milan
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Das Große GARTEN Topic
Für die Haftung des Nachbarn kommt es darauf an, ob er die mangelnde Standfestigkeit hätte erkennen können. Eventuell könnte dann durch einen Hinweis eine etwas erhöhte Pflicht bestehen, z.B. noch mal einen zusätzlichen Blick drauf zu werfen. Höhere Anforderungen werden dadurch aber m.E. nicht statuiert, also z.B. keine Pflicht, aufgrund des Hinweises einen Experten hinzuzuziehen (es sei denn, der Hinweisgeber ist Experte ). Relevant könnte der Hinweis aber tatsächlich für den Regress des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer sein. Sollte die mangelnde Standfestigkeit grds. auch erkennbar gewesen sein und es der Versicherungsnehmer trotz des Hinweises nicht überprüft, oder ignoriert haben, so dürfte grobe Fahrlässigkeit nachweisbar sein und der Versicherer sich sein Geld vom eigenen Versicherungsnehmer nach Schadensausgleich wiederholen.
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Das Große GARTEN Topic
Ich präzessiere: Wenn die allgemeine Standsicherheit nicht mehr gegeben und dies für den Eigentümer im Rahmen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten erkennbar war. Deshalb ist das hier sehr sinnvoll:
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Das Große GARTEN Topic
Der Nachbar haftet nur, wenn die allgemeine Standsicherheit zuvor nicht mehr gegeben war. Nicht jedoch, wenn standsicher, aber z.B. wegen starken Sturms gekippt.
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fahrt ihr noch ein motorrad nebenbei ?
Sehr schön. Motorradfahren beschränkt sich bei mir seit einigen Jahren mehr oder weniger auf den Haupturlaub. Inkl. Sozia und Gepäck. Die GS ist da für mich der perfekte Kompromiss aus Reise-/Soziatauglichkeit und Kurvenräuberei, was erstaunlich gut geht, auch mit der ADV-Brumme. Wenngleich mir die 12er etwas zu wenig direkte Rückmeldung von der Straße gibt, insoweit war mir die 1150er ADV noch lieber.
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fahrt ihr noch ein motorrad nebenbei ?
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Corona und so
In der Tat, das hatte ich bis gerade eben nicht verstanden, dass es dir ausschließlich um ein konsequentere Sanktionierung ging. Entweder bin ich zu schwer von Begriff, was ich gar nicht ausschließen will, oder du hattest einfach zu viel anderes Zeug drumherum geschrieben und ich habe versehentlich einen vermeintlichen Sinn darin erkannt... sorry, soll nicht wieder vorkommen
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Molto bene Quarantäne...
- Corona und so
Hab ich was verpasst?! Ich dache der Puff muss auch zu...- Corona und so
Aber das ist doch das Problem @Champ. Es hat sicherlich auch Hochzeiten gegeben, die sich an Hygienemaßnahmen gehalten haben, wie es entsprechende Gastrobetriebe gegeben hat. Und andersrum. Genau deshalb kann man die Schließung bzw. ein Verbot jetzt auch nicht auf das Eine oder Andere begrenzen oder wechselseitig mit den Fingern aufeinander Zeigen. Nur am Rande: Wo finden eigentlich Hochzeiten regelmäßig statt? Und andersrum: Kann man Hochzeiten verbieten, solange Wildfremde in Bars und Kneipen zusammen sitzen und feiern? Und damit wollte man dir und deinen Kindern eigentlich entgegenkommen. Die Familiären Belastungen reduzieren. Ob das richtig war, kann/möchte ich nicht beurteilen. Aber es wurde eine Abwägung vorgenommen. Man wird es nicht allen im Einzelfall recht machen können und es wird Einzelschicksale geben. Aber es dient am Ende trotzdem der Allgemeinheit. Was die Existenzgefährdung der Betriebe angeht, verstehe ich den momentanen Aufschrei noch nicht so ganz. Auch, wenn die genauen Modalitäten und Bedingungen (jdf. mir) noch nicht bekannt sind, so dürften die in den Raum gestellten 70-75%-Umsatzersatz vom 2019er Novemberumsatz z.B. für viele Gastronomiebetriebe deutlich mehr sein, als sie diesen November hätten ansonsten erzielen können. Wo hast du diese pauschalierte Information her? Ich interpretiere das, was ich dazu bis jetzt gelesen habe so, dass nur die Leistungen, die bereits durch die ersten Pakete auf November entfallen, Anrechnung finden, z.B. für November gewährtes Kurzarbeitergeld. Ich finde es nicht schwer zu erklären, dass der Staat nicht bereit ist und auch nicht sein kann oder muss, bis zu 100% des Umsatzes oder sogar mehr und damit auch den Unternehmergewinn (über-) zu kompensieren.- Corona und so
Die von Champ angesprochenen und von mir insoweit in Bezug genommenen Bußgelder betreffen nur die "schwarzen Schafe". Im Übrigen, siehe eins weiter oben.- Corona und so
Das mag ja alles richtig sein, in deinem Hallenbad. Aber dass die Infektionszahlen trotz einiger Musterbeispiele wieder explodiert sind, liegt halt wohl auch daran, dass sich nicht alle und überall an die Regeln und Empfehlungen gehalten haben. Und mal einen teilweisen neuen Lockdown als erforderlich unterstellt, wie willst du da jetzt differenzieren?- Corona und so
So bestechend dein Argument auch auf den ersten Blick wirkt, ist m.E. doch nicht geeignet, hier ein großes Versagen anzuprangern. Ausgangspunkt war, dass sich viele Gäste und vor allem auch die Gastronomen um die Kontaktlisten NULL geschert haben. Listen gab es in vielen Läden gar nicht, oder nur auf Nachfrage. Lagen welche auf dem Tisch, wurden sie oft seitens der Gäste gar nicht, oder nur mit "Donald Duck" ausgefüllt. Es war vielen Gastronomen, die auch sonst öfters mal wenig von den Maßnahmen hielten, schlicht Wurscht. Ich habe da kein Mitleid, wenn solches Verhalten dann geahndet wird. In der zivilrechtlichen Haftung nennt sich das "Organisationsverschulden". Tue ich demgegenüber das ZUMUTBAR Erforderliche, hafte ich auch nicht, wenn trotzdem etwas schief geht. Werden durch die Gäste halbwegs plausible Angaben gemacht, gibt es für den Fall, dass diese nicht stimmen, auch keine Sanktion gegen den Gastronomen. Wenn aber der Bussi-Bussi-Italiener ohne Mundschutz ständig um mich rumscharwänzelt, sich aber nicht im Ansatz um meine Daten kümmert (unlängst erst berichtet bekommen), ist er halt selber schuld.- fahrt ihr noch ein motorrad nebenbei ?
Mir fehlt der Vergleich. Ich hatte aber mal eine K 100 RS. Kippelig fand ich die nicht unbedingt. Aber in Kurven wollte sie schon auf Zug gehalten werden, um sportlich durchzukommen. Geschwindigkeitsverringerung in der Kurve dann erforderlichenfalles nicht über Gaswegnahme, sondern mit der Fußbremse durch die Kurve ziehen. Das mag aber eine Eigenheit der K gewesen sein. Als ich dann auf eine 1150er GS ADV (Bj 2003) umgestiegen bin, war das kurvenmäßig eine Offenbarung.- Das Große GARTEN Topic
Nicht ganz. Wenn du den Baum schädigst, kommt die Ordnungswidrigkeitsstrafe eher auf dich zu... Dein Selbsthilferecht wird insoweit durch die landesrechtlichen Regelungen und kommunalen Satzungen eingeschränkt.- Das Große GARTEN Topic
Jedenfalls dann nicht, wenn es bei euch eine Baumschutzsatzung gibt und der Eingriff zur Beeinträchtigung des Baumes i.S.d. Satzung führen würde, wovon bei solchen Flachwurzlern wohl ausgegangen werden muss. Dann müsste das vorher behördlich genehmigt werden.- Das Große GARTEN Topic
Auch da muss differenziert werden! Der Beseitigungsanspruch betreffend zu nah gepflanzte Bäume als Solche ist im jeweiligen Landesrecht geregelt, wie 125vnb6 zu recht darauf hinweist, meist so zwischen 4 und 6 Jahren nach Pflanzung, meine ich. NRW definitiv 6 Jahre. Der Anspruch auf Beseitigung des Überwuchses (§ 1004 BGB) verjährt allerdings IMMER innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Also 3 Jahre nach Eintritt der Beeinträchtigung des Grundstücks, wobei die Frist erst zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Beeinträchtigung begonnen hat, also mit Ablauf des 31.12. zu laufen beginnt. In meinem letzten Fall vor rund 15 Jahren war das noch streitig. Ich habe mich seinerzeit darauf berufen, dass die Äste mit jedem Tag neu und weiter wachsen, also täglich eine neue Situation geschaffen wird und damit faktisch keine Verjährung eintreten kann. Der Bundesgerichtshof hat es dann letztes Jahr anders entschieden...- Das Große GARTEN Topic
Nochmal vorsorglich: Ich habe mit Nachbarschaftsrecht nichts zu tun, daher insoweit Halblaie. Zum schnell mal nebenbei Einarbeiten sind solche Fälle zu komplex. Aber grds. wird hier wohl sauber zwischen dem Überhang und dem Laub abzugrenzen und differenzieren sein. Überhang: Wenn sich die überhängenden Äste in großer Höhe befinden und als solche nicht stören (also z.B. die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigen oder irgendwo reinwachsen), wird eine Beeinträchtigung durch diese selbst wohl nicht gegeben sein. Ich bezweifele, dass man dafür auf das Laub, welches vom Überhang herunterfällt abstellen kann, da dieses gesondert zu betrachten sein dürfte. Aber selbst wenn, wird wohl das Laub vom Überhang im Vergleich zum gesamten Laub der Bäume eher unwesentlich sein. Zum Laub: Also Ansprüche schon mal grds. nur für die Bäume, die zu nah' gepflanzt wurden. Und wenn man § 906 Abs. 2 BGB zu Ende liest, steht da aber leider auch, dass das eine Entschädigung nur verlangt werden kann, wenn eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt. Und auch hier kommt eine etwaige Entschädigung dann auch nur für diejenigen Laubverunreinigungen in Betracht, die aus den zu nah' gepflanzten Bäumen resultieren... Einen zu PK-HDs ganz ähnlichen Fall hat mal das OLG Hamm 2008 entschieden (siehe Anlage), da gehen die diesbezüglichen Probleme schön daraus hervor... Viel Raum zum Streiten also, die Startposition nicht die beste. Übrigens, auch in NRW muss in Nachbarschaftsstreitigkeiten vor dem Gericht zunächst zwingend ein Schlichtungsverfahren vor der Gütestelle durchgeführt werden. Das ginge notfalls auch ohne Anwalt... OLG Hamm Laubfall von bestandsgeschützten Bäumen im Nachbarverhältnis - beck-online.pdf- Das Große GARTEN Topic
Lies einfach noch mal. Ein Prozess kann teuer werden. Anwaltskosten auf beiden Seiten. Gerichtskosten. Und noch blutiger wird es, wenn ein Sachverständiger, wie häufig in derartigen Fällen, erforderlich wird. Der Verlierer zahlt die gesamte Zeche. Was beim jeweiligen Anwalt davon hängenbleibt und wie das im Verhältnis zum Zeitaufwand steht, ist eine ganz andere Frage. Die Themen, in denen seinerzeit von Peanuts die Rede war, sind da schon eher interessant.- Das Große GARTEN Topic
Ohne da jetzt etwas über deine Grundeinstellung zu Anwälten reininterpretieren zu wollen, hast du jedenfalls definitiv eine falsche Vorstellung davon, welche Fälle/Streitwerte für (zumindest halbwegs erfolgreiche) Anwälte wirtschaftlich gewinnbringend sein könnten.- Das Große GARTEN Topic
Da ist leider was dran. Die Fehler der Voreigentümer fallen Dir auf die Füße. Edit: im Ergebnis du bist halt in den Wald gezogen. Im Gespräch mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks. Gerichtlich dürfte da wenig Spielraum sein. Wobei das vom Einzelfall abhängig ist. Natürlich kann auch mal ausnahmsweise die Wesentlichkeitsgrenze überschritten sein! Das sind aber Klimmzüge....- Das Große GARTEN Topic
P.S.: Selbst wenn die Wesentlichkeitsgrenze der Beeinträchtigung überschritten wäre, was schon ein Problem sein dürfte, käme es auch noch auf die Ortsüblichkeit der Bäume/ des Laubs an. Also ds, was Henning mit im grünen Wohnen meint. Edit: MüKo, Henning meinte Bauernhof- Das Große GARTEN Topic
Ohne da jetzt Fachmann zu sein, mein letzter Prozess zu dem Thema ist rund 15 Jahre her, dürfte das zumindest auch ein Verjährungsproblem sein. Was Überwuchs selbst und Abstandsregeln angeht. Eine andere Hausnummer Laub-/Zapfenfall. Aber da müsste eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegen, was wohl regelmäßig nicht vorliegt. Mal fix im Münchner Kommentar zu § 906 BGB geschaut: „Beeinträchtigungen durch Blüten-,416 Blätter- und Laubfall417 sind danach regelmäßig als unwesentlich einzustufen und können nicht abgewehrt werden. Sind sie ausnahmsweise als wesentlich anzusehen,418 können sie auf einer ortsüblichen Grundstücksnutzung beruhen, wenn eine solche Bepflanzung von Gartengrundstücken dem Charakter der Gegend gemäß ist (§§ 910 ff.). Ein Ausgleichsanspruch wird in der Regel zu verneinen sein, da spätestens bei der Prüfung, ob das zumutbare Maß überschritten wird, die Vorteile des „Wohnens im Grünen“ zu berücksichtigen sind.419“- Coronaprojekte
Ähnlich bei mir. Daher beschränkte sich "mein" Coronaprojekt darauf, im März die Bürosituation baulich zu "entclustern" bzw. voneinander unabhängige, Gesamtquarantäne vermeidende Räumlichkeiten (autarke Zellen) zu schaffen (oder besser schaffen zu lassen). Nur mit diesem Schachzug konnte ich den Wunsch einer Kollegin nach das Wochenende einbeziehenden Wechselschichten aus Homeoffice und Büroanwesenheit für alle Mitarbeiter in separierten Teams ins Leere laufen lassen. Nach über einem halben Jahr Kleingruppentherapie weiß ich nun das Arbeiten in größeren Einheiten auch wieder mehr zu schätzen...- Das Große GARTEN Topic
Wusste ich es doch, irgendsowas steckt dahinter- Das Große GARTEN Topic
Laubsauger-Krieg also schon voll im Gange? http://www.toonsup.de/cartoons/herbst/krieg_laubsauger Aber im Ernst, Laubsaugen ist doch das Fliegen von morgen : https://www.rnz.de/ratgeber/haus-garten_artikel,-viel-schaden-wenig-nutzen-laubblaeser-und-laubsauger-_arid,554256.html - Corona und so
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