Alle Inhalte von milan
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Das Große GARTEN Topic
Moin @125vnb6 . Kann bzw. sollte ich am Wochenende noch einen schwarzen Holunder, aktuelle Höhe ca. 60 cm, seit zwei Jahren am aktuellen Standort umsetzen? Oder besser kommendes Frühjahr? Steht unter den fiesen Fichten und will dort nicht wirklich wachsen. Definitiv zu trocken. Dank' im Voraus.
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PX 200 Custom
milan antwortete auf Elmar71's Thema in Kaufberatung/Verkaufsberatung für Vespa und Lambretta RollerVorne ist die Karre großartig, hinten diplomatisch ausgedrückt gewöhnungsbedürftig. Irgendwie Kim Basinger mit Quasimodobuckel. Geile Farbe!
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Grab them by the Pussy
Jetzt erst gesehen. Das reduziert dann aber auch wieder Bidens 271, wenn ich das richtig verstehe mindestens um 1, oder?
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Grab them by the Pussy
Wo hast du das gefunden und was wird dort zu Maine gesagt? Für Maine soll wohl auch das Prinzip "winner takes it all" nicht gelten: https://rp-online.de/politik/ausland/us-wahlen/us-wahl-2020-wahlmaenner-so-funktioniert-das-wahlsystem-in-den-usa_aid-49174737
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Grab them by the Pussy
Hm. Ich komme hier nur auf dünne 270: https://www.google.de/search?source=hp&ei=zriiX_bQGNzlgwfC-5GYAw&q=usa+wahlen&oq=usa+&gs_lcp=CgZwc3ktYWIQARgAMggIABCxAxCDATIICAAQsQMQgwEyCAgAELEDEIMBMggIABCxAxCDATIICAAQsQMQgwEyCAgAELEDEIMBMggIABCxAxCDATIICAAQsQMQgwEyCAgAELEDEIMBMggIABCxAxCDAToCCC46BAgAEAM6CAguELEDEIMBUMsPWM8VYLQmaABwAHgAgAFNiAGWApIBATSYAQCgAQGqAQdnd3Mtd2l6&sclient=psy-ab Aktuell 238 entschieden, plus potentiell weitere 22 32 (Michigan, Nevada, Wisconsin)
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Das Große GARTEN Topic
Für eine belastbare Aussage müsste ich den Vertrag als Ganzes lesen. Bei Betrachtung der isolierten Formulierung lassen sich hieraus keine Pflichten, sondern nur Rechte ableiten. Die Verkehrssicherungspflicht trifft grds. zunächst den Eigentümer, auch wenn das Sicherungsobjekt (Grundstück/Gaststätte etc.) verpachtet ist. Eröffnet der Pächter allerdings einen "Verkehr", kommen eigene Verkehrssicherungspflichten ggü. Dritten in Betracht, soweit die Gefahren aus der konkreten Nutzung resultieren (also z.B. Betrieb der Gaststätte). Vorstehendes betrifft zunächst die Haftung im Außenverhältnis ggü. geschädigten Dritten. Besteht zunächst zwar grds. nur eine Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, kann diese jedoch im Pachtvertrag in gewissem Umfang auch auf den Pächter übertragen werden. Das muss aber klar und eindeutig geregelt sein, die oben zitierte Regelung dürfte isoliert betrachtet hierfür nicht ausreichend sein (aber hier wird der restliche Vertragsinhalt relevant). Ist eine Übertragung demgegenüber wirksam erfolgt, haftet der Pächter bei Verletzung der Pflicht gegenüber Dritten selbst. Dem Verpächter obliegen in diesem Fall nur noch (regelmäßige) Kontrollpflichten, bei deren Verletzung er dann ggf. gesamtschuldnerisch mit dem Pächter haftet. Der zweite Halbsatz ist vollkommen korrekt, jedenfalls bei Kenntnis einer Gefahr oder grobfahrlässiger Unkenntnis (wobei hier keine Prüfungs-/Verkehrssicherungspflichten durch die Hintertür eingeführt werden!). Für das Mietrecht, dessen Regelungen ergänzend auch im Pachtrecht herangezogen werden, ist das ausdrücklich in § 536 c Abs. 1 und 2 BGB geregelt. Selbst wenn den Pächter selbst keine Verkehrssicherungspflicht trifft, macht er sich bei Verletzung der Anzeigepflicht ggf. - in diesem Fall gegenüber dem Verpächter - Schadensersatzpflichtig, wenn dieser z.B. von einem Dritten in Anspruch genommen wird. § 536 c BGB auszugsweise:
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DAS GROSSE GRILLTOPIC
Danke für deine Einschätzung.
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Corona und so
Ene mene muh und raus bist du...
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DAS GROSSE GRILLTOPIC
Servus Beo, erklärst du mir den Vorteil für innen ggü. einer ordentlichen Pfanne? Für auf dem Grill draußen wie in einer Pfanne braten ist mir eher klar.
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Corona und so
Ich probier's noch mal anders, dir zu sagen, warum du so nicht rechnen kannst: Du nimmst die über Monate hinweg kumulierten Zahlen der Infizierten und setzt sie in ein Verhältnis zu einem konkreten Todeszeitpunkt X einer Person. Das geht nicht, wie du ganz leicht sehen kannst, wenn du dir deine Berechnung in einem (hypothetischen) Zeitpunkt vorstellst, in dem mal alle Personen durchinfiziert sein würden. Nach deiner Verhältnismäßigkeitsberechnung müssten dann alle Personen, die im Krankenhaus sterben, akut infiziert sein (Edit: obwohl die Durchinfizierung einen Zeitraum von mehreren Jahren benötigt hat).
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Corona und so
Hmmm. Ich bin immer davon ausgegangen, dass eine "aktuelle" Infektion vorliegen müsste, um in der Statistik überhaupt als "Coronatoter" aufzutauchen, und nicht lediglich der Nachweis von Antikörpern, der auf eine Infektion in der Vergangenheit hinweist. Sollte ich richtig liegen, wäre deine Rechnung, die ja alle wann-auch-immer-Infizierten zur Grundlage macht, alleine deshalb unbrauchbar. Lustig, genau den Eindruck hatte ich, als du und viele Andere auf den vermeintlichen Fehler in der Statistik, über den wir gerade diskutieren, ins Spiel gebracht habt
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Corona und so
Eine Studie aus anderen Ländern, die Anfang Oktober in den Medien veröffentlicht wurde, kommt da wohl zu anderen Ergebnissen. Danach sind Kinder/Jugendliche durchaus potentielle Superspreader: https://www.rnd.de/gesundheit/corona-sind-kinder-ansteckender-als-gedacht-YV7QHYNJXJAAVD4VJV653HOIOY.html https://www.tagesspiegel.de/wissen/kinder-sind-sehr-effiziente-uebertraeger-kinder-und-junge-erwachsene-treiben-die-covid-19-pandemie/26236846.html Ob sich diesbezüglich nachfolgend noch etwas getan hat, weiß ich nicht. Persönlich hätte ich einen Lockdown auch für Schulen, Kitas etc., evtl.. in verkürzter Form, für konsequenter gehalten. Aber da haben sicher andere, gesellschaftliche Argumente eine Rolle gespielt.
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Corona und so
Das beantwortet nicht meine Frage: Dein Einwand zur Datenerhebung/Statistik wird von dir - ebenso wie von vielen Anderen in entsprechenden Diskussionen auch - gebracht, um Zweifel an der tatsächlichen Gefährlichkeit des Virus zu begründen, bzw. jedenfalls, die dargestellte, auf Todesfällen basierende Gefährlichkeitsdarstellung zu hinterfragen. Dann müsste in der Argumentationskette aber doch zumindest ein relevanter Kausalzusammenhang zwischen dem von dir als ungenügend kritisierten Detail und dem Argumentationsergebnis erkennbar sein. Ansonsten kann man es - jedenfalls für die Frage der Beurteilung der Gefährlichkeit des Virus, um die es hier ja geht - dahinstehen lassen. Weil es dafür dann im Ergebnis nicht relevant ist. Dass jeder, der ins KH aufgenommen wird, getestet wird, gibt für sich betrachtet keinerlei Rückschlussmöglichkeit auf irgendwas. Anders wäre es eventuell, wenn tatsächlich ein Großteil der dort Getesteten tatsächlich aktuell positiv getestet würde. Dann wäre die Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich größer, dass der Anteil der nur "mit" statt "an" Covid-19 Verstorbenen in einem relevanteren Bereich liegen könnte. Davon habe ich aber bislang nicht gehört. Daher auch meine konkrete Nachfrage. Ich finde die bisherige Argumentation mangels dargelegten Kausalzusammenhangs schlicht unschlüssig.
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Corona und so
Hallo Christian, bitte noch mal kurz meine Frage oben ohne Emotion durchlesen. Ich meinte diese Frage absolut ernst, habe dort niemanden irgendein Attribut angehängt und schon gar nicht auf dich gezielt. Ganz ehrlich!
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Corona und so
Vielleicht hat ja @PX-FL-HH , der dieses Thema zuletzt wieder aufgeworfen hat, weiterführende Gedanken dazu?
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Corona und so
In diesem Zusammenhang mal eine (ernst gemeinte) Frage: Wie kommt man eigentlich darauf, dass die Zahl derjenigen, die zwar mit, aber nicht an Covid-19 sterben, überhaupt in einem relevanten Bereich liegt? Es mag diese Fälle zwar geben, aber sind die für eine mögliche Vielzahl nicht ein bisserl arg zufällig? Vorstellbar wäre das doch nur, wenn bereits eine aktuelle hohe Grundverseuchung gegeben wäre...? Ich meine, auch vor Stalingrad sind möglicherweise Soldaten eines Todes gestorben, der nicht direkt etwas mit dem Krieg zu tun hatte (außer halt den Ort und damit zwar im, aber nicht am Krieg gestorben), aber auf so feinsinnige Differenzierungen bei der Zählung der Kriegstoten ist man ja auch noch nie gekommen.. Mich beschleicht das Gefühl, das Argument des „an oder mit“ ist nur eine rein trumpsche Vernebelungstaktik. Oder habe ich einen Denkfehler oder überseh‘ ich etwas?
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Corona und so
Die Begründung der Bayerischen Staatskanzlei gegenüber dem BR (Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/nein-bayern-hat-die-corona-pandemie-nicht-schon-2019-geplant,SDUYtCE) Das Datum eines Gesetzes, in diesem Fall der 24. Mai 2019, ist mit dem Gesetz quasi "verankert". Es ist, so schreibt die Pressestelle der Staatskanzlei in einer Mail-Antwort an BR24, "das Datum der Ausfertigung des Gesetzes. Das heißt an diesem Tag ist es vom Herrn Ministerpräsidenten unterzeichnet worden." Das Datum steht auf der Internetseite www.gesetze-bayern.de in der Leiste oberhalb des kompletten Gesetzes – unabhängig davon, welchen Artikel man anklickt und unabhängig davon, wann ein Artikel dem Gesetz hinzugefügt wurde." Das ist schwach. Natürlich ist das Datum eines Gesetzes mit diesem verankert. Es bleibt bis zur Aufhebung das Gesetz vom 24.05.2019. Bei etwaigen späteren Änderungen aber eben mit dem Zusatz "in der Fassung vom (Änderungsdatum)". Die Bezeichnung der Spalte auf der Internetseite ist also schlicht falsch, wenn dort dauerhaft das Ursprungsdatum des Gesetzes hinterlegt ist.
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Corona und so
Warum auf der Seite der Bayerischen Justiz "Fassung 24.05.2019" ausgewiesen ist, erklärt sich mir nicht. Ich konnte auf die Schnelle auch nichts dazu finden und halte das schlicht einen "bug" der Seite. Üblicherweise beziehen sich die Fassungsangaben dem Wortsinn nach tatsächlich auf den jeweiligen Stand des Gesetzes zum Angegeben Datum und nicht auf die Erstfassung. Dass hier Irritationen entstehen, ist vorprogrammiert. Im kostenpflichtigen Rechtsportal "beck-online" ist der Hinweis auf das Nachtragsgesetz und spätere Anpassungen in der Fußnote klar hinterlegt: Art. 2a[1] Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie (1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden. (2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen. (3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß. [1] Art. 2a eingef. mWv 1.1.2019 durch G v. 19.3.2020 (GVBl. S. 153);; Abs. 1 Satz 1 geänd. mWv 1.1.2020 durch G v. 27.4.2020 (GVBl. S. 238); Art. 2a Abs. 2 tritt gem. Art. 18 Abs. 5 mit Ablauf des 31.12.2043 außer Kraft. Art. 2a: Text gilt 01.01.2020 bis 31.12.2043
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Corona und so
Du liest richtig. Aber die darauf basierende Vermutung ist falsch. Es gab ein Nachtragsgesetz. https://correctiv.org/faktencheck/2020/10/20/nein-der-corona-sonderfonds-wurde-in-bayern-nicht-schon-2019-beschlossen/ Edit: Dass es nachträglich eingefügt wurde, lässt sich auch daran erkennen, dass es ein Art. 2a ziwschen Art. 2 und Art. 3 ist. Hier der Anfang des Nachtragsgesetzes vom 19.03.2020, verkündet wohl am 23.03.2020 (Edit Quelle https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-153/) : Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 – NHG 2019/2020) vom 19. März 2020 Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 Das Haushaltsgesetz 2019/2020 (HG 2019/2020) vom 24. Mai 2019 (GVBl. S. 266, BayRS 630-2-22-F) wird wie folgt geändert: 1.Art. 1 wird wie folgt geändert: a)Für das Haushaltsjahr 2019 wird die Angabe „65 356 309 200“ durch die Angabe „65 554 713 800“ ersetzt. b)Für das Haushaltsjahr 2020 wird die Angabe „59 951 846 300“ durch die Angabe „70 648 130 200“ ersetzt. c)Gleichzeitig wird der Haushaltsplan nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtragshaushaltsplans geändert. 2.Art. 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a)Satz 4 wird aufgehoben. b)Satz 5 wird Satz 4 und wie folgt geändert: aa)In Nr. 1 wird die Angabe „250 000 000 €“ durch die Angabe „50 000 000 €“ ersetzt. bb)In Nr. 2 wird die Angabe „200 000 000 €“ durch die Angabe „50 000 000 €“ ersetzt. 3.Nach Art. 2 (Kreditermächtigungen) wird folgender Art. 2a eingefügt: „Art. 2a Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie (1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 10 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden. (2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen. (3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.“
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Was macht Ihr beruflich?
Dicke Eier braucht man da jedenfalls.
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Corona und so
Ja, wohl ein Missverständnis. Da es thematisch um den 2. Lockdown ging, habe ich unterstellt, dass du dich mit der Anrechnung der 2. Hilfe auf die erste auch auf die "Entschädigungen" für den 2. Lockdown beziehst. Ich versteh allerdngs nicht, warum du mich so anpampst. Zu den ersten Paketen und deren Abwicklung habe ich mich gar nicht geäußert Ich gehe davon aus, dass du hiermit wieder die alten Pakete meinst? Ich habe mich zum Neuen geäußert, und da soll es laut Bundeswirtschaftsminister gerade anders sein: Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Den Betroffenen soll einfach und unbürokratisch geholfen werden. Dabei geht es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt ist daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um nicht in eine detaillierte und sehr komplexe Kostenrechnung einsteigen zu müssen, werden die Fixkosten also pauschaliert. Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/10/2020-10-29-PM-neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise.html#:~:text=Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent,werden die Fixkosten also pauschaliert. Überkompensationen wären danach durchaus drin. Du schreibst also an mir vorbei, vermute ich. Noch weniger Grund zum rumpamen. Edit: Man könnte in der neuen Abwicklung (siehe Wirtschaftsminister) ja auch mal positiv feststellen, dass die Politik in der Lage ist, dazuzulernen. Aber Fehler finden und laut schimpfen liegt Manchem scheinbar näher, als differenzierte Betrachtungen. Die Opposition muss das im tagespolitischen Betrieb vielleicht so machen. Aber alle anderen? Und in so einer für alle beschissenen Situation?
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Corona und so
@Truls221: ohne mich mit deiner „Wahrheit“ und deinen Statistiken auseinandergesetzt zu haben, wie gehst du damit um, dass die Gesundheitssysteme in anderen Ländern an die Belastungsgrenze gelangt sind und wir darauf zusteuern? Und: War Corona im März unproblematisch?
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Corona und so
wo bist du denn zu Hause?!?
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Das Große GARTEN Topic
Ich bin ja ganz bei dir, deshalb hatte ich ja geschrieben, dass dein Hinweis, Experten prüfen zu lassen, sinnvoll ist. Mir ging es nur darum, dass der Hinweis eines Nachbarn insoweit keine Pflicht dazu auslösen dürfte. Um meinen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen, brauche ich nicht zwingend einen Experten. Mit Experten ist die Sache dann aber natürlich eher Wasserdicht.