monkeylindy Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 Ich hab gerad einen neuen job angeboten bekommen den ich gern annehmen würde. der wär aber schon zum 1.9.2010 . bei meinem jetzigem job bin ich seit dem 1.4. und hatte 3 monate probezeit. im arbeitsvertrag steht das ich im rahmen der gesetzlichen bestimmungen zum 1 kündigen kann . weiß jemand wie lange die kündigungsfrist ist ? und ob das noch zum 1.9 reicht ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tenand Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 Dr. Google? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
monkeylindy Geschrieben 18. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 18. August 2010 ja aber der dr gibt so viele verschiedene antworten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TonyMontana Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 Nach gesetzl. Bestimmungen = BGB 622Wäre wichtig was exakt im Arbeitsvertrag steht. Nach deinen Angaben waren es innerhalb der dreimonatigen Probezeit 2 Wochen, aktuell dann 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, sodass es mit dem 01.09. schwer wird... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tigerarmy77 Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 Es besteht jedoch die Möglichkeit (wenn Dir dein jetziger Arbeitgeber wohl gesonnen ist) das es einen Aufhebungs Vertrag im Beiderseitigem Einverständnis gibt. Hatten den Fall gerade gestern bei Uns. Kollege konnte sofort aufhören. Da er zu morgen eine neue Stelle antreten konnte. Und da sich immer alle gut verstanden haben wurde das genau so gehandhabt. Also den Chef nett fragen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Pien Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 (bearbeitet) 1 a) klau was von wenig wert1 b) nenn deinen vorgesetzen/chef vor der gesamten belegschaft stricher, nuttenpreller oder sonstwas und du kannst die neue stelle am 23.08. antreten .... 2)was steht denn in deinem vertrag zu den kündigungsfristen genau drine. wenn nix drinne steht siehe tony m. ansonsten texten postenbea: ich seh gerade, dass du geschrieben hast:im arbeitsvertrag steht das ich im rahmen der gesetzlichen bestimmungen zum 1 kündigen kannalso tony m oder wenns schnell gehen muss 1 a oder b - ich würde 1b nehmen besser natürlich :wie siehts denn aus, wenn du mit dem ag einfach mal darüber sprichst und nach einem auflösungsvertrag fragst - mehr als nein sagen kann er nicht. Bearbeitet 19. August 2010 von T5Pien Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tigerarmy77 Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 1 a) klau was von wenig wert1 b) nen deinen vorgesetzen/chef vor der gesamten belegschaft stricher, nuttenpreller oder sonstwas und du kannst die neue stelle am 23.88. antreten .... 2)was steht denn in deinem vertrag zu den kündigungsfristen genau drine. wenn nix drinne steht siehe tony m. ansonsten texten posten...oder so! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
heizer Geschrieben 19. August 2010 Teilen Geschrieben 19. August 2010 ...oder so!finde 1 b ganz gut Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herr Gawasi Geschrieben 19. August 2010 Teilen Geschrieben 19. August 2010 (bearbeitet) In den Arbeitsvertrag schauen. Da steht evtl. was von Probezeit und 2 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder Ende des Monats. Da die Probezeit allerdings vorbei ist, sind soweit ich weiss 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats, sofern da nichts anderes drin steht. Die Idee mit dem Aufhebungsvertrag ist keine schlechte Idee. So unersetzlich wirste nach 4 Monaten nicht sein. Bearbeitet 19. August 2010 von Herr Gawasi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
acki Geschrieben 19. August 2010 Teilen Geschrieben 19. August 2010 Denke auch, dass ein Aufhebungsvertrag wohl die bester Lösung sein dürfte. Die Alternativen 1 a und b könnten sich negativ aufs Arbeitszeugnis auswirken... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kon Kalle Geschrieben 19. August 2010 Teilen Geschrieben 19. August 2010 Aufhebungsvertrag kommt bei nem neuen Chef immer schlecht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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