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Ein paar eintragungstechnische Fragen

Featured Replies

Geschrieben

Ein paar eintragungstechnische Fragen:

1.-muss ich die vorderen Blinker austragen, bzw., muss ich die gelben Hella Lenkerblinker eintragen, wenn nur diese vorne hab, und hinten normale?

2.-bekomme ich Probleme, wenn ich einen 100/80 10" Michelin S1 Weisswand eintragen möchte, auch wenn nix schleift usw.?

3.-muss ich geänderte Seitenhauben eintragen, obwohl sie nur unwesentlich breiter sind? (Habe VNB Backen auf meiner PX)

4.-darf ich mir an meine Kiste einen Suchscheinwerfer bauen, so wie ihn die Harleys o.ä. haben?(Wenn ja, worauf muss ich achten?)

Edith schreibt: Px alt, 80er Rahmen mit eingetragenen 124 ccm. Bj 81.

Bearbeitet von Bikeboy

Geschrieben

hallo,

in der Hoffnung, mich da nicht zu sehr aus dem Fenster zu lehnen:

1. da Du die Originalen durch Blinker mit Prüfzeichen ersetzt, würde höchstens der korrekte Anbau überprüft und damit dürfte dann der Eintragung der geänderten Beleuchtungseinheit nichts im Wege stehen. war zumindest bei mir so (Ochsenaugen, keine Hellablinker) vor ein paar Jahren.

2. wenn nix schleift, sollte es keine Beanstandung geben.

3. die maximale Breite des Fahrzeugs ändert sich ja nicht, wird wahrscheinlich noch nicht mal bemerkt.

4. bei Suchscheinwerfern SOLLTE es eigentlich keine Probleme geben; schau aber zur Not in der STVZO nach; wenn es hart auf hart kommt, ist er halt nicht angeschlossen.

ansonsten sprech doch Deine geplanten Änderungen VoRHER mit dem netten Onkel vom TÜV ab. Dan schmeisst Du wenigstens kein Geld zum Fenster raus

Geschrieben
  • Autor
hallo,

in der Hoffnung, mich da nicht zu sehr aus dem Fenster zu lehnen:

1. da Du die Originalen durch Blinker mit Prüfzeichen ersetzt, würde höchstens der korrekte Anbau überprüft und damit dürfte dann der Eintragung der geänderten Beleuchtungseinheit nichts im Wege stehen. war zumindest bei mir so (Ochsenaugen, keine Hellablinker) vor ein paar Jahren.

2. wenn nix schleift, sollte es keine Beanstandung geben.

3. die maximale Breite des Fahrzeugs ändert sich ja nicht, wird wahrscheinlich noch nicht mal bemerkt.

4. bei Suchscheinwerfern SOLLTE es eigentlich keine Probleme geben; schau aber zur Not in der STVZO nach; wenn es hart auf hart kommt, ist er halt nicht angeschlossen.

ansonsten sprech doch Deine geplanten Änderungen VoRHER mit dem netten Onkel vom TÜV ab. Dan schmeisst Du wenigstens kein Geld zum Fenster raus

Also, bei Punkt vier meine ich immer gehört zu haben, das ein angebautes Beleuchtungsmittel auch funktionieren muss, oder? Bin mir da nicht ganz sicher.

Geschrieben
Art der Leuchte Schaltung / Betrieb Anbauvorschriften

Suchscheinwerfer

Farbe: Weiß

Zulässig ist ein Suchscheinwerfer mit höchstens 35 Watt "Leistungsaufnahme".

Besonderheit: Für Suchscheinwerfer wird keine Bauartgenehmigung verlangt.

Ein separater Schalter für den Suchscheinwerfer

ist erforderlich; beim

Einschalten müssen die Schlussleuchten

und die Kennzeichenbeleuchtung

mitbrennen.

Nur für kurze Zeit und nicht als zusätzliche

Fahrbahn-Beleuchtung darf

der Suchscheinwerfer benutzt werden.

kannst auch Nelscheinwerfer oder zusätzlichen Fernscheinwerfer anbauen, dann aber mit Prüfnummer und Vorgaben für dei anbauhöhe

Bearbeitet von Blue Baron

Geschrieben

Zu deinem Punkt 2: Du hast doch bestimmt im Schein (Ziffer 20 bis 23) bei Reifen 3.5 x 10 eingetragen. Wenn du jetzt 100/80 fährst, ist das anders, also muss es eingetragen werden.

Da es ab dem 1.10. neue Papiere gibt, hat sich auch was beiden geändert, was dich aber nicht betrifft, da Piaggio nie serienmäßig 100/80 auf einer PX hatte.

Gruß Dirk

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