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matzmann

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  1. Kennen wir uns persönlich? Wenn dann solltest du den Unterschied zwischen dem was ich schriftlich festhalte und meiner Meinung und dem persönlichen Umgang kennen. Zum Glück gibt es hier genug die mich im Real Life kennengelernt haben. P.S. Wenn FL-HH eine Ortsangabe ist dann bist du natürlich auch herzlich eingeladen bei mir mal einzuschauen.
  2. ESP reicht ja. Mittlerweile gilt dies https://www.google.de/amp/s/www.autoservicepraxis.de/amp/fragen-an-juergen-wolz-2517536 auch für viele Fahrzeuge vor 2012 Normal läuft das auf der Fahrt zur/in die Halle nebenbei. Aber wir sind ja dabei das der Kunde das Fahrzeug in die Halle gefahren hat, da draußen ja nicht geht weil keine Kennzeichen dran. Aber wir drehen uns im Kreis.
  3. Hier noch was zur Konditionierungsfahrt 8km/h werden in den meisten Hallen eng und ganz eng wird es wenn sich das Fahrzeug nicht im Bremsenprüfstand bremsen läßt. Und dem Kunden am Telefon zu sagen , kein Problem ich schiebe das Auto ohne die Kennzeichen in die Halle um dann hinterher zu merken die Kiste hat Allrad ist suboptimal. Also ja PK-HD es gibt vielleicht Fälle in denen man Rechtssicher auf ein Kennzeichen verzichten kann, aber die sind nicht die Regel. Wie hat sich bei deinem ja relativ modern wirkenden Auto denn nun die Probefahrt gestaltet? https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/verkehr/autohaus-und-werkstatt/service-fuer-ihre-kunden/amtliche-untersuchungen/
  4. Das kommt auf die Zulassungstelle an. Für den Vorgang an sich ist es aber egal ob sie dich vor dem TÜV fragt oder hinterher. Wenn sie die alten Papiere haben will fragt sie auf jeden Fall.
  5. OK. Wie gesagt der erwähnte Verkehrsrichter ist anderer Meinung. Das beim Auftreten eines Schadens alles über die Haftpflicht des PI/der Organisation versichert ist steht übrigens ausser Frage. Es geht nur um 3 FZV § 3 Notwendigkeit einer Zulassung (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. Und 16 FZV 1Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich der Sätze 3 und 4 nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetzentsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt und 16a entsprechendes fürs Kurzzeitkennzeichen. Das deine Definition von öffentlichem Verkehrsraum scheinbar eine andere als die der Gerichte ist und ob mit Straßen alle Verkehrsräume gemeint sind kann ich nicht klären, da muß ich mich auf den Richter verlassen. Die verlinkten Urteile und das hier https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/52-strassenverkehrsrecht-und-strassen-und-wegerecht-oef-iv-oeffentlicher-strassenverkehr-isd-strassenverkehrsrechts_idesk_PI17574_HI10868477.html lassen aber vermuten das Richter Anwalt schlägt. Und wie gesagt wenn das Fahrzeug tatsächlich irgendwie in die Halle mit geschlossenen Toren gebeamt wird läßt der PI einen vorgeschriebenen Prüfungsteil aus was nicht besser ist. Bring doch bitte endlich mal Belege für das was du behauptest.
  6. Also bist du doch Verkehrsrechtsanwalt? Ich sage immer noch die Halle ist im Regelfall nicht groß genug für die vorgeschriebene! Probefahrt. Also läßt er die aus oder sch**t auf das fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Das das Jahrelang alle gemacht haben ist ja hier nicht Thema. Und irgendwie reinkommen in die Halle muß der PKW ja auch noch. Die Anweisung ist also ganz logisch nachvollziehbar, „ihr haltet euch bitte an ALLE Vorschriften“ Ich hätte da die Telefonnummer eines Verkehrsrichters, der kann interessante Sachen erzählen, ist ein cooler Typ. Und aus dem Nähkästchen geplaudert, eine Vorschriftengerechte Lösung für das Problem ist in Arbeit.
  7. Nochmal, das ist ganz genau dieser Fall, du hast nix: Was ist, wenn das Fahrzeug nicht einem genehmigten Typ entspricht oder keine Einzelgenehmigung erteilt ist? Dann dürfen nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat oder in einem angrenzenden Bezirk, durchgeführt werden
  8. In deinem eigenen link steht was anderes „ Was ist, wenn das Fahrzeug nicht einem genehmigten Typ entspricht oder keine Einzelgenehmigung erteilt ist? Dann dürfen nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat oder in einem angrenzenden Bezirk, durchgeführt werden Mein Fahrzeug hat keine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung. Kann ich trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen bekommen? Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat.“
  9. Komm nach Kiel, ich stehe gerne mit Rat und Tat zur Seite 8-).
  10. Genau so läuft das aber. Zulassungsstelle (dort gibts die gelben Schilder oder schon das richtige)-Prüforganisation-Zulassungsstelle. Der Herr PK-HD möchte/wollte verständlicherweise ja nur die Zulassungstelle sparen. Dann geht das nur an einer Prüfstelle die eine rote Nummer hat oder bei Prüfern die es nicht so genau nehmen.
  11. 8-) Die Frage taucht auf warum der Motor von einer Werkstatt gemacht wurde (Und vor allem was gemacht wurde). Seh ich da lackierte Kotflügelschrauben und eine lackierte Ventilkappe? Die Matte geht gar nicht bei PKS. Jetzt aber erstmal viel Spaß damit. Als nächstes kommen die Tuning Fragen, so eine S ist nämlich echt lahm, insbesondere zu zweit.
  12. Im Regelfall darfst du ja rein in die Halle, da hat sich das mit dem abgesperrt auch schon erledigt. Außerdem ist je nach Fahrzeug eine Probe/Konditionierungsfahrt erforderlich, das geht in 95% der Hallen auch nicht. Ja, wenn die Halle groß genug ist, der Kunde das Auto vor dem Tor stehen läßt, nicht mit rein darf, der Prüfer das Auto reinschiebt und dann die Tore schließt wäre das möglich. Vielleicht auch noch wenn die Halle groß genug ist, der Kunde reinfährt, dann rausgeschmissen wird und die Tore geschlossen werden (Das müsste dann ein Gericht entscheiden). Ich habe das Gefühl die Links von mir hast du nicht gelesen, in einem ging es darum das ein Fahrzeug betrunken auf dem Hof einer Werkstatt „nur in die Halle“ gefahren wurde. Das Gericht hat das eindeutig als Trunkenheitsfahrt gewertet, da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Du merkst worauf ich hinaus will? Das Auto darf nichtmal auf der Straße stehen ohne Versicherung, also nein, aufladen darfst du auch nicht. Der Wettbewerbsvorteil liegt darin das auch du wieder in einem Forum geschrieben hast. Ich fahr zu XXX da brauch das Auto kein Kennzeichen. Zu YYY braucht ihr nicht fahren da wird das nix.
  13. OK das hab ich nicht verstanden. PI dürfen auch keine Fahrerlaubnisprüfungen machen. Ja klar, genauso wie wenn man die kaputte Kennzeichenbeleuchtung übersieht die eigentlich ein erheblicher Mangel wäre. Frag dich doch selber wo fährst du wieder hin und was erzählts du im Forum. „Durchgefallen wegen Kennzeichenbeleuchtung?“ „ Der hatte aber einen schlechten Tag“ „Nie wieder XXX“ oder „ Kennzeichenbeleuchtung war kaputt, naja er gesagt das soll ich noch machen, da könnt ihr hinfahren“ Das Schöne ist aber das ist ausdrücklich gesetzlich erlaubt. Ein Prüfer darf auch ohne Betriebserlaubnis fahren (Zu Prüfungszwecken) Ich hab mich schon oft gefragt was eigentlich vor Gericht passieren würde wenn mir „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ vorgeworfen wird. „Die Kiste ist zu laut“ „Ja genau, das hab ich bei meiner Prüfungsfahrt auch festgestellt als die Polizei mich angehalten hat“ Natürlich mach ich sowas nicht, aber spannend wärs 8-)
  14. Privat Unfug zu treiben ist noch was anderes als sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Du bist ja selber der Beweis das es funktioniert. Allerdings möchte ich auch nicht erleben was los wäre wenn ich meine Tochter ohne Fahrlaubnis fahren lasse und daneben sitze. Das sieht ein PI vielleicht entspanntet. Jetzt verstanden?
  15. Es geht nicht um die Schäden, es geht darum das man mit einem Fahrzeug ohne Zulassung und ohne Nummernschilder nicht fahren darf, auch nicht der Prüfer auf einem Firmengelände (Es sei den alle warten draussen und es ist mit einer Schranke o.Ä. Abgesperrt, Markierungen reichen da nicht). Das ist unabhängig von einem Schaden schlicht nicht erlaubt und gibt Punkte. Jetzt stellt sich die Frage ob jemand der wissentlich rechtswidrig handelt Prüfaufgaben im Auftrag des Staates ausführen sollte. Aber das geht hier zu weit. Das ist ein wenig so wie ein kiffender Polizist, die Kiffer finden das super und sind best Buddy, richtig schlimm ist das auch nicht, die Mehrheit hat aber doch Verständnis wenn er ein Disziplinarverfahren bekommt weil angezweifelt wird das er für den Beruf geeignet ist.
  16. Du kannst dir ja deine Meinung bilden wie du möchtest. Fahren ohne Versicherungsschutz bringt dem Prüfingenieur halt evtl. Punkte ein. Ob das nun mal passiert ist oder nicht oder ob die Versicherung da mal einen Fall bezahlen musste oder nicht ist doch völlig irrelevant, darüber zu lachen zeigt nur eine Grundeinstellung zum Recht das er eigentlich vertreten sollte. Ich bin da natürlich auch Empfindlich, Punkte bringen mir persönlich gleich eine Rüge vom Landesamt für Verkehr ein. Und mit einem nicht versicherten Auto zu fahren ist da schlecht erklärt. Meine persönliche Meinung dazu ist da auch noch etwas differenzierter, aber das werde ich bestimmt nicht in einem öffentlichen Forum Kund tun.
  17. Ja, ist so. Und mit Papieren wird das so teuer das du auch eine deutsche kaufen kannst, von der grützigen Italo Gabel mal ganz abgesehen.
  18. Bist du Fachanwalt für Verkehrsrecht? Ich nicht, und muß da das glauben was mir einer vom Fach erzählt. Du hast natürlich in dem Punkt recht das es natürlich Privatgelände bleibt, trotzdem sehe ich das fahren ohne Zulassung kritisch. “Dies bezüglich muss jedoch sichergestellt sein, dass auf dem Privatgelände keine Unbefugten Zutritt haben können. Ein Privatgelände muß dementsprechend vor unbefugtem Benutzen Dritter gesichert sein, z. B. durch geeignete Absperrmaßnahmen.“ https://www.rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de/service/ihrefrageunsereantwort/trunkenheitsfahrt/antwort18.html https://straffrei-mobil.de/index.php/home/436-trunkenheitsfahrt-auch-auf-privatgrundstueck-moeglich
  19. Dann lies mal den Link. Sobald da Publikumsverkehr ist ist das kein Privatgelände. Der Gabelstabler muß nicht zugelassen werden, das ist normalerweise eine Arbeitsmaschine. Und ja ich bin da Parteiisch. Meine Meinung zu dem Dilemma mit den nicht vorhandenen roten Nummern werde ich aber nur privat kundtun.
  20. Was wieder zeigt das die Jungs von der GTÜ keine Ahnung haben. Viele TÜV Stationen haben übrigens genau dafür eine eigene rote Nummer, Kosten die die GTÜ Jungs dann sparen. https://verkehrslexikon.de/ModuleB/Oeffentlicher_und_nichtoeffentlicher_Verkehr.php
  21. Endlich der Beweis das eine original 200er nur 95 läuft.
  22. Langes Streitgespräch u.A zur Gurtpflicht. Ich würd mal das Leergewicht checken. Sitzplätze sollten auch in den Papieren stehen. Im Regelfall 1.
  23. Laut Gutachten ändert sich die Höchstgeschwindigkeit nicht.
  24. Scheinwerfer, Tacho, Hupe, PV oder ET3 Zylinder, PV Kurbelwelle, ET3 oder PV Original Auspuff, PV Primär das wars. Wie gesagt, TÜV in Kiel keine Problem.

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