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Mietminderung wegen Heizung


freibier

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Hallo,

ich bin vor einem Monat umgezogen. Da es jetzt langsam etwas kälter wird, wollte ich heizen, aber meine Heizkörper werden nicht warm. Der Hausverwalter weiß bescheid. Wie lang soll ich warten um dem Kerl (seines Zeichens Arschloch) mal auf die Füße zu treten, bzw, kann ich jetzt schon die Miete kürzen, obwohl es ja nicht zwingendst nötig wäre zu heizen? Wenn ja, um wieviel kann ich die Miete kürzen?

Gruß, Ralf

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Jo, pass auf:

1. Forderst Du den Vermieter auf, seiner Instandhaltungspflicht gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB nachzukommen.

2. Setzt Du Ihm eine Frist von 10 Tagen (3 Tage Postweg eingerechnet) vom Tag des Schreibens an. Sollte er bis dahin nicht reagiert haben, kannst Du die Nettokaltmiete gemäß § 536 ff. BGB bzw. Rechtsprechnung (AG Köln WM 1975, 69) um 15 % mindern. Wichtig ist natürlich, dass Du die Miete nicht rückwirkend mindern kannst, sondern nur ab dem Tag des Schreibens.

3. Teilst Du ihm mit, dass wenn er nicht bis zum ... tätig geworden ist, Du Ersatz vornehmen, also eine Firma auf Kosten des Vermieters beauftragen wirst.

4. Ist es natürlich wichtig dabei, ob Dir gemäß § 536b BGB zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe der Mangel bereits bekannt war. Ist dem so, kannst Du die Miete nicht mindern.

Das LG Berlin hat entschieden, das die Wohnräume während der Heizperiode vom 01.10.-30.04. von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr mind. 20°C und Bad/Toilette mind. 21°C erreichen müssen. Zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr müssen mind. 18°C erreicht werden.

Ich darf Dir zwar keine offizielle Rechtsberatung geben, aber da ich gelernter KGWler/Hausverwalter bin, kannst Du dem Vermieter das so mitteilen.

Versuche aber mal vorher, ob die Heizkörper evtl. entlüftet werden müssen, vielleicht hilft das. Solltest Du eine Gasetagenheizung haben, muss evtl. Wasser auf der Therme aufgefüllt werden.

Solltest Du noch Fragen haben, PM an mich.

Gruß

André

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2. Setzt Du Ihm eine Frist von 10 Tagen (3 Tage Postweg eingerechnet) vom Tag des Schreibens an. Sollte er bis dahin nicht reagiert haben, kannst Du die Nettokaltmiete gemäß § 536 ff. BGB bzw. Rechtsprechnung (AG Köln WM 1975, 69) um 15 % mindern. Wichtig ist natürlich, dass Du die Miete nicht rückwirkend mindern kannst, sondern nur ab dem Tag des Schreibens.

aus interesse u. für die zukunft: muss der brief als einschreiben 'raus oder reicht der normale 55 cent-weg? :-D

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aus interesse u. für die zukunft: muss der brief als einschreiben 'raus oder reicht der normale 55 cent-weg? :-D

Wenn du mit "Einschreiben" Einwurfeinschreiben meinst, das ist super. Dann bestätigt der Briefträger dir damit, dass dein Brief im Briefkasten (Machtbereich des Empfängers) angekommen ist. Das reicht für den Zugang. Einschreiben mit Rückschein kostet zu viel.

Auch eine billige Alternative und Standard bei Rechtsanwälten. Schreiben per 55cent Brief und Fax. Geht natürlich nur, wenn du die Faxnummer des Empfängers hast.

Gruß Dirk

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aus interesse u. für die zukunft: muss der brief als einschreiben 'raus oder reicht der normale 55 cent-weg? :-D

Kommt auf die Hausverwaltung an... Ich habe meinen Mietern (ich war bei einer großen Berliner Hausverwaltung angestellt...) immer geraten, dass sie doch bitte nach dem Anruf das ganze noch mal auf normalem Postweg schriftlich melden, aus Nachweisgründen, sollte der Verwalter mal wechseln... Solltest Du das Gefühl haben, Deine Hausverwaltung sei nicht seriös, melde es vorab telefonisch sowie per Einschreiben/Rückschein und in Kopie auf normalem Postweg. Ist zwar teurer, aber Du hast den Nachweis, dass Du den Mangel gemeldet hast.

Außer dem Postweg kannst Du das ganze natürlich mailen, es sei denn, die Mitarbeiter der Verwaltung sind alle jenseits der sechzig ;-) ....

Eine seriöse Hausverwaltung bzw. Genossenschaft ist in der Regel daran interssiert, dass die Mieter zufrieden sind und wird umgehend eine Firma beauftragen...

Gruß

André

^wie entlüfte ich denn nen heizkörper? :-D

Tja, ich bin Hausverwalter, kein Heizungsbauer, sorry. :-D Meines Wissens gibt es an der Seite oben am Heizkörper so einen kleinen Schraubnippel, oder so, den must Du öffnen, bis da Blasen und Wasser rauskommen. Ist dem so, wäre es z. B. kein Wunder, dass Heizkörper nicht richtig funktionieren, denn das warme Wasser muss ja zirkulieren können... Das mit dem Entlüften muss meines Wissens nach auch sein, wenn der Heizkörper bollert...

Gruß

André

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Ist inzwischen immer noch nichts gemacht worde, aber gestern Abend kam ein Rudnschreiben an alle Mieter im Haus, in dem die Räumung der angeblich mit Sperrmüll vollgestopften Allgemeinräume imKeller angekündigt wird. Desweiteren soll unsere Satschüssel, die schon ein Jahr an der rückseitigen Hauswand hängt bis zum 9.abgenommen werden, mit der Begründung, dass die ohne Einverständnis der Hausverwaltung da hängen würde, aber der Hausverwalter weiß, dass die da hängt, gibts da nich sowas wie eine Duldung? D.h. er hat sei ja ein Jahr tolleriert, kann er dann jetzt noch verlangen, dass wir sie abhängen?

Gruß, Ralf

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Ist inzwischen immer noch nichts gemacht worde, aber gestern Abend kam ein Rudnschreiben an alle Mieter im Haus, in dem die Räumung der angeblich mit Sperrmüll vollgestopften Allgemeinräume imKeller angekündigt wird. Desweiteren soll unsere Satschüssel, die schon ein Jahr an der rückseitigen Hauswand hängt bis zum 9.abgenommen werden, mit der Begründung, dass die ohne Einverständnis der Hausverwaltung da hängen würde, aber der Hausverwalter weiß, dass die da hängt, gibts da nich sowas wie eine Duldung? D.h. er hat sei ja ein Jahr tolleriert, kann er dann jetzt noch verlangen, dass wir sie abhängen?

Gruß, Ralf

zu deinem ersten Punkt: Betrifft dich denn die Räumung des Allgemeinkellerraums? Häufig kann man froh sein, dass das ganze Gerümpel da raus kommt. Sind noch Sachen von dir da, trag sie doch so lange in deine Wohnung, was noch von Wert sein sollte. Man muss sich ja nicht wegen jedem Scheiß mit seinem Vermieter anlegen.

zu deinem zweiten Punkt: Ist das deine Sat Schüssel? Ich gehe aber mal davon aus, dass du da zumindest über die Schüsselempfang hast, sonst würde dich der ganze Kram nicht interessieren und ich würde mich daraus halten.

Wenn du da mitbeteiligt sein solltest. Ohne Absprache mit dem Vermieter darfst du keine Satschüssel installieren. Jetzt ist sie aber installiert. Duldung müsste ich nachschauen, aber dann müsstest du dem Vermieter immer noch nachweisen, dass er von der Schüssel Kenntnis erlangt hat. Und wenn dein Vermieter nicht selbst da in der Nähe wohnt, kann es doch sein, dass er ein Jahr nicht an seinem Mietobjekt war...

Gruß Dirk

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