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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

würde gerne wissen was man für einen Rahmenausschnitt mit leserlicher Nummer einer Rally 200 Verlangen darf . Erstzulassung 11.11.1977 Abmeldebescheinigung + deutschen Fahrzeugbrief gibts natürlich dazu und Malossi Zylinder ist bereits eingetragen.

Schon mal vielen Dank

Bearbeitet von MarioAbsent
Geschrieben

Danke, das ist ja schon mal ne Richtung.

Was wäre das ganze mit Rahmen wert?

Bodenblech muss neu und am heck nen größerers Stück ausgetauscht. werden. Olack war also nicht erhaltenswert, deshalb schon gestrahlt.

Geschrieben

ich würd meinen das steht und fällt mit den arbeiten am Rahmen. Bilder helfen da weiter. Würde aber in jedem Fall vorschlagen die Nummer mit Rahmen zu verkaufen - dann wäre diese nämlich legal nutzbar.

Geschrieben

Auch wenn am Rahmen einiges zu tun ist, so denke ich, daß der Rahmen mit Papieren deutlich mehr bringt als nur die Papiere mit ausgeschnittener Rahmennummer. Rally ist ja nun mal ein Modell wo es sich durchaus auch lohnt mal ein wenig in Schweiß- / Karosseriearbeiten zu investieren. Man müßte sich mal genau anschauen, wie umfangreich die Arbeiten sind, die erforderlich sind, ich könnte mir aber durchaus vorstellen, daß da auch Summen in Richtung 300 - 500 € noch realsitisch sind.

Geschrieben

Danke, das ist ja schon mal ne Richtung.

Was wäre das ganze mit Rahmen wert?

Bodenblech muss neu und am heck nen größerers Stück ausgetauscht. werden. Olack war also nicht erhaltenswert, deshalb schon gestrahlt.

Egal wie schrottig der RallyRahmen ist , ein neuaufbau lohnt immer also den ganzen Rahmen mit Nummer verticken

  • Like 1
Geschrieben

Ob man es glaubt oder nicht der O-Lack (Sonnengelb) war überall perfekt unterm über lack erhalten ausser an den Stellen wo sich jmd kreativ mit dem Schweißgerät verewigt hat, da gabs 1-2cm Spachtel und die böse Überraschung

Kann ja sein das 1994 noch keine so guten Geräte gab zumindest ist sie seit dem Zeitpunkt abgemeldet und seit 2003 in meinem Besitz

Geschrieben

weiter oben steht....: seit 94 abgemeldet.....

 

spricht eher gegen Pakistan...

 

also eher D oder I

 

und hat ja deutschen Brief...wenn auch abgelaufen.....

 

Rita

  • 2 Wochen später...

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    • Hm, siehe @dorkisbored   In Anbetracht der von mir getroffenen Annahme, dass eher Feuchtigkeit (durch hochgewirbeltes Wasser bei Regen) als Benzin ein Problem sein könnte, habe ich wasserabweisenden, selbstklebenden Schaumstoff zur Geräuschreduzierung verwendet.   Die Geräuschreduzierung ist jedoch ein Thema, was mehrere Ansatzpunkte nötig macht. Nur der Schaumstoff wird bei sperrangelweiten, aufgerissenen Auslass, der Verwendung einer Membran, der offenen Ansaugung des Vergasers und eines Proletenlärmauspuffs keine spürbare Geräuschreduzierung bringen.   Schon die Verwendung eines RTs mit Kolbensteuerung statt des Mugellos mit Membran brachte auch schon einiges in Sachen Geräuschreduzierung. Die etwas andere Zylindercharakteristik muss man dabei akzeptieren.
    • Mit ihm als Aggressor? Glaub' ich eher nicht...   Witzig oder eher tragikomisch fand ich die Reaktion Russlands, dessen PropagandaAußenministerium von Völkerrechtswidrigkeit spricht. Whataboutism hin oder her, aber die sollten sich doch eigentlich mal ordentlich bedeckt halten.
    • Ah ok... ja dann geht's in der Reifenfolge... hatte gemeint die Schale hat noch einen 'Absatz' dass die Rollen nicht nach innen rauskönnen
    • War bei mir damals genauso. Abgemeldet mit alten Papieren der PX80. Dort standen die "3.50-10" und "3.50-10 REINF". in den jeweiligen Spalten 20-23. Irgendwann später neuangemeldet. Jetzt steht bei 15.1 und 15.2 ja nur noch die kleinste Reifengröße. Dafür ist der Passus  "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" dazu gekommen.   Ähnlich damals beim Granada. 175R14 und 185R14. im alten schein. Neu nur noch 175R14 mit entsprechendem Passus. Montiert waren die 185er. Der freundliche Herr in blau hat mir dann den Auszug aus der ABE ausgedruckt das ichs mitführen kann falls jmd nachfragt warum "nicht eingetragene Reifen" montiert sind.    Mir wurde das auch entsprechend so erklärt, dass es heißt, ich kann alle Reifengrößen der ABE fahren, auch wenn diese nicht explizit eingetragen sind. Natürlich auch mit allen Auflagen aus der ABE des Fahrzeugs.
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