unbedenklichkeitsbescheinigung wirste trotzdem nicht kriegen, alles schon mal probiert!

am besten in ne rollerklitsche stellen und da den tüv machen "lassen". führt eher zum erfolg, als wenn man selber hinfährt.

und ein Leichtkraftrad darf auch nicht schneller als 80km/H gehen, die et3 steht mit 79km/h drin, sollte also gehn.

Geschrieben
ne unbedenklichkeitsbescheinigung wirste trotzdem nicht kriegen, alles schon mal probiert!

am besten in ne rollerklitsche stellen und da den tüv machen "lassen". führt eher zum erfolg, als wenn man selber hinfährt.

und ein Leichtkraftrad darf auch nicht schneller als 80km/H gehen, die et3 steht mit 79km/h drin, sollte also gehn.

Gefährliches Halbwissen. :uargh:

- Leichtkraftrad hat nichts mit Vmax 80 km/h zu tun. Eher mit

- orig. ET3 ist mit 85 km/h oder manchmal sogar mit 89 km/h angegeben.

Edith ergänzt BE und Zul.bestätigung:

1024_3739313135663837.jpg

Bearbeitet von T5Rainer

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