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Bußgeldbescheid


sukram

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Da es in die Blitzer/Fahren ohne Führerschein-Topics nicht so ganz reinpaßt mal ein neues Thema...

habe anscheinend im Moment eine Glücksserie. nach dem netten Schreiben mit meinem Lambrettaphoto bekam ich heute mal wieder Post von der Stadt Bochum.

Inhalt - Ordnungswidrigkeit nach § ( oder besser$) 24STvG - Überholen trotz Überholverbotszeichen

Zeuge ist ein einziger Cop und das ganze um 7.55Uhr morgens.

Ein paar Sachen machen mich nachdenklich.

Schreiben lag heute am 8.12.04 im Briefkasten - ist aber datiert auf den 26.12.04

Das ganze geschah am 14.10.04 !!!! Also locker 1.5 Monate her. Woher soll ich da noch wissen was oder wen ich überholt habe ?

Die ganze Sacksuppe soll mit Geldbuße (heist das Punkte??); Gebühren und Auslagen 67,60€ kosten.

-Hab ich durch ein Einsprucherheben Chancen um die Zahlung herumzukommen ?

-Wurden irgendwelche Fristen verletzt ?

Vielleicht noch zur Erklärung - das ganze (woran ich mich logischerweise nicht mehr erinnern kann) fand auf einer zweispurige, viel-befahrenen Straße statt, auf der es verkehrsbedingt immer wieder zu Rückstaus auf der einen oder anderen Spur kommt....

Hoffe einer von den Jura/Verwaltungsmenschen kann mir ein wenig input geben.......

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bußgeld heisst: keine punkte, "nur" blechen.

ich sag mal so, wenn du bei überholverbot auch überholt hast, was willst du da anfechten?

das blöde ist natürlich das es keine zeugen gibt, außer der polizist. und ich denke mal das reicht auch schon fürs gericht. haste wohl keine chance. und wenn du dann noch gerichtskosten etc löhnen musst, bist du bestimmt mehr als 67 euro los.

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Ein Blick ins Gesetz hilft auch hier weiter. :-D § 24 StVG sagt dir, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Hast du das Schreiben als Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, um dich dazu einzulassen? Dann hast du zwei Wochen Zeit antzuworten.

Verjährt ist die Sache wohl noch nicht, da die regelmäßige Verjährungszeit 3 Monate beträgt. Mit deinen 1,5 Monaten hast du es sogar sehr früh von der Behörde bekommen. :-D

Du schreibst denen also jetzt folgendes. Du legst Einspruch ein und begründest das Haar-sträubend, wieso du das an dem Tag nicht gewesen sein kannst. Da bei den Behörden das Opportunitätsprinzip herrscht, und die frei entscheiden können, ob sie es weiterbearbeiten (im Vergleich zu Legalitätsprinzip, wo sie es weiterverfolgen müssen), hast du gute Karten. Wenn es für die Behörde zu anstrengend ist, so ist es jedenfalls zu 99%, stellen sie das Verfahren nach § 47 II OWiG ein.

Hast du das mitm Auto begangen? Find da nichts in deinem Post...

Gruß Dirk

Edit verbessert die Orthographie.

Bearbeitet von Vespadirk
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Folgendes Schreiben ist höchst erfolgsversprechend (auch wenn ich keine Erfolgsgarantie oder ähnliches übernehme):

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Motorroller mit dem amtlichen Kennzeichen X-YZ 1 wird außer mir von mehreren Personen genutzt, so unter anderem von meinem Vater X, meinem Freund Y und so weiter und so fort.

Leider kann ich mich nach knapp zwei Monaten beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, wer am angegeben Zeitpunkt den Motorroller benutzt haben soll.

Bitte befragen Sie Ihren Zeugen nach weiteren Angaben anhand derer ich den Fahrer identifizieren kann (übrigens benutzen wir alle den selben Helm und die selbe Motorradjacke). Ansonsten rutschen Sie mir bitte freundlichst den Buckel runter.

Hochachtungsvoll,

sukram

Wenn sie Dir dann mit Fahrtenbuch kommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wen Sie es innerhalb von zwei Wochen nicht schaffen, einen Bußgeldbescheid zuzustellen, kann von nach ständiger Rechtsprechung von dem durchschnittlichen Autofahrer nicht mehr verlangt werden, sich an Ort und Fahrer des streitgegenständlichen Kraftfahrzeugs zu erinnern.

Wenn Sie weiter auf Zahlung oder Fahrtenbuch bestehen werde ich meinen Anwalt einschalten. Das Angebot mit dem Buckel steht übrigens noch.

Hochachtungsvoll,

sukram

P.S. Wie gesagt: Keine Garantie oder Übernahme etwaiger Folgekosten :-D Ach ja, und bei Gefallen: Bitte nicht wörtlich übernehmen :-D

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@ Flameboy

Sehr gute Ergänzung, wie man den Einspruch haarsträubend begründet!  :-D

Gruß Dirk

<{POST_SNAPBACK}>

Das ist nicht haarsträubend, das ist narrensicher. :-D

Jedenfalls war es das vor einem halben Jahr in München (Referendariat bei der Regierung von Oberbayern). Sollte eigentlich klappen; außer natürlich, sie haben eine Fotografie, oder einen Zeugen mit selbigem Gedächtnis.

Wäre ja noch schöner, dass die damit nach zwei Monaten ankommen und dann auch noch ohne Foto :plemplem: Naja, sie versuchen es halt mal.

Grüße,

Flameboy

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Vielen Dank erstmal an RacerAC für das Einbrinegen des moralischen Aspekts in dieses Topic.....Wenn ich jeden Tag wie ein geisteskranker Rumheitzen würde, hätte ich die Frage nicht gestellt, da ich auch denke , wer Kacke verzapft, soll sie auch ausbaden......

@ Vespadirk&Flameboy

was ihr so humoresk schildert , ist genau mein Problem. In meinem BEKANNTENKREIS ist mein Auto als Leihwagen bekannt. Und ich weiß beim besten Willen nicht mehr, wer an dem Tag mit dem Wagen rumgegurkt ist.

Zwei Fragen noch dazu:

-Muß ich genaue Angaben machen wie hoch mein Buckel ist

-Muß ich genaue Angaben machen, wer den Wagen gefahren sein könnte

Werde dann wohl mal Einspruch erheben.....

@Oldspeed - Castroper Straße .

Bearbeitet von sukram
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Angaben zur Höhe des Buckels sind zwingend notwendig da daraus der am besten geeignete Buckelrutsch-Beamte bestimmt wird.

Angaben zu den weiteren Personen sind nicht nötig, machen die Angaben aber natürlich glaubhafter. Lustig wären natürlich Angaben wie: "bestimmte Personen aus dem Kreis meiner Familie", die musst Du nämlich nicht einmal verpetzen (Aussageverweigerungsrecht). Aber ich würde einfach ein paar Familienangehörige und ein paar Freunde (ohne genaue Namensnennung) einbauen und gut ist.

Dass meine Version auch noch der Wahrheit entspricht macht die Sache doch nur noch leichter... Somit sind auch die moralischen Bedenken aus dem Weg geräumt :-D

Grüße,

Flameboy

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ansonsten schreib doch genau die namen und adressen der familienmitglieder und freunde auf, die in frage kämen. du sagtest ja das ziemlich viele das gewesen sein könnten. dann erstell ne liste die auf den ersten blick so abschreckt, dass kein beamter lust hat das durchzugehen und zu überprüfen. natürlich sollte das mit den jeweiligen personen abgeklärt sein. obwohl im grunde ja rechtschreibfehlas und vertippungen in namen teöefonnummer und adresse durch unkonzentriertheit entstehen können. damit biste immerhin ein wenig sicherer deine leute net zu verpfeiefen was ja eigentlich net so doll wär.

wünsch dir jedenfalls noch alles gute und frohes schaffen :P

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Nur nochmal um es kurz klarzustellen: Es wird hier niemand verpfiffen und die Damen und Herren von der Bußgeldstelle können auch Deinen Verwandten/Freunden gar nichts. Wie wollen sie denn nachweisen, wer gefahren ist? (und genau das müssen sie ja!)

Die werden ganz bestimmt nicht alle anschreiben, wer sich denn daran erinnert gefahren zu sein...

Grüße,

Flameboy

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Hallo,

ich hab da auch son Kleinkram zu erwarten demnächt!

Letzte Woche hatten meine Beiden Kinder Schralach und ich gleich nach dem Artzt natürlich zur Apotheke Anti-B holen!

Absolutes Halteverbot!

Als ich zurrückkam winkte mein Großer schon wie wild:"Papa, da hat Dir ne Frau nen Zettel geschrieben!"

Ich denk mir: Ah ja toll, Essen und ins Kino will sie mit mir bestimmt nicht! :plemplem:

So das ist jetzt ca. 1 Woche her, noch keine Benachrichtigung!

Kann ich da auch Flameboy´s Brieflein benutzen und ist es ne Beleidigung wenn man wirklich was vom Buckel schreiben würde!

Würd mir den Spaß ja glatt gönnen! :-D

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
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Nun ja, gerade bei solchen Sachen wäre ich mit obiger Argumentation etwas vorsichtiger. Erstens liegt die magische Grenze zum Erinnerungsvermögen eines Kfz-Lenkers zur Zeit bei ca. zwei Wochen.

Zweitens hast Du ja den ursprünglichen Strafzettel quasi als Erinnerungshilfe (auch wenn man natürlich argumentieren könnte, den hätten spielende Kinder, der Wind oder ein plötzlicher Regenschauer ins Jenseits befördert).

Und drittens ist natürlich die Frage, wieviel Du denn zu zahlen hast, und ob Dir das ersparte Geld den Ärger mit den tendentiell uneinsichtigen Behörden wert ist.

In obigem Fall sehe ich mit meiner Argumentation keine großen Probleme. Bei Dir ist das wie gesagt ein wenig diffiziler... diffici... difi... schwieriger.

Wenn ich morgen Zeit habe, schaue ich mal nach, ob da was geht und melde mich hier nochmal.

Grüße,

Flameboy

P.S. Ich würde das mit dem Buckel in dem Original-Brief eher nicht schreiben, da eine gewisse Nähe zu "lecken Sie mich am Arsch" schon gegeben ist, und dies eine Ehrverletzung durch Missachtung oder Nichtachtung einer Person darstellt, § 185 StGB (wenn ich mich irre, möge man mich korrigieren).

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Hallo,

naja auf dem Zettel stand ja nur drauf: Sie bekommen in den nächten Tagen ein Schreiben!

Den könnte meine Frau/Mutter/Freund ja behalten oder übersehen und weggewischt(Scheibenwischer) haben!

Ich als Halter habe ja noch nix bekommen und wenn dann die 2 Wochen rum sind, könnte ich doch auch so Argumentieren?

Natürlich könnte die olle Zippe von Politusse ja sagen, da saßen 2 Kinder drin!

Mein Großer könnte (soll er ja auch) die Warheit sagen, daß ich das war!

Aber eigendlich müßte ich das ja als Erziehungsberechtigter verbieten können, da Verwandschaft!

Naja, interessante Sache, werde aber warscheinlich die paar Kröten dann doch latzen! :-D

Gruß, André

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Wo gibt es denn so etwas? Kein Bußgeldbescheid, sondern die Ankündigung eines Schreibens? Wer hat das denn unterschrieben? Die Polizei???

Wie gesagt: Eigentlich liegt die Grenze bei ca. zwei Wochen, das kann aber natürlich von Region zu Region ein wenig differieren. Ich schaue morgen mal, ob ich etwas definitives finde.

Du kannst Deinem Sohn natürlich nicht verbieten, die Wahrheit zu sagen, aber Dein Sohn hat natürlich gem. öööh... 52 StPO (oder irgendwo in der Ecke) ein Aussageverweigerungsrecht.

Grundsätzlich hast Du aber natürlich recht, dass Du nach ca. zwei Wochen sagen kannst: Ich weiß nicht mehr, wer da gefahren ist (Rutschen sie mir den Buckel runter :-D ) Das kannst Du natürlich immer sagen (wenn kein Nachweis geführt werden kann), aber dann hast Du sofort eine Fahrtenbuchauflage, deswegen sollte diese Argumentation vor dem Ablauf des amtlich zugestandenen Erinnerungsvermögens nur im äußersten Notfall gewählt werden.

Grüße,

Flameboy

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Hallo @ all:

habe jetzt noch einen Link gefunden, in dem das alles sehr schön zusammengefasst ist (dann muss ich morgen nicht mehrere Kommentare wälzen :-D ) Ich musste das alles ja berufsbedingt lernen, aber hier findet man einen ganz guten Überblick:

Fahrtenbuch-Informationen

Wenn noch Fragen bestehen könnt Ihr mich gerne noch fragen.

Viele Grüße,

Flameboy

P.S. Achtung: Die Praxis, dass leichte Verkehrsverstöße keine Fahrtenbuchauflage nach sich ziehen wird mehr und mehr aufgeweicht... Deshalb: Vorsicht, wenn die Frist noch nicht abglaufen ist!

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Hallo,

öhm, ich wollte meinem Sohn nicht verbieten die Warheit zu sagen, sondern der Polizei ihn zu befragen!

Da er ja noch unter 14 ist, habe ich ja alle Entscheidungen für ihn zu treffen, was rechtliches anbelangt, natürlich mit meiner Frau zusammen! :-D

Zettel? War wohl von Politesse, stand nur Kennzeichen und Datum glaub ich und halt das ich ein Schreiben bekomme!

Fahrtenbuch? Kann auch nicht anders sein, wie beim Roller!

Weil wenn er mit seinem Roller sich drauf beziehen kann, daß zu spät oder gar nicht zugestellt wurde, warum kann ich das mit dem Auto nicht!

Gruß, André

Bearbeitet von André@T5
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Du kannst natürlich nicht der Polizei verbieten, Deinen Sohn zu befragen, Du kannst aber, mit Deiner Frau zusammen, das Zeugnisverweigerungsrecht für diesen ausüben. Dann ist für die Polizei Essig mit Deinem Sohn als Zeugen.

Bei Fahrtenbuch wird natürlich nicht zwischen Roller und Auto unterschieden, sondern vielmehr, wie die örtlichen Behörden die Vergessensfrist handhaben (steht alles sehr schön in dem Link erklärt). Außerdem dachte ich, dass eventuell der "Strafzettel" auch als Gedächtnisstütze gilt (dem ist wohl nach dem Link nicht so, da es hier auf eine Anhörung ankommt. Diese wird aber erst mit dem ersten, Dir per Post zugestellten Bußgeldbescheid mitübersandt). Natürlich enthält so ein windiger Zettel schon gar keine Aufforderung zur Stellungnahme und damit Anhörung.

Insofern sieht es also noch ganz gut für Dich aus :-D

Wünsch Dir jedenfalls viel Glück und hoffe, dass der Brief nicht allzu schnell kommt.

Viele Grüße,

Flameboy

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Wo gibt es denn so etwas? Kein Bußgeldbescheid, sondern die Ankündigung eines Schreibens? Wer hat das denn unterschrieben? Die Polizei???

Das gibt´s z.B. in Aachen. Da steht dann aber noch nicht einmal Kennzeichen oder Fabrikat drauf. Einfach ein gelber Papierzettel mit dem Wappen der Stadt drauf.

Aber mal ne andere Sache, da steht ja nen völlig falsches Datum drauf. Eines was noch in der Zukunft liegt. Ist sowas nicht nen Formfehler oder so? Unterschriften gelten doch z.B. nur mit nem dazu gehörigen Datum, oder nicht?

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Wir kommen jetzt zwar von Sukrams Problem weg, aber das Schreiben in Aachen kann Gültigkeit haben. Dann steht da manchmal ganz kleingedruckt versteckt so ein Satz wie: "dieses Schreiben hat auch ohne Datum und Unterschrift seine Gültigkeit", weil es halt maschinell aus dieem Minidrucker erstellt wurde.

Wo steht denn das Datum? Handschriftlich in der Spalte Tatzeitpunkt? Du musst aber damit rechnen, dass das auch gegen dich wirkt... Aber ein Grund Einspruch einzulegen, ist es alle Mal.

Als Text nimmst du Flameboys Ausführung oben! :love:

Ich würde noch da hinzufügen, dass du bei Nichteinstellung des Verfahrens hiermit automatsich Dienstaufsichtsbeschwerde erhebst. Das verlängert die Verwaltungsdauer ungemein und in Aachen aufm Amt hatten die Verwaltungsangestellten immer Angst, das Verfahren weiterzubearbeiten....

Das Problem mit dem Wischer und dem "Wegfliegen"... Heutzutage haben die Politessen alle eine Digicam am Start und Fotographieren das Auto wie es stand und das Knöllchen dran war. Dann ist es SEHR schwer zu behaupten, dass man da nie stand oder ein Knöllchen dranhing. :-D

Gruß Dirk

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Das Schreiben am Scheibenwischer hat garantiert keine rechtliche oder rechtserhebliche Bedeutung, denn, dass ich in den nächsten Tagen Post bekomme, weiß ich selbst :-D;-);-)

Und wenn man dem Link folgt, den ich auf Seite 1 gepostet habe, ist dieser Zettel auf keinen Fall, eine Aufforderung, zur Sache Stellung zu nehmen und somit keine Anhörung.

(P.S. Das falsche Datum stand übrigens auf Sukram's Zettel)

Übrigens können die den Zettel an meinem Auto fotografieren so oft sie wollen. Solange sie nicht mich fotografieren, wie ich den Zettel lese, können immer noch spielende Kinder oder sonstwer den Zettel entfernt oder aufgegessen haben.

Der Staat/die Stadt muss mir beweisen, dass ich den Zettel gesehen habe, und das können sie nicht.

Was mir gerade noch auffällt: @ André: Mit einfachem Brief zugestellte Bescheide gelten immer am dritten Tag nach der Aufgabe bei der Post als zugegangen, es sei denn, der Empfänger beweist, dass der Brief tatsächlich später zugegangen ist (jedenfalls ist das in Bayern so). Damit kann man dann auch den Empfangstag ganz toll rauszögern...

Ach ja, und das Datum auf dem Zettel von Sukram (26.12.04) hat nicht wirklich Bedeutung. Erstens reicht die Argumentation, so wie sie dasteht eh aus, und zweitens können sich auch Verwaltungsangestellte mal verschreiben (man könnte es als zusätzliches Argument bringen, aber als alleiniger Einspruchsgrund ist das doch recht mager).

Wow, das klingt jetzt sogar so, als hätte ich von meinem Beruf richtig Ahnung :grins: :-D

Viele Grüße,

Flameboy

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Falsche Daten/Zeitangaben sind in der Regel dann "offensichtliche Schreibfehler" oder so ähnlich, steht genauer im Verwaltungsverfahrensgesetz/Ordnungswidrigkeitengesetz, jedenfalls heilbare Fehler, die den Bescheid nicht sofort rechtswidrig machen.

Die Karten unter dem Scheibenwischer haben rein informativen Charakter - quasi ein Service der Verwaltung, um finanziell disponieren zu können :-D -, sie stellen noch nicht mal eine Anhörung im ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sinne dar, z. B. steht ja oft auch extra drauf: "Sie erhalten in den nächsten Tagen die Gelegenheit, sich schriftlich zum Sachverhalt zu äußern, bitte sehen Sie bis dahin von Anrufen oder schriftlichen Eingaben ab." oder so ähnlich.

Insofern ist es egal, ob Kinder oder der Wind oder sonstwer die Knolle entfernt haben könnten, als informiert giltst du ab dem 3. Tage nach Aufgabe des Bescheides zur Post.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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