freegismo Geschrieben 25. November 2010 Teilen Geschrieben 25. November 2010 Wie macht ihr das so? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
poltergeist Geschrieben 25. November 2010 Teilen Geschrieben 25. November 2010 Hab mal ne ET3 und später ne 125DL jeweils mit BJ 60 eingetragen bekommen. Bei meiner Blue Special hat es nicht mehr geklappt, war aber auch nicht nötig, habe einfach eine Ohne Blinker Ausnahmegenehmigung bekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 25. November 2010 Teilen Geschrieben 25. November 2010 (bearbeitet) Hmmm, evtl. könnte man(n) für das §21-Gutachten einen anderen TÜV (ohne Scooterhelp-Kenntnisse) suchen und dem Graukittel die Eintragungen so gut "vorbereiten", daß er nicht lange im Internet nach dem Baujahr recherchieren muß. Die brave Edith schiebt noch ein OBACHT! nach. Bearbeitet 25. November 2010 von T5Rainer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freegismo Geschrieben 25. November 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. November 2010 Diese sogenannte Erstzulassungsmanipulation (EM) ist schon besser als alle anderen Möglichkeiten, da Sondergenehmigungen für "ohne Blinker" nicht mehr erteilt werden. Und mit Blinker vorführen und dann abschrauben bedeutet ein Erlischen der ABE. Bei der EM hat der Gutachter beim TÜV den schwarzen Peter, wenns wirklich mal Probleme geben sollte. Er ist schließlich der studierte Kittelträger der Geld dafür bekommen hat, ein Gutachten über das Fahrzeug zu erstellen ... nicht ich! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lambrookee Geschrieben 25. November 2010 Teilen Geschrieben 25. November 2010 (bearbeitet) Erneut kein Wunder, dass Drohszenarien von helfenden Händ(l)e( r)n gezeichnet werden.Aber was soll`s. Nach uns die Sintflut. Bearbeitet 25. November 2010 von Lambrookee Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freegismo Geschrieben 25. November 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. November 2010 (bearbeitet) ... und als wäre es nicht schon kompliziert genug versuche ich auch noch alles als zeitgemäßes Tuning durchzuboxen, da ich die Karre mit meinem ´07er fahren will. Soll heissen, dass es das Tuning schon vor mind. 20 Jahren gegeben haben muss und die Umbauten spät. 10 Jahre nach Erstzulassung stattgefunden haben müssen. Der Nachweis ist vom Halter zu führen. Aaaaaalter ... was wollen die denn noch alles?Am besten ich fahre zum TÜV, mach Papiere im Originalzustand mit angepfuschten Blinkern, lasse auf ´07er zu und hänge dann den Krawallmotor rein. Scheiss auf die Eintragungen, da ich eh nie wieder zum TÜV muss und gar keine Zulassungspapiere in dem Sinne bei mir führe, wegen dem ´07er eben.Edith schreit noch aus´m Keller, dass Rollerfahrer sowieso verwegen sind ... quasi die Charles Bronsons unter den 2-Radfahrern Bearbeitet 25. November 2010 von freegismo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
goeksus Geschrieben 25. November 2010 Teilen Geschrieben 25. November 2010 wo steht denn das mit dem zeitgemäßen umbau? dacht das wär nur bei h-zulassung. gestern erst mit meinem tüver gesprochen, er will mir alles eintragen und ich fahr auch auf 07. hast da enien link zu? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gonzo Geschrieben 25. November 2010 Teilen Geschrieben 25. November 2010 Link hab ich keinen, aber mit der Einführung des neuen 07er Kennzeichens hat sich einiges geändert. Die seit 1.3.2007 geltende „neue“ Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Oldtimer sowohl für das H-Kennzeichen wie auch die 07-Nummer einheitlich als :„Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“Die Vorschriften für eine Zulassung mit H-Kennzeichen sagen aus, dass ausschließlich bauliche Veränderungen vorgenommen werden dürfen, die bereits während der Bauzeit des Modelles zugelassen waren. Einen zeitgenössischer Motorumbau müsste grundsätzlich bewiesen werden, entweder ne Rechnung oder anders geartete Dokumente wie ein 30 Jahre altes Wertgutachten, etc.Hast du noch die alte 07er Zulassung hängt alles vom Prüfer vor Ort und der Versicherung ab. - Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
goeksus Geschrieben 25. November 2010 Teilen Geschrieben 25. November 2010 Link hab ich keinen, aber mit der Einführung des neuen 07er Kennzeichens hat sich einiges geändert. Die seit 1.3.2007 geltende „neue“ Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Oldtimer sowohl für das H-Kennzeichen wie auch die 07-Nummer einheitlich als :„Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“Die Vorschriften für eine Zulassung mit H-Kennzeichen sagen aus, dass ausschließlich bauliche Veränderungen vorgenommen werden dürfen, die bereits während der Bauzeit des Modelles zugelassen waren. Einen zeitgenössischer Motorumbau müsste grundsätzlich bewiesen werden, entweder ne Rechnung oder anders geartete Dokumente wie ein 30 Jahre altes Wertgutachten, etc.Hast du noch die alte 07er Zulassung hängt alles vom Prüfer vor Ort und der Versicherung ab. -jo, hab das kennzeichen seit 05, die lammy wird aber erst zugelassen. unser tüver lässt aber, ehrlich gestanden, mit sich reden... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M210 Geschrieben 25. November 2010 Teilen Geschrieben 25. November 2010 (bearbeitet) Ich bin mir gaaanz sicher, dass meine nächste Karre eine downgegradete 125er ist. Sie läuft trotzdem min. 81 laut Leistungskurve, fällt somit nicht in die teure Versicherungsklasse bis 80km/h und ist schlichtweg blinkerbefreit.Zwar sind dann 125cm³ eingetragen und min 185 verbaut, doch schere ich mich da nicht wirklich drum. Bearbeitet 25. November 2010 von M210 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tec Geschrieben 26. November 2010 Teilen Geschrieben 26. November 2010 Wie macht ihr das so?Schon mal versucht jemanden zu finden, der 1961er EZ hat und über eine Fahrgestell-Nr. nach Deiner verfügt?Damit läßt sich ein Prüfer ggf. überzeugen.GrußTec Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
loslowrider Geschrieben 26. November 2010 Teilen Geschrieben 26. November 2010 (bearbeitet) Ich habe die Erfahrung gemacht,dass man mit den Prüfern da schon drüber sprechen kann. Natürlich immer unter der Voraussetzung das Moped ist in Ordnung und es ist plausibel was man dem guten Mann so erzählt.Bei meiner Lambretta z.B. hatte ich dem Prüfer gesagt ich hätte mal ein Buch mit Fahrgestellnummern in der Hand gehabt und es müsse sich aus meiner Sicht um Baujahr 1958 handeln. Er hatte dann kurz überlegt und sagte das liege ja auch im Ermessen des Prüfers und dann wurde das halt auch so eingetragen.Vielleicht hatte ich ja auch einfach nur Glück aber die meisten Lambrettas hier sind mit Baujahr 60/61 eingetragen, sprich kann das bei mir ja auch kein Einzelfall sein.edith: Wenn schon getrickst wird und das macht ja jeder hier würde ich Baujahr 1958 empfehlen, da spart ihr euch nämlich die DB-Messung und das kann ja später durchaus viele Vorteile haben. Bearbeitet 26. November 2010 von loslowrider Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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