Der_Spanier Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 ...und wie stehen meine Chancen das Ich was bekomme?Der ersteigerer behauptet einen unfall mit dem Auto gehabt zu haben und nun kein geld mehr für den Roller... Klar, der will Mich verarschen... Dazu kommt noch das Er aus Belgien ist.Was kann Ich da machen? Was bringt es ihn zu verklagen (Bin im Rechtschutz)?Oder einfach neu einstellen und die Gebühren von dem erstatten lassen?Was meint Ihr was am sinnvollsten ist?Gruss Stephan Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M221 Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 (bearbeitet) Ich würd's neu einstellen.Davon mal abgesehen ist sein Wohnort auch alles andereals optimal, um seine "Rechte" einfordern zu können. Das Leben ist zu kurz, solchen Idioten seine kostbareZeit zu schenken. Bearbeitet 8. Mai 2006 von vespa200m Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kr***en Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 3-5 emails und ihm die Kosten in Rechnung stellen, dann ebay einschalten "Unstimmigkeiten online klären", nochmal 3 emails und dann Anzeige. Anders geht es leider nicht.Ich finde ebay im Moment zum kotzen! :puke: Wo in Belgien? Ich wohne direkt an der Grenze. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der_Spanier Geschrieben 8. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 kommt aus "Heusden", irgendwo hinter Genk.Ich schicke Ihm dann mal Meine Kontodaten und Meine Kosten (Inclusive Aufwand wie Telefon, Stress, usw) und wenn Er brav zahlt brauche Ich KEINEN Anwalt...Ich hasse so Idioten die sowas machen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Huetro Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 Schreib ihm noch,das er sich schonmal von seinen 100% verabschieden kann! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der_Spanier Geschrieben 8. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 Schreib ihm noch,das er sich schonmal von seinen 100% verabschieden kann! ???? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kr***en Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 (bearbeitet) Ist ne gute Stunde von Aachen, also nicht total aus der Welt. Bearbeitet 8. Mai 2006 von Kr***en Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pk50-racing Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 ????wahrscheinlich von den "positive bewertungen - 100%" oder so.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der_Spanier Geschrieben 8. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 ( ( ( Der hat 0 Bewertungen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kaloi Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 Du kannst über "Unstimmigkeiten online klären" erreichen, dass Du die Gebühren für die Auktion nicht tragen musst. "Nicht bezahlter Artikel", eBay stellt sie Dir dann nicht in Rechnung. Stell die Sache dann einfach neu ein und gut ist. Der Stress lohnt sich einfach nicht, punkt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rakete Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 Also gibt er ja zu,daß er den Vertrag nicht erfüllen kann.Ergo:Gebühren bezahlen lassen und Angebot an den Zweibieter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ard Geschrieben 9. Mai 2006 Teilen Geschrieben 9. Mai 2006 Belgier....hatte auch mal einen der auf was von nem Roller von mir scharf war. Der hatte von 4 Bewertungen 3 Negative und 1 Neutrale. Habe einfach sein Gebot streichen lassen.Kannst Dir mal ne Rechtberatung einholen müsste auch bei Rechtsschutz wie HUK mit Selbstbeteiligung kostenlos sein und Deine Erfahtrungen dann einstellen. Wäre echt mal interessant ab welchem Streitwert hier überhaupt reagiert wird.Bekomme auch noch 90? von DHL für nen kaputten Zylinder ....Rechtsschutz ja....Streitwert...eher gering...ärgerlich ja.....fazit.wenn ich das nächste mal wieder bedingt Schuldfähig bin ( ab wieveil Promille)???) piss ich dem Postboten in den Tank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vespadirk Geschrieben 9. Mai 2006 Teilen Geschrieben 9. Mai 2006 .wenn ich das nächste mal wieder bedingt Schuldfähig bin ( ab wieveil Promille)???) piss ich dem Postboten in den Tank Bedingte ab 2 %0.Aber genau für solche Ideen gibt es den § 323a StGB (Vollrausch)....Gruß Dirk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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