kid frost Geschrieben 25. März 2003 Teilen Geschrieben 25. März 2003 Ich blick langsam nicht mehr durch. :plemplem: Wie wird es ab Mai denn nun aussehen?2-Takter werden ja dann nicht mehr zugelassen wegen Abgasvorschriften.Bekomm ich dann noch 133er Zylinder bei einer Et3 eingetragen und somit eine Zulassung als steuerpflichtiges Kraftrad? Ist sowas eine Neuzulassung oder eine Umtragung? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
east70 Geschrieben 25. März 2003 Teilen Geschrieben 25. März 2003 Da Dein Roller ja schon mal zugelassen war oder ist, handelt es sich um keine Neuanmeldung.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gertax Geschrieben 26. März 2003 Teilen Geschrieben 26. März 2003 und wenn der Roller zugelassen war, aber nur in Italien und ich das nicht beweisen kann (auch wenn er schon 40 Jahre alt ist)? :haeh: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
metylan Geschrieben 26. März 2003 Teilen Geschrieben 26. März 2003 Erweiterung:und wenn es sich dabei um eine V 50 handelt, die mit 133er usw. getüvt werden soll? So richtig zugelassen waren die ja wohl nie. Gruß Mike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kid frost Geschrieben 26. März 2003 Autor Teilen Geschrieben 26. März 2003 Ich wusste gestern nicht wohin damit.Vielleicht wäre das in Blabla besser aufgehoben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baerke Geschrieben 26. März 2003 Teilen Geschrieben 26. März 2003 Der genaue Wortlaut ist doch vor... zum ersten Mal in den Verkehr gebracht. Also zählt ne 50 Jahre alte V50 auch dazu.Allerdings wirst Du eine Ladenneue GS4 dann nicht mehr anmelden können, weil ja noch nie im Verkehr Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kid frost Geschrieben 26. März 2003 Autor Teilen Geschrieben 26. März 2003 Rein theoretisch könnte ich dann weiterhin jede, hier in Deutschland einmal zugelassene, V50 als Leichtkraftrad umtragen lassen?Umtragen auf Kraftrad wär dann auch weiterhin möglich?Würde da dann nicht wieder die Abgasnorm einen Strich durch die Rechnung machen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Olli ETS Geschrieben 26. März 2003 Teilen Geschrieben 26. März 2003 Es gelten immer die Bestimmung des Bj's.D.h. eine fabrikneue GS4 würde nach den heutigen Bestimmungen geprüft werden und durchfallen.Eine V50 oder PK mit z.B. Bj. 84 ist davon nicht betroffen. Gruß,Olli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Justus_Jonas Geschrieben 27. März 2003 Teilen Geschrieben 27. März 2003 Mich würde auch die Antwort auf Gerhards Frage interessieren. Weiss da jemand was? Oder wo kann man da nachschauen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
salih Geschrieben 27. März 2003 Teilen Geschrieben 27. März 2003 Mich würde auch die Antwort auf Gerhards Frage interessieren. Weiss da jemand was? Oder wo kann man da nachschauen?Die Frage müsste der Olli hiermit schon indirekt beantwortet haben:Es gelten immer die Bestimmung des Bj's. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pfeife Geschrieben 27. März 2003 Teilen Geschrieben 27. März 2003 Es gelten immer die Bestimmung des Bj's.D.h. eine fabrikneue GS4 würde nach den heutigen Bestimmungen geprüft werden und durchfallen.Eine V50 oder PK mit z.B. Bj. 84 ist davon nicht betroffen. Gruß,Olli...aber da die fabrikneue GS/4 ja auch schon ne Weile nicht mehr gebaut wird sollte sie vom Baujahr her also auch noch zulassungsfähig sein, oder?Ähm...weiß jemand wo ich eine ladenneue GS/4 herbekomme? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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