Lambrookee Geschrieben 24. März 2013 Teilen Geschrieben 24. März 2013 Moin,nach Kündigung/ Umzug z. 31.12.2011 haben wir nun eine Nebenkostenabrechnung für 2011 bekommen.Ist die Forderung noch rechtskräftig?Ich habe 1 Jahr Widerspruchsfrist im Hinterkopf, Nachforderungsfristen k.A.Die Ritter der Gerechtigkeit können solange ihre Herztropfenfläschchen geschlossen lassen, bis sie hier irgendwolesen können, dass ich aufgrund evtl. ins Land gaygangener Zeiten nicht bereit bin von mir erzeugte Kosten zu berappen.Danke. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 24. März 2013 Teilen Geschrieben 24. März 2013 nein. soweit ichj weiss nachforderungen nur bis max. 1jahr danach.bin aber kein jurist...also angabe ohne gewähr Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Steuermann Geschrieben 24. März 2013 Teilen Geschrieben 24. März 2013 (bearbeitet) Völlig richtig: Angabe mit Gaywähr: § 556 Abs. 3 S. 3 BGB.Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Beweislast für Zugang ordnungsgemäßer Abrechnung trägt Vermieter. Verzögerung oder Verlust auf dem Postweg hat der Vermieter zu vertreten. Frage nach der neuen Anschrift des Mieters ist Obliegenheit des Vermieters. Mit Versäumung der Frist verliert der Vermieter seinen Nachzahlungsanspruch. Bearbeitet 24. März 2013 von Steuermann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pepano Geschrieben 24. März 2013 Teilen Geschrieben 24. März 2013 Also, wenn ich zum ersten Dez. 2011 gekündigt habe und bis heute keine NK-Abrechnung erhalten habe kann ich die kompletten Nk einklagen? Der Vermieter kann wiederum nicht auf Nachzahlung Klagen da die Frist verstrichen ist? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herr Gawasi Geschrieben 24. März 2013 Teilen Geschrieben 24. März 2013 Würde mich in D nicht wundern Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Steuermann Geschrieben 24. März 2013 Teilen Geschrieben 24. März 2013 (bearbeitet) Nope, sorry Urteile immer bis zu Ende lesen:§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB schließt nach seinem eindeutigen Wortlaut lediglich die Geltendmachung von Nachforderungen aus. Um Nachforderungen in diesem Sinne handelt es sich aber begrifflich nur, wenn der Vermieter nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist einen Betrag verlangt, der eine bereits erteilte Abrechnung oder, falls er eine rechtzeitige Abrechnung nicht erstellt hat, die Summe der Vorauszahlungen des Mieters übersteigt.Außerdem gibts da noch den zweiten Halbsatz "es sei denn, Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten." Das heißt, wenn er beweisen kann, dass die Verspätung nicht auf seinem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen beruht, verliert er seinen Anspruch nicht. Besonders viele Fälle fallen mir hierzu aber nicht ein.Ich würd noch mal nachsehen, wann die Abrechnung tatsächlich eingetrudelt ist und ob sie überhaupt ordnungsgemäß ist. Da geht ja so schnell was schief. Bearbeitet 24. März 2013 von Steuermann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lambrookee Geschrieben 24. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 24. März 2013 (bearbeitet) Die kam vor 1, 2 Wochen, datiert am 28.02.d.J. Wurde wohl persönlich zugestellt, denn ein mit Kuli entwertetes Postwertzeichen ist mir bislang nicht bekannt gewesen.Wie die Rotwein am Kaminfeuer- Abrechnungen des Erfüllungsgehilfen in etwa aussehen, weisste ja vielleicht noch.Bitte ein Bit und so Danke erstmal! Bearbeitet 24. März 2013 von Lambrookee Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lambrookee Geschrieben 24. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 24. März 2013 ...oki-Hamburg Wasser hat lt. Kopie den Bescheid über Sielbenutzungsgebühr im Veranlagungszeitraum 2011am 27.09.2012 datiert,Heizkostenabrechnung 2011 Techem ist erstellt am 08.11.2012...Damit sollte sich eine Gesprächsgrundlage in alle Einzelteile zerlegt haben... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 24. März 2013 Teilen Geschrieben 24. März 2013 wieso braucht man auch bitte über ein jahr für sowas?in meinen augen ganz klar, pech gehabt für den vermieter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lambrookee Geschrieben 24. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 24. März 2013 nu gut, wenn die anderen Heinis nicht an`n Laden kommen, dann kann der Vermieter ja nicht groß was dafür.Haben ja auch noch andere Jobs und Besitztümer zu verwalten.Das Techem sich Zeit lässt, ist ja eigentlich klar,die hiesige größte Wohnungsverwaltungsgesellschft stellt komplett auf digitale Zähler um und wenn dadurch mittelfristig ca. 50% von Hamburg als Kunde wegfällt, dann tut denen mit Ihrer komischen Bescheißtechnik das bestimmt irgendwie weh. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 24. März 2013 Teilen Geschrieben 24. März 2013 ein jahr ist ganz schön lange. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Steuermann Geschrieben 24. März 2013 Teilen Geschrieben 24. März 2013 komischen BescheißtechnikWieso komisch? Das is ausgefeilte und institutionalisierte jahrelange Übung und in den Haushalt des Stadtstaats fest mit eingeplant. So Gewohnheitsrecht mit Vertrauensschutz oder so ähnlich.. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ludolf Geschrieben 24. März 2013 Teilen Geschrieben 24. März 2013 der vermieter hat ein jahr lang nach dem einzugsintervall zeit, die nk zu überreichen. ansprüche verfallen für den vermieter, wenn dieser zeitraum überschritten wird. bekommt der mieter jedoch etwas zurück, so verfällt der anspruch nicht. was passiert eigentlich, wenn der mieter die nk nicht bezahlt? ein kündigungsgrund ist das imho nicht, oder? dass man das von der kaution abzieht, können vermieter und mieter nicht schriftlich festhalten, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lambrookee Geschrieben 24. März 2013 Autor Teilen Geschrieben 24. März 2013 (bearbeitet) ups, sorry. Kommt nicht wieder vor.Hab ja nu auch ServC(o)unt Und bin i.d. Tat gespannt, ob/ wie derbe sich die fast ausschließliche Ofenheizerei in der HkA niederschlagen wird Bearbeitet 24. März 2013 von Lambrookee Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spiderdust Geschrieben 24. März 2013 Teilen Geschrieben 24. März 2013 Wurde wohl persönlich zugestellt, denn ein mit Kuli entwertetes Postwertzeichen ist mir bislang nicht bekannt gewesen.Doch, kommt vor. Das machen u. a. sogar die Zusteller selbst noch unterwegs, wenn ihnen auffällt, dass ein Wertzeichen nicht entwertet wurde, um dessen Weiterverwendung zu verhindern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rakete Geschrieben 25. März 2013 Teilen Geschrieben 25. März 2013 Meine Eigentümerversammlungen-ergo auch somit das Erhalten und absegnen der Abrechnungen, finden in der Regel erst im Juni oder Juli statt.Sofern es dann noch zu Unstimmigkeiten kommt und alles nochmal noi geschrieben wird,dann ist ein Jahr garnicht soo lang... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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