Valiant71 Geschrieben 10. Februar Teilen Geschrieben 10. Februar Hallo, Evtl. ist jemand von Euch im Thema Arbeitsrecht unterwegs. Ich bin seit 12 Jahren und 2 Monaten in dem Unternehmen tätig und möchte aufgrund persönlicher Gründen so schnell wie möglich aus dem Arbeitsvertrag kommen. Welche Optionen habe ich? Folgende Regelung ist im Vertrag fixiert : Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jens-paul1 Geschrieben 10. Februar Teilen Geschrieben 10. Februar Drei Monate zum Monatsende bedeutet, dass, wenn du jetzt kündigst, das Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf des 31.05.2024 endet. Aber es ist der Hinweis auf gesetzliche Regelungen, die vorgehen. Demnach müsstest du 6 Monate zum Monatsende haben, Paragraph 622 BGB. Früheres Ende möglich durch Auflösungsvertrag, soweit Arbeitgeber sich darauf einlässt. Einfach nicht mehr zur Arbeit gehen, hat vielfach fristlose Kündigung zur Folge, würde ich allerdings nicht zu raten, gerade, wenn du dort schon 12 Jahre tätig bist. 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MadMox Geschrieben 11. Februar Teilen Geschrieben 11. Februar und eventuelle Tarifverträge spielen da auch mit rein, wie ich das lese. Keine Ahnung ob das für dich zutreffen könnte... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Champ Geschrieben 11. Februar Teilen Geschrieben 11. Februar vor 16 Stunden schrieb jens-paul1: Drei Monate zum Monatsende bedeutet, dass, wenn du jetzt kündigst, das Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf des 31.05.2024 endet. Aber es ist der Hinweis auf gesetzliche Regelungen, die vorgehen. Demnach müsstest du 6 Monate zum Monatsende haben, .... Aber verhält es sich nicht so, dass die gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund von Betriebszugehörigkeit nur die Arbeitgeberseite betrifft, die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers bei der vertraglich vereinbarten Frist bleibt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
milan Geschrieben 11. Februar Teilen Geschrieben 11. Februar vor 6 Minuten schrieb Champ: Aber verhält es sich nicht so, dass die gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund von Betriebszugehörigkeit nur die Arbeitgeberseite betrifft, die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers bei der vertraglich vereinbarten Frist bleibt? Gesetzlich ist das grds. so geregelt. Aber es ist zulässig, vertraglich einen entsprechenden Gleichlauf zu vereinbaren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Valiant71 Geschrieben 11. Februar Autor Teilen Geschrieben 11. Februar Danke für Eure Beiträge. Dann werde ich nächste Woche wohl einen Aufhebungsvertrag anstreben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kon Kalle Geschrieben 11. Februar Teilen Geschrieben 11. Februar (bearbeitet) Hast du direkt was neues? Sonst stellt sich das Arbeitsamt sofort quer.. Bearbeitet 11. Februar von Kon Kalle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Valiant71 Geschrieben 11. Februar Autor Teilen Geschrieben 11. Februar Ja, das geht dann nahtlos ineinander über. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jung vom dörp Geschrieben 11. Februar Teilen Geschrieben 11. Februar Gerade auch nach 10 Jahren hinter mir... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jens-paul1 Geschrieben 13. Februar Teilen Geschrieben 13. Februar @Valiant71 + @Jung vom dörp Respekt dafür, nach doch recht langer Betriebszugeörigkeit zu wechseln. No risk no fun. Weitermachen. Viel Erfolg und Spaß bei der neuen Arbeitsstelle. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sloth Geschrieben 8. März Teilen Geschrieben 8. März Und für die Aussage haste dich hier extra angemeldet? I can feel spam coming in.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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