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zochen

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Alle Inhalte von zochen

  1. wo gekauft?
  2. diese zwei schrauben vergisst jeder beim ersten mal. mach dir nix draus.
  3. tolle sache. schade nur, dass viele immer abends nicht mehr da sind/abreisen.
  4. dann wärste mal über nacht geblieben. regen ohne ende. alle nbger sind wohlbehalten wieder da und bis auf nen schlauch und kuluzugtausch gab es auch nix zu bemängeln. (ich hörte von leichtem unwohlsein einiger teilnehmer, kann aber auch nur ein gerücht sein)
  5. suchbegriff: Diebstahlverhinderungsmaßnahmen
  6. interessierte leute mit fachwissen bringen einen sowieso immer weiter. "du, da ist die zündkerze defekt", "also wir haben früher an der kreidler immer den unterbrecher nachgeschliffen", "mach mal die hauptdüse sauber", "der ist aber nicht original, nä?" aber was ich nicht abkann ist, wenn die nicht wieder gehen, sondern einem minutenlang über die schulter schauen und gar nicht merken das man gleich nen rentnermord begeht wenn noch ein wort fällt. (zum glück hab ich jetzt zwei tore zwischen mir und der welt da draussen.
  7. wenn es eine vespa ist, für die 19xx eine deutsche ABE erstellt wurde, dann ja. ansonsten nein (vbb1/2, vgl1, etc). im technica gibt es immer so schön ablichtungen von ori piaggio datenblättern. steht alles druff, bis auf geräuschwerte. die sollten akzeptiert werden.
  8. der ist spitze: mit kippe im mund, einen anschauen, dabei reden und nebenbei ne 1a wig naht ziehen. das um 15 uhr am wochenende. sehr zu empfehlen. (ansonsten hätte ich nen wig da. mir magelt es nur stark an der praxis)
  9. es gibt soweit ich weiß nur zwei vierkante. den dünnen und den dicken.
  10. besonderheit beim lml block: der hat zwei lange motorgehäuseschrauben.
  11. ganz nett ist auch ne schraube von hinten einschrauben, wig, dann ne stopmutter sanft aufschrauben. grüße (die schraube natürlich vorher leicht ansenken, zur blinkerbirnenbefestigung)
  12. wenn einer nen oansa will, hab sowas in geklemmt und beschichten da.
  13. hättste auch von mir haben können (stahlplatten)
  14. könnte bitte einer mein handy aus dem auto holen. mir ist zu warm.
  15. sorry, da bin ich raus. von meiner seite kann ich nur die gängige deutsche umgesetzte rechtssprechung wiedergeben, die auch an den prüfstellen/polizei "gelebt" wird. dir viel erfolg, aber bei eg/eu recht bin ich blank. (aber, da sind wir uns glaub ich einig, vor einem deutschen gericht wird die blinkerpflicht nicht fallen)
  16. nur um mal wieder auf einen nenner zu kommen: du willst blinkerfreiheit für kräder allgemein? oder bis bj xx? oder für fz in/aus der eu, wenn die diese im ursprungsland nicht hatten? was ist mit fz die im ausland gefertigt wurden aber eine abe in d hatten, aber in anderen ländern anders ausgerüstet waren? gilt das nur für fz mit einzelabe? was ist mit anderen bauvorschriften die in d zu erfüllen waren, aber in anderen ländern nicht (warnblinker/gurte/licht etc.)? brauchen die dann überhaupt noch ne deutsche zulassung und §21 wenn andere nationale genehmigungen vorliegen? wie erbringe ich den nachweis, daß das fz im ursprungsland so ausgerüstet war? was ist mit fz die in ein anderes eu land geliefert wurden, so ausgerüstet sind, aber jetzt nach d importiert wurden? ich bin da wirklich interessiert, aber nicht geneigt hier einfach "toll, keine blinker mehr" zu schreien. die edit schreit noch: viel wichtiger als der blinker ist die abgasnorm ab 1.1.89 (ECE R040 0.0)! die macht mehr kummer als die blinkerpflicht)
  17. oh, danke. der passus war mir entfallen.
  18. aber ist doch jetzt eh egal, da bj 1960. warum dann ne eintragung machen die eigentlich nicht stimmt.

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