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Domain-Recht


Dokma

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Habe ein paar fragen zu Domains + Domainrecht:

Also, ich habe bei HostEurope.de zwei Domains gekauft, zum einen dokma.org und zum anderen meinen Familiennamen Cramm.de - soweit sogut.

Gestern ruft irgendwer bei meinen Eltern (mein gemeldeter Wohnsitz) an, erzählt etwas von "jemand ist auf die Domain ihres Sohnes gestoßen (die mit dem Familiennamen) und würde sie gerne kaufen" - ich solle doch mal zurückrufen.

Ein Verkauf von meiner Seite her ist ausgeschlossen Prestige durch eigen Domain bei Emails, Familienehre, usw, usw... (Achtung leichte Übertreibung)

Also ich will keinesfalls verkaufen.

Wie sieht das jetzt aus? Kann mich "jemand" auf die Herausgabe der Domainrechte verklagen?

Oder gibt es irgendwelche Fälle von betrügerischem Domainabkaufes?

Weil es will mir nicht in den Kopf, daß just 2Wochen nachdem ich mir die Domain kaufe jemand auf den Trichter kommt sie auch besitzen zu wollen. Zufälle gibt es die gibt es nämlich nicht. Mir ist das zu zufällig.

Wer weiß da was genaueres? Google gibt da auch nicht soooo viel her.

HELP ME - HELP ME - HELP ME

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Also mit den Domainrechten ist das grundsätzlich so: Du bist berechtigt, die Domain zu nutzen, solange niemand ein besseres Recht an der Bezeichnung vorweisen kann. Bei gleicher Berechtigung gilt das Prioritätsprinzip.

Beispiel: Wenn A sich irgendeine Fantasiebezeichnung registrieren lässt, guckt B, der später kommt, in die Röhre. Wenn A sich aber etwa den Familiennamen von B registrieren lässt, kann B den A auf Unterlassung in Anspruch nehmen (es sei denn A hat den gleichen Familiennamen). Hier hat B ein besseres Recht an dem Namen. Ähnliches gilt bei Firmenbezeichnungen von Unternehmen, sofern sie einen gewissen Bekanntheitsgrad haben (DaimlerChrysler, BASF etc.).

edit: Soweit es also um die Domain mit Deinem Familiennamen geht, kannst Du Dich ganz entspannt zurücklehnen. Wenn Du nicht verkaufen willst, geht da gar nix.

Viele Grüsse

Tom

Bearbeitet von Tom73
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meinen Familiennamen Gestern ruft irgendwer bei meinen Eltern (mein gemeldeter Wohnsitz) an, erzählt etwas von "jemand ist auf die Domain ihres Sohnes gestoßen (die mit dem Familiennamen) und würde sie gerne kaufen" - ich solle doch mal zurückrufen.

Wie sieht das jetzt aus? Kann mich "jemand" auf die Herausgabe der Domainrechte verklagen

Nein .... außer er hat eine eingetragene Marke gleichen Namens, allerdings muss die Eintragung vor Deinem Kauf erfolgt sein.

Wäre das nicht Dein Nachname sähe es anders aus, aber selbst dann ist ein Rechtsstreit schwierig solange da kein Markenschutz vorliegt.

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Naja,

wird ja alles nich so heiss gegessen wie's gekocht wird....

Wir haben uns mal Kaliskaya.de gesichert. Mit dem Ergebnis, dass 3 wochen später ein Schreiben von der REWE Handelsgruppe im Briefkasten lag. Die vertreiben den Vodka nach dem unsere Zockrunde benannt ist. Wir haben das dem Anwalt eines unserer Väter gegeben (hat ne recht grosse Baufirma) und haben nie mehr was gehört.

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