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Test


Luka Lu

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vor 50 Minuten schrieb pötpöt:

Hab den Kindermonstern vor  der Tür gerade ne Württemberger Wein mitgegeben. Dieham vielleicht geschaut. Aber die wollten doch Süßes oder Saures...Undankbare Rasselbande.

 

 

:sly:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:-D

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vor 1 Stunde schrieb pötpöt:

Hab den Kindermonstern vor  der Tür gerade ne Württemberger Wein mitgegeben. Dieham vielleicht geschaut. Aber die wollten doch Süßes oder Saures...Undankbare Rasselbande.

 

Sauer hat doch dann gepasst...

 

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vor 13 Stunden schrieb Dieta:

Wie seid ihr denn drauf!

 

Schwäbischer Riesling - trocken, aber wenig Restsäure - also auch für euch Opas gut am Abend zu genießen. 

Ich sag nur Muskat-Trollinger - ich stehe mehr so auf die liebliche Note ...

Aber zurück zum Topic: Eine Kiste Muskat-Trollinger wird jahrlich getestet.

Bearbeitet von bingele28
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    • Mit halber und durchgehender Verzahnung, richtig? Achse ist durchgehend, Trommel ist halb. Sollte passen, oder?   Position gegen das Staubschutzblech ist ideal (1-2mm Abstand).   Ich messe morgen mal die Tiefe der Aufnahmen in den beiden Trommeln. Da müsste der Unterschied sein. Die beiden Achsen hatte ich zuvor schon verglichen und die sahen sehr gleich aus.
    • Die Rechtslage dazu findest Du im §29 StVZO, Abs.7    ... und ja, Du darfst mit Deiner Mopette fahren ... ganz normal (OK, grenzüberschreitend würd ich bleiben lassen, obwohl die Hauptuntersuchung eine nationale Angelegenheit ist, die die anderen Staaten nix angeht)   Tip am Rande: werd mal bei einer AUK berechtigten Werkstätte vorstellig und lass da die Abgasuntersuchung durchführen ...
    • ich formuliere das mal bürgerlich... Die HU "verlängert" sich durch die durchgeführte  HU um einen Monat. Dann würde diese bei dir 07.23 enden. Du bist weiterhin im Bereich einer OWI (nach BKatV "HU um X Monate überzogen -->kostet). Die nicht bestandene HU dient dir lediglich bei auf zwei, drei, vier Kontrollen als Nachweis, dass du bereits bei der HU warst. Erspart dir aber nicht das Bußgeld. Dieses musst du aber nur einmal entrichten, da es sich immer um die gleiche OWI handelt. Solltest du einen entsprechenden Zettel von der Polizei bekommen, so würde ich diesen bei der/den nächsten Kontrollen vorzeigen.  (ich will um die Uhrzeit jetzt nicht den "Beck" auspacken und nach den entsprechenden § suchen. Ist bei mir auch schon 12 Jahre her.)
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