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Blinker-Eintragung notwendig?

Featured Replies

Geschrieben

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

ich will meine Small frame vespa (V5A1T) mit einem 133er PK motor TÜVen lassen. So wie sie dasteht, hat sie aber keine Blinker.

muss ich zwangsläufig Blinker montieren, weil sie mehr als 125ccm hat?

oder wo kann ich im Raum München eine Eintragung bekommen, dass ich sie ohne Blinker durch den TÜV bekomme?

wer kann mir helfen?

Geschrieben

Es sei denn sie ist vor Bj. 64. Denke ich aber mal nicht :thumbsdown:

Geschrieben

Habe mal gehört, dass die Rollerfabrik in Ingolstadt Ausnahmegenehmigungen organisieren kann. Betreffs ob und wie und für wieviel könntest Du mal den Labelsucker kontaktieren. Ich glaube, der hatte das damals geschrieben.

EDIT: Hier klicken. Eine eigene Anfrage bei verschiedenen TÜV-Stellen, ob sie die Nachrüstung von Blinkern auch für einen "erheblichen Mehraufwand" halten, könnte sich auch lohnen und tendenziell preisgünstiger sein als die Beauftragung einer Firma.

Bearbeitet von prometheus0815

Geschrieben
  • Autor

hmm, gibt es sicher keine Möglichkeit?

der vorbesitzer hat sie nämlich ohne Blinker gefahren. konnte jedoch beim verkauf den TÜV-Bericht nicht finden....

heißt das dann, dass er wohl eher so halblegal unterwegs war, oder?

Geschrieben

Wieso TÜV-Bericht? Wenn die Kiste vorher schon als Motorrad (> 125 cm³) zugelassen war und legal ohne Blinker fuhr, müsste das in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein. Wenn da nichts steht, war's auch nicht legal. Wie gesagt: Ausnahmegenehmigung wegen unverhältnismäßigen Aufwands geht vielleicht irgendwie.

Geschrieben
  • Autor

bei der Rollerfabrik in Ingolstadt hab ich schon zig mal angerufen, aber dort erreicht man immer niemanden :(

aber danke schon mal für die antworten!

Geschrieben

Vielleicht liefert Dir die Suchfunktion ja Namen und Arbeitsstelle eines Vespa-kompetenten TÜV-Prüfers, den Du direkt kontaktieren kannst.

Geschrieben

Vielleicht liefert Dir die Suchfunktion ja Namen und Arbeitsstelle eines Vespa-kompetenten TÜV-Prüfers, den Du direkt kontaktieren kannst.

Das nützt nix. Wenn der Prüfer Vespa-kompetent ist, muß er die Nachrüstung der Fahrtrichtungsanzeiger verlangen.

Eine ganz andere Sache wäre noch die Übertragung eines TÜV-Papiers mit "keine Blinker erfordrelich weil wirtschaftlich unzumutbar bliblablub" in die Zulassungsbescheinigung. So wie ich die Zulassungsstelle beim KVR in München kennengelernt habe, ist da NULL Chance. :thumbsdown:

Edith schiebt noch einen Link nach: KLICK

Bearbeitet von T5Rainer

Geschrieben
Wenn der Prüfer Vespa-kompetent ist, muß er die Nachrüstung der Fahrtrichtungsanzeiger verlangen.

Eine ganz andere Sache wäre noch die Übertragung eines TÜV-Papiers mit "keine Blinker erfordrelich weil wirtschaftlich unzumutbar bliblablub" in die Zulassungsbescheinigung.

Genau das meinte ich mit "Vespa-kompetent". :thumbsdown:

Geschrieben

Ausnahmegenehmigungen können nur von den jeweiligen Zulassungsbehörden erteilt werden. Beim TÜV muss der Sachverständige im Gutachten eintragen das eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Jedoch wird es schon schwer werden einen Sachverständigen zu finden der überhaupt eine Ausnahmegenehmigung deshalb schreibt.

Den Polini Zylinder gabs übrigens auch mit 125ccm (121ccm?) und der Motor hat bestimmt keine 11kW Leistung...

Geschrieben

Kann Dir bei Bedarf eine Kopie meines Fzg Schein schicken.

Ist eine PV Bj 77 139ccm 11kw mit Ausnahmegenehmigung ohne Blinker.

Geschrieben
Den Polini Zylinder gabs übrigens auch mit 125ccm (121ccm?) und der Motor hat bestimmt keine 11kW Leistung...

Verständnisfrage: Ist die Blinkerpflicht genau wie der A1-Lappen an Hubraum und Leistung gekoppelt?

Geschrieben

Bei über 125ccm Hubraum und mehr wie 11kW Motorleistung. Wird eins von beiden überschritten brauchts Blinker.

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