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Eintragungen, Versicherung,...


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Ich blick langsam nicht mehr durch. :plemplem:

Wie wird es ab Mai denn nun aussehen?

2-Takter werden ja dann nicht mehr zugelassen wegen Abgasvorschriften.

Bekomm ich dann noch 133er Zylinder bei einer Et3 eingetragen und somit eine Zulassung als steuerpflichtiges Kraftrad?

Ist sowas eine Neuzulassung oder eine Umtragung?

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Rein theoretisch könnte ich dann weiterhin jede, hier in Deutschland einmal zugelassene, V50 als Leichtkraftrad umtragen lassen?

Umtragen auf Kraftrad wär dann auch weiterhin möglich?

Würde da dann nicht wieder die Abgasnorm einen Strich durch die Rechnung machen?

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Mich würde auch die Antwort auf Gerhards Frage interessieren. Weiss da jemand was? Oder wo kann man da nachschauen?

Die Frage müsste der Olli hiermit schon indirekt beantwortet haben:

Es gelten immer die Bestimmung des Bj's.
:-D
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Es gelten immer die Bestimmung des Bj's.

D.h. eine fabrikneue GS4 würde nach den heutigen Bestimmungen geprüft werden und durchfallen.

Eine V50 oder PK mit z.B. Bj. 84 ist davon nicht betroffen.

:-(

Gruß,

Olli

...aber da die fabrikneue GS/4 ja auch schon ne Weile nicht mehr gebaut wird sollte sie vom Baujahr her also auch noch zulassungsfähig sein, oder?

Ähm...weiß jemand wo ich eine ladenneue GS/4 herbekomme? :-D

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