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Kennzeichenhalter mit LED-Blinkern und Mindestabstand Blinker (TüV)


Woody1974

Empfohlene Beiträge

Es gibt ja diverse Kennzeichenhalter mit integrierten LED-Blinkern aber die sind quasi alle für die aktuellen, kleinen Motorradkennzeichen [180mm Breite x 200mm Höhe] ausgelegt.

 

Wenn man es aber ganz genau nimmt müssen nach altem, Nicht-EU-Recht, zugelassene Motorräder meines Wissens einen Mindestabstand von 240mm bei den hinteren Blinkern haben.

 

Wie habt ihr das gelöst? Einfach drangebaut und nicht weiter drauf eingegangen? Kann man das eintragen? Oder habt ihr noch eine andere Lösung? Kennt ihr ggfs. einen solchen Rahmen für die 220x200 Kennzeichen, die den Abstand einhalten?

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Bei der Sprint meiner Freundin hab ichs verstellbar gemacht, bei meinen Kisten isses mir egal. Hat auch noch nie jemand gemault. Es sind ja bei Stvzo Fahrzeugen noch andere Sachen anders bzw strenger reglementiert (Radabdeckungen etc). Kratzt ja aber im Normalfall auch keinen.

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vor 16 Stunden hat Cpt.Howdy folgendes von sich gegeben:

Bei der Sprint meiner Freundin hab ichs verstellbar gemacht, bei meinen Kisten isses mir egal. Hat auch noch nie jemand gemault. Es sind ja bei Stvzo Fahrzeugen noch andere Sachen anders bzw strenger reglementiert (Radabdeckungen etc). Kratzt ja aber im Normalfall auch keinen.

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Hhm, die Idee ist gut.

 

Klar, kann man einfach irgendwie dranbauen und scheiß drauf. Mache ich ja auch mit vielen anderen Kleinigkeiten aber ich hätte halt auch nichts dagegen wenn alles weitestgehend korrekt wäre.

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Am 7.12.2022 um 12:11 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Die 180 sind OK auch an national genehmigten Fahrzeugen, genau zu erklären warum würde aber locker eine Stunde dauern. Ich könnte dir meine Schulungspräsentation dazu schicken 8-). Das selbe gilt für die Radabdeckung.

Wenn Du das sagst wird das wohl stimmen!

 

Aber die Präsi fände ich dennoch interessant, hehe.

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Blinker.thumb.JPG.6ec458cf8a2684dbe08951626973eb4f.JPG

 

Quelle: TÜV/Dekra ArgeTP21 , Kirschbaum Verlag, 5. Auflage, Stand 2019

 

Zur Info: Wenn das Fahrzeug nach "nationalen Vorschriften" = StVZO in den Verkehr gebracht wurde, müssen alle lichttechnischen Einrichtungen auch der nationalen Vorschrift entsprechen. Also befinden wir uns auf der rechten Seite mit der grünen Schrift.

 

Ob das Fahrzeug nach StVZO oder nach europäischer Genehmigung in den Verkehr gekommen ist, kann man z.B. an den Angaben im Fahrzeugschein erkennen.

 

( z.B. wenn im Feld K eine Nummer eingetragen ist, die mit "e..." anfängt, oder in Feld J irgendwas mit "L1e" drinsteht dann ist der Roller nach europäischer Vorschrift typgenehmigt, dann würden die Angaben in blauer Schrift in der Tabelle oben gelten...)

 

 

Das wäre die offizielle Aussage zur Zulässigkeit bzw. der Anbringung der Blinker und der zulässigen Abstände. Wie das in der Praxis (im Rahmen einer HU oder bei einer Eintragung) gehandhabt wird, ist natürlich eine andere Sache... 

Bearbeitet von OFFI
Satzzeichen ergänzt :-)
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vor 6 Stunden hat OFFI folgendes von sich gegeben:

Blinker.thumb.JPG.6ec458cf8a2684dbe08951626973eb4f.JPG

 

Quelle: TÜV/Dekra ArgeTP21 , Kirschbaum Verlag, 5. Auflage, Stand 2019

 

Zur Info: Wenn das Fahrzeug nach "nationalen Vorschriften" = StVZO in den Verkehr gebracht wurde, müssen alle lichttechnischen Einrichtungen auch der nationalen Vorschrift entsprechen. Also befinden wir uns auf der rechten Seite mit der grünen Schrift.

 

Ob das Fahrzeug nach StVZO oder nach europäischer Genehmigung in den Verkehr gekommen ist, kann man z.B. an den Angaben im Fahrzeugschein erkennen.

 

( z.B. wenn im Feld K eine Nummer eingetragen ist, die mit "e..." anfängt, oder in Feld J irgendwas mit "L1e" drinsteht dann ist der Roller nach europäischer Vorschrift typgenehmigt, dann würden die Angaben in blauer Schrift in der Tabelle oben gelten...)

 

 

Das wäre die offizielle Aussage zur Zulässigkeit bzw. der Anbringung der Blinker und der zulässigen Abstände. Wie das in der Praxis (im Rahmen einer HU oder bei einer Eintragung) gehandhabt wird, ist natürlich eine andere Sache... 

 

Warum glaubt man nicht einem der sich damit auskennt?

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Bearbeitet von matzmann
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