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Typenschild V50

Featured Replies

Geschrieben

Hallo,

Ich hab mal schnell ne frage wo sitzt bei der V50 n Spicial das Typenschild? also wo ist es befestigt?

Kann mir vieleicht ach jemden ein Foto dafon schicken wo es sitzt

Gruß Toby

Geschrieben

Da sitzt das

post-4189-1220727687.jpg

Bearbeitet von fippe

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Und wenn da keins mehr ist?

Muss man eins haben?

Wer druckt einem die Daten auf?

Hab für mein Italo-Import keine Papier und muss noch zum TÜV...

:-D

Hab kein Typenshild drann fällt mir nu auf.

Reicht die Fahrgestellnummer aus?

Geschrieben

Ich hab auf en leeres V50-Schild mit normalen Schlagzahlen die Nummer reingeschlagen. Müsste reichen, bei nem Pokal-Laden gehts bestimmt noch bissl eleganter mit eingravieren.

Geschrieben
Ich hab auf en leeres V50-Schild mit normalen Schlagzahlen die Nummer reingeschlagen. Müsste reichen, bei nem Pokal-Laden gehts bestimmt noch bissl eleganter mit eingravieren.

Ok

Also schaden kanns wohl nich...

...son Ding drann zu haben.

Bleibt aber die Frage

Ist das Pflicht?

Geschrieben
Ok

Also schaden kanns wohl nich...

...son Ding drann zu haben.

Bleibt aber die Frage

Ist das Pflicht?

Meines Wissens nach ist es keine Pflicht.

Man muss eine fest eingeschlagene Rahmennummer haben und die befindet sich ja bekanntlich unter dem Seitendeckel.

Geschrieben
Meines Wissens nach ist es keine Pflicht.

Man muss eine fest eingeschlagene Rahmennummer haben und die befindet sich ja bekanntlich unter dem Seitendeckel.

Lt. StVZO ist es Pflicht:

§ 59 StVZO

Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer

1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:

1. Hersteller des Fahrzeugs;

2. Fahrzeugtyp;

3. Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);

4. Fahrzeug-Identifizierungsnummer;

5. zulässiges Gesamtgewicht;

6. zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).

Dies gilt nicht für die in § 53 Abs. 7 bezeichneten Anhänger.

(1a) Abweichend von Absatz 1 ist an Personenkraftwagen, Kraftomnibussen, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihren Anhängern zur Güterbeförderung ein Schild gemäß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen; an anderen Fahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 - darf das Schild angebracht sein.

(1b) Abweichend von Absatz 1 ist an Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 ein Schild entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen.

(2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 24 S. 1), geändert durch die Richtlinie 78/507/EWG der Kommission vom 19. Mai 1978 (ABl. EG Nr. L 155 S. 31), muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,

2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und

3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.

Satz 3 Nr. 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.

(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.

Bezüglich Absatz 2, wonach die Fahrgestellnummer vorne rechts eingeschlagen sein muss, ist zu sagen, dass häufig in Vespa-Papieren eine Eintragung zu finden ist wonach die Fahrgestellnummer hinten rechts am Rahmen sitzt. Vermutlich, damit nicht neben dem Lenkschloss vergeblich danach gesucht wird.

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