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Humma Kavula

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Alle Inhalte von Humma Kavula

  1. ... hat einen Schwanz, den die ganze Stadt kennt
  2. Ja. Wohingegen man ja das Gewinde auf dem Wellenstumpf auch als Schraube betrachten könnte. Könnte. Ich bleibe dabei :
  3. ... darf bei Oma auch mal ein wönziges Schlöckchen Eierlikör nippen
  4. ... hält das Fieberthermometer an die Lampe und hat 52°Fieber.
  5. ... isst immer noch jeden Morgen ein Toast mit Bärchenwurst, das Mutti ihm liebevoll schmiert
  6. er will auf "Schraube" rum reiten. Es ist ne Mutter...
  7. Mit welchen Programm konstruierst Du?
  8. ... traut sich mit seinen rosa Chaps überall hin
  9. Ein großes Lob an Dich, der Du dieses topic wieder in alter Größe erstrahlen lässt
  10. ... ist bekennender Heimscheißer und kann deshalb nur auf Runs in seiner Umgebung fahren.
  11. Humma Kavula antwortete auf Luka Lu's Thema in Flame & Sinnfrei
    Du liest sehr selektiv
  12. Ich hab noch ne extra Kennzeichenbeleuchtung verbaut. Streng genommen ist das Rücklicht so ja auch nicht zulässig. Es hat zwar ne E Nummer, steckt ja aber unter einem nicht geprüften Glas. Auch der Reflektor ist nicht zulässig, hat aber noch niemanden interessiert... Sollte das mal bemängelt werden, baue ich das um und trage die zu erwartende Strafe wie ein Mann Da das in der Kombi aber eine deutliche Verbesserung zum original ist, mache ich mir da wenig Sorgen und kann das gut mit meinem Gewissen vereinbaren...
  13. ... und hat auch früher schon hart gaynervt!
  14. §21, die sog. Vollabnahme, macht u. a. der TÜV. Dabei wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs geprüft und anschließend ein Gutachten erstellt, mit welchem die Zulassungsbehörden die ZB I u. ZB II ("Brief" und "Schein") ausstellen KÖNNEN! Es wird beim TÜV aber NICHT geprüft, ob die FIN schon irgendwo anders (europaweit) vergeben ist, das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde u. ä. Das passiert durch die Zulassungsbehörde. (Sachverhalt stark vereinfacht dargestellt!) Erst, wenn für das Fahrzeug ZB I und II ausgestellt und ein Kennzeichen zugeteilt und abgestempelt wurde, gilt es als amtlich zugelassen. Meine 2 Cent dazu : -Ich persönlich würde kein Fahrzeug mit einer solchen Problematik kaufen, finde es aber schonmal sehr gut vom Verkäufer, darauf hin zu weisen! -Eine Politesse ist nicht gerade eine für diesen Fall kundige Auskunftsperson. -Wenn der Verkäufer meint, das es gar kein Problem darstellt und eh schon ein GA nach §21 existiert, sollte er das Fahrzeug "einfach" auf sich selbst zulassen und dann mit deutschen Papieren verkaufen. -2000€ sind viel Geld. Grüße, Humma Nachtrag Mein Nachbar hat einen in der DDR gebauten Anhänger von seinem Vater (Erstbesitzer) bekommen und wollte diesen auf sich zulassen. Irgendwann zwischen dem Kauf des Anhängers durch seinen Vater und der Ummeldung durch ihn wurde in D eine hochwertige Bohrmaschine als gestohlen gemeldet, welche witzigerweise die gleiche Seriennummer wie die FIN des genannten Anhängers hatte. Selbst das war schon mit reichlich Aufwand verbunden und zog sich über Monate hin...
  15. Ich hab auch den gleichen Balken von Tante Louise wie @Woodstock, der passt exakt rein und macht gut Licht!
  16. Ich hab hier mehrere Felgen, wo das auch so ist. Eine ist auch definitiv '96 so in Pontedera zusammen geschraubt worden!
  17. Porsche
  18. ... knallt alles, was genug trinkt
  19. ... macht ordentlich Meter - nicht nur am Tresen
  20. ... gönnt es sich! Es sei ihm gegönnt
  21. ... ist gerade herzlich von der Person über sich, und unter sich, zum Suffe eingeladen worden

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