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Geschrieben

Hallo!

Bin neu hier!

Hab letzte Woche einen Unfall mit meiner PX 200 E Lusso Baujahr 1984 gehabt, an dem ich NICHT schuld war. Die linke Backe ist platt. Das Blech unter der linken Backe hat eine deutliche Delle. Das Beinschild und der "Fußboden" verzogen, eingeknickt und verzogen. Schieben läßt sie sich noch... Naja - das hat ja nicht viel zu sagen...

Das gute Stück steht in der Werkstatt und harrt dort auf einen Gutachter von der dekra - also ein Gutachter, der nicht von der gegenerischen Versicherung gestellt ist.

Meine Überlegungen:

Ab wann ist die Vespa ein Totalschaden? Können das die Gutachter wirklich einwandfrei aussagen? ...

Bei mobile.de oder ebay.de werden baugleiche Vespa in Schnitt für 1500 Euro angeboten. Muß die Versicherung diesen Wiederbeschaffungswert zahlen, auch wenn meine Vespa durch den Gutachter wahrscheinlich deutlich geringer geschätzt werden wird?

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen mit älteren Baujahren und mit den damit verbundenen Versicherungskram und Reparatur-,Restaurations- und Wiederbeschaffungsproblemen, -möglichkeiten und -rechten gemacht?!

Bin für jede Hilfe danbar!

Gruß Micha

PS: Hab ich dieses Thema im Richtigen Forum veröffentlicht? Oder gibt´s dafür ein anderes Forum?

Geschrieben
Ab wann ist die Vespa ein Totalschaden? Können das die Gutachter wirklich einwandfrei aussagen? ...

Bei mobile.de oder ebay.de werden baugleiche Vespa in Schnitt für 1500 Euro angeboten. Muß die Versicherung diesen Wiederbeschaffungswert zahlen, auch wenn meine Vespa durch den Gutachter wahrscheinlich deutlich geringer geschätzt werden wird?

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen mit älteren Baujahren und mit den damit verbundenen Versicherungskram und Reparatur-,Restaurations- und Wiederbeschaffungsproblemen, -möglichkeiten und -rechten gemacht?!

Servus,

Forum ist wahrscheinlich falsch, wird aber eh bald verschoben :-D

Ein Fahrzeug ist ein Totalschaden, wenn der Wiederherstellungsaufwand über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegt, wenn also die Reparatur teurer ist, als die Wiederbeschaffung abzüglich Verkauf des verunfallten Fahrzeuges.

Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges bestimmt sich nach dem Einzelfall (also unter Zugrundelegung des Alters, Zustand, Laufleistung, etc... Zur Bestimmung des Einzelfalles werden aber natürlich die Verkaufspreise vergleichbarer Fahrzeuge herangezogen). Wenn Du solche Angebote aus dem Internet hast und Du befürchtest, dass der Gutachter das Fahrzeug geringer schätzt, würde ich ihm die Ausdrucke in die Hand drücken... Im Zweifel ist der Gutachter froh, dass er nicht selbst suchen muss :-D

Gruß,

Flameboy

Geschrieben (bearbeitet)
Hallo!

Bin neu hier!

Hab letzte Woche einen Unfall mit meiner PX 200 E Lusso Baujahr 1984 gehabt, an dem ich NICHT schuld war. Die linke Backe ist platt. Das Blech unter der linken Backe hat eine deutliche Delle. Das Beinschild und der "Fußboden" verzogen, eingeknickt und verzogen. Schieben läßt sie sich noch... Naja - das hat ja nicht viel zu sagen...

Das gute Stück steht in der Werkstatt und harrt dort auf einen Gutachter von der dekra - also ein Gutachter, der nicht von der gegenerischen Versicherung gestellt ist.

Meine Überlegungen:

Ab wann ist die Vespa ein Totalschaden? Können das die Gutachter wirklich einwandfrei aussagen? ...

Bei mobile.de oder ebay.de werden baugleiche Vespa in Schnitt für 1500 Euro angeboten. Muß die Versicherung diesen Wiederbeschaffungswert zahlen, auch wenn meine Vespa durch den Gutachter wahrscheinlich deutlich geringer geschätzt werden wird?

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen mit älteren Baujahren und mit den damit verbundenen Versicherungskram und Reparatur-,Restaurations- und Wiederbeschaffungsproblemen, -möglichkeiten und -rechten gemacht?!

Bin für jede Hilfe danbar!

Gruß Micha

PS: Hab ich dieses Thema im Richtigen Forum veröffentlicht? Oder gibt´s dafür ein anderes Forum?

Grüß Dich,

und wilkommen im GSF!

Hatte letztes Jahr den gleichen Fall:

PX-alt und mir ist an ner roten Ampel ein Taxifahrer reingefahren....

Im wesentlichen wird der Gutachter zu dem Schluss kommen, dass ein Totalschaden vorliegt, wenn der Rahmen verdellt ist

-> Rahmenschaden!

Ausgezahlt bekommst Du nur den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) minus Rest-(Schrott-)Wert.

Da ne PX in keiner Liste auftaucht, würde ich - wie Du es schon gemacht hast - ein paar Anzeigen sammeln, wo vom Zustand/Alter her ähnliche PXen angeboten werden.

Das hatte ich damals auch gemacht und dem Gutachter weiter geleitet!

Daraus hat er dann den Zeitwert ermittelt (war bei mir 1200,-) und den Schrottwert (waren bei mir 200,-) abgezogen und ich bekam nen blanken 1000er auf die Hand!

(bezahlt hatte ich damals 475,- für die Karre :-D )

Zu meinem Schaden: Heck war eingedrückt und Backe abgeschrabbelt; also nix wildes...

Viel Erfolg!

Alex.

Edith wirft hinterher, dass das bei mir auch ein DEKRA- Gutachter war....

Rahmenschaden ist eigentlich immer ein Totalschaden :-D

Bearbeitet von wasserbuschi
Geschrieben

Hallo! Dank Dir erst mal für die Tipps!

Also... Du meinst, ein Totalschaden wäre in diesem Falle "sinnvoller"? Denn dann zahlt die Versicherung den aktuellen Zeitwert, der ja nur anhand von aktuellen vergleichbaren Angeboten in mobile.de und ebay ermittelt werden kann... Gibt wahrscheinlich doch Abzüge, da meine PX nicht so gut gepflegt war...

Wenn der Gutachter jetzt NICHT auf Totalschaden begutachtet, wäre das wiederum nicht "sinnvoll", weil mir dann die Versicherung die Reparatur bezahlen müßte, oder?! ... Aber die wird ja schnell so teuer, wie eine neue "alte" PX oder noch teurer...

Aber keine Versicherung der Welt würde mir das Geld für die Reparatur laut Kostenvoranschlag in die Hand drücken, oder? - damit ich dann damit machen kann, was ich will...

Dann besorg ich mir lieber ne neue "alte" PX für das Geld vom Totalschaden, als meinen Schrotthaufen reparieren zu lassen...

Alles richtig bei meinen Überlegungen?

Micha

Geschrieben
...

Aber keine Versicherung der Welt würde mir das Geld für die Reparatur laut Kostenvoranschlag in die Hand drücken, oder? - damit ich dann damit machen kann, was ich will...

Doch, aber ohne MwSt.

Geschrieben

Ohne Nutzungsausfall?

Die Versicherung hat mir was von 18 Euro pro Tag Nutzungsausfall erzählt...

Sowas ist doch bestimmt unabhängig von irgendwelchen Reparaturen oder Wiederbeschaffungen?????

Das eine hängt doch nicht mit dem anderen zusammen?! Oder?

Ich bekommen doch den Nutzungsausfall UND das Geld laut Kostenvoranschlag für die Reparatur/Restaurierung - natürlich angenommen es ist kein Totalschaden.

Wie sieht das eigentlich mit dem "Oldtimerwert" einer PX 200 E Lusso Baujahr 1984 aus? Ich hab kein H-Kennzeichen... Ist meine Gute überhaupt schon alt genung für einen Oldtimer?

Gruß Micha

Geschrieben

Kurze Zwischenfrage:

Bringt es etwas, von einem Sachverständigen ein Wertgutachten erstllen zu lassen?

Ein Freund hat nach dem Unfall nur noch den Zeitwert des Rollers bekommen. 200€ oder so.

Der Roller wäre aber LOCKER 500€ wert gewesen...

Danke! :-D

Geschrieben

in wikipedia steht unter Zeitwert:

"Im Versicherungswesen ist der Begriff Zeitwert ebenfalls gebräuchlich, hier versteht man darunter den Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung."

Ich hoffe ja nun mal, daß der Zeitwert in Bezug auf die PX ähnlich zu den aktuellen Angeboten baugleicher Modelle bei ebay und mobile.de ist!

Geschrieben

Da der Zeitwert aus keiner Liste zu entnehmen ist (wie im anderen Forum bereits beschrieben), wird der Gutachter Dir dankbar sein, wenn Du ihm aktuelle Angebote aus dem WEB vorlegen kannst. Wichtig ist, wurde glaube ich auch schon geschrieben, dass Du die bereits angesprochene Ermittlung des SChrottwertes am besten selbst in die Hand nimmst, also möglichst gering.

Geschrieben
Ohne Nutzungsausfall?

Die Versicherung hat mir was von 18 Euro pro Tag Nutzungsausfall erzählt...

Sowas ist doch bestimmt unabhängig von irgendwelchen Reparaturen oder Wiederbeschaffungen?????

Das eine hängt doch nicht mit dem anderen zusammen?! Oder?

Ich bekommen doch den Nutzungsausfall UND das Geld laut Kostenvoranschlag für die Reparatur/Restaurierung - natürlich angenommen es ist kein Totalschaden.

Wie sieht das eigentlich mit dem "Oldtimerwert" einer PX 200 E Lusso Baujahr 1984 aus? Ich hab kein H-Kennzeichen... Ist meine Gute überhaupt schon alt genung für einen Oldtimer?

Gruß Micha

Den im Gutachten bezifferten Nutzungsausfall erhältst Du (im Falle eines Reparaturschadens), wenn Du die erfolgte Reparatur nachweist. Es reichen hier Bilder vom reparierten Fahrzeug mit einer Tageszeitung (zum Nachweis, dass die Aufnahmen nach dem Unfall gemacht wurden). Du kannst also den Roller selbst reparieren und dann Netto-Schaden + Mwst. abrechnen. Wenn ein Totalschaden vorliegt, musst Du die Wiederbeschaffung nachweisen, kannst dann aber 14 Tage Nutzungsausfall abrechnen.

Es gibt keinen Oldtimerwert, es gibt nur einen Zeit- (Markt-) Wert. Dieser liegt natürlich beispielsweise bei einem Mercedes 300 SL Flügeltürer höher als bei einem VW Golf III, einen besonderen "Oldtimerbonus" gibt es für den Flügeltürer aber nicht.

Übrigens: Was sinnvoller ist, ist eigentlich egal. Der Gutachter wird den Reparaturwert bestimmen. Und anhand dieses Wertes entscheidet sich, ob ein Totalschaden vorliegt oder nicht. Einfluss nehmen kannst Du darauf nur wenig.

Gruß,

Flameboy

Geschrieben

Krummer Rahmen (oder arge Blechschäden, Stichwort : Materialermüdung, was bei ner selbsttragenden Karosse nicht ganz unerheblich ist) führt in der Regel zu Totalschaden.

Darauf wird es hinauslaufen.

Ich habe nach einem Unfall die Kiste in die Werkstatt gebracht. Der Gutachter hat zusammen mit dieser die Reparaturkosten bestimmt. Ich hatte einen Frontschaden (Rahmen allerdings ok). Neue Gabel, Grimeca, Felge, Reifen, Kleinzeug, Koti, machen & tun - 1200 Euro. Wurde auch bezahlt !

Wenn du also die Kiste wieder flott machen willst, wäre das auch ne Alternative...

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    • Aluminium schmilzt ab ca. 650°. Misst man 12 cm hinter dem Kolben, spiegelt die EGT die Temperatur am Kolbendach recht gut wider. Meine Wohlfühltemperatur liegt dauerhaft bei 620°, egal ob wasser- oder luftgekühlt. 650° sind was für den Rennbetrieb oder für Betrieb unter ständiger Beobachtung. 650° sind im einfachen Sinne das thermische Limit von Alu. Wenn es also klemmt, liegt es nicht am Materiall Limit, sondern am Laufspiel. Über das Laufspiel kann man die Langlebigkeit und thermische Reserve beeinflussen. Ein Motor mit engem Spiel, der vernünftig eingefahren wird, hält lange hohe Kompression und bleibt thermisch stabil. Wer sich das Einfahren sparen will, nimmt halt mehr Spiel. Dann kippen die Kolben schnell, fangen an zu klappern, die Verdichtung sinkt, und der nächste Kolben ist in Rufweite. Der M200 Quattrini Kolben ist da ein besonders schlechtes Beispiel. Der ist ab Werk schon so lappig (konisch) gefertigt, dass er zwar nicht klemmt, aber nach kürzester Zeit verschlissen ist. Durch Kolbenkippen schrubbt der Feuersteg über die Auslasskanten, die Ringe werden in der Nut durch den Steg gestaucht, es sinkt die Kompression und die Fahrleistungen werden deutlich lascher. So besondere Zustände wie Kolbendachbeschichtungen oder Optimierungen an der Kühlung, um das Limit zu verschieben und höhere Abgastemperaturen zu fahren, treffen vermutlich hier eher nicht zu. Klingeln ist vielleicht noch eine Erwähnung wert. Da kann die EGT theoretisch um die 50° sinken, während die Temperatur im Kolben (Dach) steigt. Ein Motor der zu Tode gegrillt wird fällt allein schon dadurch auf, dass das Heck heiß ist. Manchmal fängt dann sogar das Heck von der Strahlungswärme an zu knistern und zu stinken... Dann ist ein abrauchen nicht mehr weit entfernt. Wer Klingeln nicht hört oder kennt, kann es  nachträglich am Kolbendach sehen. Das sind dann so raue, matte Stellen und oder kleine Krater.
    • Hallo zusammen   Habe eine PX125 E Lusso mit Elestart   Möchte eine Grundeinstellung vom Vergaser machen, aber komme an die Gemischschraube weder mit Verlängerung, Gelenk oder Maulschlüssel an die Gemischschraube weil der Elestarter im Weg ist wie im Bild zu sehen. Gemischraube Gelb & Elestart Rot markiert.   Hat jemand eine gute Lösung da dann zu kommen ohne den Elestarter auszubauen?
    • Hallo, in Italien kann man kein Fahrzeug stilllegen. Nur abmelden in Verbindung mit der Verschrottung desselben.  Ausser, wie in deinem Fall, wenn das Fahrzeug in ein anderes EU Land exportiert wird. Dann gibt es die sogenannte "radiazione" - Löschung. Das wäre das Dokument im 2ten Bild.  Der Fahrzeugschein (Bild 1) wird nicht eingezogen sonder nur aus dem Register gelöscht. Der Fahrzeugschein soll dir in DE helfen dein Fahrzeug anzumelden. Genaues Prozedere in DE kenne ich nicht. Auf jeden Fall,  bis jetzt schaut alles richtig aus. 
    • Ich habe 2021 beim TÜV Nord einen Malossi 139 eintragen lassen bei meiner 1983er PX. Die Gutachten besitzen zwar keine Gültigkeit mehr können aber als Grundlage für eine Einzelabnahme benutzt werden.  Bei mir hat das ganze etwas über 200euro gekostet bin ich mir sicher. Dann natürlich noch die Papiere ändern beim Straßenverkehrsamt   
    • Allen LCDlern eine tolle Fahrt bei Spitzenwetter ohne Pannen.   Bin im Herzen bei euch ( während ich einen Umzug mache...  ) .
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