theHanez Geschrieben 10. Februar 2011 Teilen Geschrieben 10. Februar 2011 Hy,ich will den Mietvertrag meiner gerade verstorbenen Mutter übernehmen und bin/war der Meinung, dass ich als direkter Nachkomme dies auch zu den vorherigen Bedingungen tun könnte. Jetzt schreibt mir der Vermieter, dass er natürlich die Miete an die normalen Verhältnisse anpassen will, also brutalste Mieterhöhung (von 4,5 auf 8-9,-€/qm).Wer kennt sich aus??????Zu den alten (42 Jahre alten) Bedingungen würde ich natürlich sofort übernehmen, aber 8-9€/qm bei 130qm ist mir viel zu heftig.gruszHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dr.Paulaner Geschrieben 10. Februar 2011 Teilen Geschrieben 10. Februar 2011 Mieter war Deine Ma? Dann neuer Mietvertrag.Er MUSS auch nicht an Dich weitervermieten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PX135DR Geschrieben 10. Februar 2011 Teilen Geschrieben 10. Februar 2011 So siehts wohl aus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beo Geschrieben 11. Februar 2011 Teilen Geschrieben 11. Februar 2011 Sehe ich auch so: Neue Vertragspartner, neuer Mietvertrag. Alles kann, nichts muss... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tc Geschrieben 11. Februar 2011 Teilen Geschrieben 11. Februar 2011 Erstmal mein Beileid.Komm gut durch diese miese Zeit!Meine Vorredner liegen ganz knapp daneben, es gibt ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag für Dich. Der Mietvertrag bleibt der selbe, der Vermieter kann in diesem Zuge die Miete nicht erhöhen (und auf keinen Fall um die angesprochenen 100%!!)Voraussetzung ist aber, dass ihr einen "gemeinsamen Haushalt geführt habt". Falls dem so ist: Shoot ahead! GrußTC§ 563 BGBEintrittsrecht bei Tod des Mieters(2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte eintritt. Der Eintritt des Lebenspartners bleibt vom Eintritt der Kinder des Mieters unberührt. Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt. Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen.(3) Erklären eingetretene Personen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, dem Vermieter, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, gilt der Eintritt als nicht erfolgt. Für geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen gilt § 210 entsprechend. Sind mehrere Personen in das Mietverhältnis eingetreten, so kann jeder die Erklärung für sich abgeben.(4) Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt.(5) Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters oder solcher Personen, die nach Absatz 1 oder 2 eintrittsberechtigt sind, ist unwirksam. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beo Geschrieben 11. Februar 2011 Teilen Geschrieben 11. Februar 2011 Wieder was gelernt! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Patricks Geschrieben 11. Februar 2011 Teilen Geschrieben 11. Februar 2011 Sollte es jahrelang keine Mieterhöhung gegeben haben kann der Vermieter die ganzen Jahre wo es keine Erhöhung gegeben hat von Jahr zu Jahr mit dem Mietindex hochrechnen und einen neuen Mietpreis stellen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
theHanez Geschrieben 12. Februar 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. Februar 2011 Das, was tc geschrieben hat, glaubte ich ungefähr auch zu wissen.Tatsachen:- letztes Jahr wurde die Miete erst um 50,-€ erhöht.- Ich bin schon immer in dieser Wohnung gemeldet, die letzten Jahre als Zweitanschrift.- Ich wohne seit einem halben Jahr wieder bei meiner Mutter (im Untermietzimmer, nutze aber natürlich Küche, Bad etc).- Ich möchte die Wohnung zu den Konditionen meiner Mutter, aber ohne Streit mit meinem Vermieter.- Ich will die ausserordentliche Kündigung vermeiden.- Mindestens eine Nachbarin hat den jeweiligen Mietvertrag der Eltern zu den alten Konditionen übernommen.- Miter und Vermieter haben gegenseitiges Interesse an der Vermietung schriftlich erklärt.Ich will halt keinen Streit. Habe auf Grund meines Halbwissens eine andere Wohnung, die mir schon sicher war, abgesagt.Auf jeden Fall, danke für eure Mitarbeit.Ich gebe Bescheid, wies weitergeht.gruszHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tc Geschrieben 12. Februar 2011 Teilen Geschrieben 12. Februar 2011 Sollte es jahrelang keine Mieterhöhung gegeben haben kann der Vermieter die ganzen Jahre wo es keine Erhöhung gegeben hat von Jahr zu Jahr mit dem Mietindex hochrechnen und einen neuen Mietpreis stellen.Ne sorry. Das ist kokolores. Gilt das möglicherweise in Österreich / Italien? Jedenfalls gibt es in D die sog. "Kappungsgrenze", alles bestens erklärt unter:http://www.mieterverein-darmstadt.de/Darmstaedter-Mietspiegel.253.0.htmlHochladen klappt nicht weiol Datei 3,2 mb groß ist>Bei 130m2 gilt eine Netto-Basismiete in Darmstadt von 3,65 bis 4,09 € / m2.Danach muss sich der Vermieter bei einer schrittweisen Erhöhung richten.In der PDF steht alles relevante drin, und glaub mir Hannes: das weiß auch der Vermieter.Erkläre sicherheitshalber den Eintritt in den bestehenden Vetrag und mach mal gar nichts, außer vielleicht auf den Mietspiegel hinzuweisen (oder lass besser auch das vorerst mal). Auf Wohnsitz und gemeinsamen Haushalt würde ich erst hinweisen, wenn er es durchfechten möchte.Bist Du im Mieterverein?Wäre eine gute IdeeViel Erfolg,tcBei speziellen Fragen gerne per PN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
theHanez Geschrieben 13. Februar 2011 Autor Teilen Geschrieben 13. Februar 2011 Danke tc,das hilft zwar, doch verstehe ich dann die hohen Mieten hier in Darmstadt nicht. Egal.Ich habe 137 qm, Baujahr ca 1900 +-, mäßige innere und äussere Zubstanz.Bei den Nachbarn, die ebenfalls den Mietvertrag der verstorbenen Eltern übernommen haben, hat der Vermieter nichts gesagt.Rechtlich fällt mir als Erbe ja der Mietvertrag zu, ausserdem wohnte ich ja mit meiner Mutter da. Jetzt muss ich also bis einen Monat nach Bekannwerden für den Vermieter über den Tod meiner Mutter abwarten, damit die Frist für das einmalige Sonderkündigungsrecht abgelaufen ist.Das ist alles echt blöd.Warum hat der Vermieter nicht einfach so zugesagt?!!!grusz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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