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  1. Krasse Scheisse... Sowas Ähnliches hab ich das letzte Mal vor 19 Jahren gemacht - und das sogar gegen Bezahlung aus Steuergeldern
  2. Kurze Befundnis-Meldung: bin voll, wer noch?
  3. Ich hatte den SI Schwimmerkammer-Spacer auch mal montiert (2mm), lief auch gut bei vergleichbarem Setup. Aber bei abgestelltem Motor (und bei Standgas und vollem Tank) ist die Karre gnadenlos abgesoffen, da der Spritlevel durch den Spacer etwas höher am Düsenstock stand, dass der Sprit wohl durch den Vergaser in den Kurbelwellenraum gelaufen ist...
  4. Staubblech ist jetzt ab. Werde die Tage mal mit Hyd. Presse versuchen, den Schwingenbolzen auszupressen... ...hat das noch niemand bisher probiert?
  5. Habe einige kurze SF-Fragen: 1. Motortyp PK (V5X1M), welches Halteblech für den Kupplungszug muss da dran? Langer Kulu-Arm... Offensichtlich ist da momentan das Falsche dran... Möglichkeit "A": http://www.scooter-center.com/de/product/1241037/Halteblech+Brems+Kupplungszug+am+Motor+OEM+QUALITAeT+Vespa+PK50+V5X1T+PK+S+50+125+V5X2T+V8X5T+VMX5T+PK+XL+50+125+V5X1T+V5X3T+V5X6T+PK50+XL2+bis+Nr+V5X3T+185557+PK50+XL2+Elestart+bis+Nr+V5X3T+3009419+PK125+XL2+bis+Nr+VMX6T+535?meta=1241037*scd_ALL_de*s3056240114240*halteblech pk*8*8*1*16 oder Möglichkeit "B": http://www.scooter-center.com/de/product/7671793/Halteblech+Brems+Kupplungszug+am+Motor+OEM+QUALITAeT+Vespa+PK50+XL2+ab+Nr+V5X3T+185558+PK50+XL2+Elestart+ab+Nr+V5X3T+3009420+PK125+XL2+ab+Nr+VMX6T+53527?meta=7671793*scd_ALL_de*s3056240114240*halteblech pk*9*9*1*16 2. Gabel 50 Special (V5B3T): Kann man die Schwingenachse aus der Radaufhängung einfach auspressen und die Neue dann einpressen (evtl. mit Hitze/Kälte)? Staubblech muss dann wohl vorher entfernt werden (Nieten ausbohren und durch Schrauben ersetzen?) Oder gibt´s die Nieten irgendwo nachzukaufen? Würde mir dazu dann folgendes Revisionsset bestellen: http://www.scooter-center.com/de/product/3330584B/Schwingenlagersatz+VESPA+V50+ET3+PV125+inkl+Schwinglagerbolzen+O+Ringe+Gummikappe+fuer+Tachoantrieb+und+Schmiernippel?meta=3330584B*scd_ALL_de*s3056240114240*Lager Gabel V50*13*13*1*16 3. Schaltzüge anschließen: Im Lenker der vordere ---> im Motor der Innere (motorseitig) ?
  6. Drecksack Na warte, wenn ich den unfassbar hässlichen, verranzten, geschundenen, unaussprechlich schlechten Schmalrahmen-Blitz feddich hab, zeig ich Dir mal, wie dem durchschnittlichen SF-Horst die Klöten im Wind wedeln, wenn er ne T5-motorisierte Esperanza überholt Knochen´s Anspielung an meine derzeitige Kraftstoff-Insuffizienz-Lage durch Verschlimmbesserung des gesamten Kraftstoffsystems meinerseits und der damit verbundenen Abmagerung bei Geschwindigkeiten über 50 km/h Genau!!
  7. ...was war nochmal der Vorteil der T5 ggü. einer "normalen" PX?
  8. Wenn Du den von Dir geposteten Link mal anklickst und dort mal ordentlich nachlesen würdest, statt hier Halbwissen zu verbreiten, dann würde Dir wohl auffallen, dass ich wohl doch richtig liege... Immer noch, auch nach 6 Jahren... Der „GTÜ Prüfer“ ist weder Sachverständiger, noch amtlich anerkannt... Sondern „nur“ durch die Prüforganisation „betraut“, daher darf ein GTÜ/KÜS/FSP Prüfingenieur keine Einzelabnahmen durchführen
  9. Hmm, ich werd jetzt erstmal fahren, und wenns dann immer noch nicht läuft... Naja, danke für den Tip...
  10. Steht Polini drauf, war in einer Polini Verpackung und wurde beim S C K von mir persönlich an der Theke als "Polini 30mm PWK Vergaser, Art.Nr.P2010169" gekauft... http://www.scooter-center.com/de/product/P2010169/Vergaser+POLINI+AW34mm+30mm?meta=P2010169*scd_ALL_de*s20622448308080*polini 30mm vergaser*6*6*1*16 Sollte also ein Polini sein Sind die SNV bei den Polini Vergasern normalerweise größer?? Würde mein Problem erklären...
  11. Hab das gleiche Problem, bei Vollast ist sofort die Schwimmerkammer leer... Hab schon zusätzliche Bohrungen im Bereich des Schwimmernadelventils und der großen HD-Verschlußschraube gemacht, alles ohne Erfolg. Spritzufuhr ist auch okay (FasterFlow und kurzer Schlauch mittels Rahmenbohrung direkt am Sprithahn). Hatte auch schon eine Spritpumpe eingebaut, ebenfalls keine Besserung... Jetzt habe ich gerade die Messingkugel am Spritanschluß entfernt und den Kanal zum Schwimmernadel-Ventil auf 3mm aufgebohrt. Bin noch nicht gefahren, da die anschließend mit Schraubensicherung eingeklebte M5-Verschluß-Madenschraube noch trocknen muss... Allerdings hat der Messing-Einsatz (an dem die Schwimmernadel abdichtet/aufliegt) in meinem Vergaser auch nur ein ca. 2mm Loch. Dort habe ich noch nicht aufgebohrt, da ich befürchte, dass dann die Schwimmernadel nicht mehr sauber abdichten wird... Hast Du bei deinem Vergaser dort auch die Bohrung vergrößert, oder nur den Kanal von dem Anschlußröhrchen bis zum Schwimmernadelventil?
  12. Hab den Klumpen heute morgen mal mit ohne Fudi (nur Dirko) zusammengematscht, und kam dann auf QK ~1,5mm. Das bleibt jetzt erstmal so. Hab kein Bock mehr gehabt, nochmal Steuerzeiten zu messen... Deshalb ja der kurze vierte... Hatte auch so meine Bedenken. Erstmal testen, und notfalls ist das Primärritzel ja schnell gewechselt, ohne den Motor nochmal komplett aufzureissen... 29/68 gerade verzahnt von CIF ist jetzt drin, ich glaub da passt doch ein / zwei Zahn kleiner drauf...? http://www.scooter-center.com/de/product/BGM01802/Primaerrad+BGM+PRO+256+246+Vespa+V50+PV125+ET3+PK50+PK80+PK125+28+Zaehne?meta=BGM01802*scd_ALL_de*s20619366727104*primärrad*12*12*1*16 oder http://www.scooter-center.com/de/product/7674083/Primaerrad+DRT+Gear+Flame+234+252+Vespa+V50+PV125+ET3+PK50+PK80+PK125+27+Zaehne?meta=7674083*scd_ALL_de*s20619366727104*primärrad*81*81*6*16 Hier sind kaum Berge... Aber wenns zu lang wird dann siehe oben... Auspuff: Ich spiele mit dem Gedanken, mal die neue SCK Spocht Banane zu testen, gibts da schon Erfahrungswerte? http://www.scooter-center.com/de/product/BGM1125SP/Auspuff+BGM+PRO+Banane+SPORT+Vespa+PV125+ET3+125+Schwarz?meta=BGM1125SP*scd_ALL_de*s20619366727104*sport banane*1*1*1*16
  13. Hat hier jemand zufällig nen 30mm Snüffelstük für SF-Malle 136 mit ori Membrankasten in 50N Rahmen? Hab hier nur ein MR Parts Ansauger für PK Rahmen, da kann ich nix mit tun...
  14. 2 kurze Fragen zu meinem Touren-Motor-Projekt mit Grauguss Malle mit 51er Mazzu VWW und ca. 0,5er FuDi: Habe gerade mal ungefähre Steuerzeiten gemessen: AS=177, ÜS=116, bei QK 2,1mm (ist das plausibel?) Frage 1 - QK sollte ja besser mal so ca. 1,4 - 1,6 werden ---> Also Zylinder am Fuß 1mm abdrehen lassen oder mal ohne FuDi (nur mit Dirko) vermessen...? Frage 2 - Auspuff sollte was Bananenmäßiges werden, evtl. ori-Piaggio Banane mit 30er Krümmer? Restliches Setup: 2,34 Primär, kurzer 4. Gang, Polini Doublespring, 30er Polini Gaser, 6-Klappen-Membran mit 30er MR Parts Ansauger...
  15. Waaaaaaaaaaaaas????????????????
  16. How much is the Fish Respect to the man in the Ice Cream Van Hyper Hyper ... Over and Out
  17. Yeah Hang Loose Peace for Everybody Chill Out
  18. In Wohnungsmietverträgen enthalten ist meist ein Passus über die Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel (z. B. für Haus- und Wohnungstüre, Briefkasten, Keller usw), gegebenenfalls über mitgemietete Einrichtungsgegenstände wie Einbauküchen oder Teppichböden. Des Weiteren sind oftmals auch weitere vertragliche Rechte und Pflichten geregelt. Beispiele von Rechten wären unter anderem Nutzungsrechte von Treppenhaus, Kellerräumen, Gemeinschaftsräumen wie Waschküchen oder Trockenböden, Spielplatz- Grünflächen-, Parkflächen- oder Garagennutzung etc. Zu den möglichen Pflichten gehören z. B. Vorgaben für Schönheitsreparaturen und Kleinstreparaturen so wie der Zustand der Wohnung, der bei Auszug nach Vertragskündigung einzuhalten ist. Des Weiteren kann der Mietvertrag Regelungen zur Benutzung der Hausflure, Kehrwoche, Schneeräumung u. ä. beinhalten. Manche der hier erwähnten Punkte stehen häufig nicht im Mietvertrag, sondern in der Hausordnung, welche allerdings häufig vertraglich als Bestandteil des Mietvertrages vereinbart wird und somit rechtsverbindlich ist. Die Benutzung des Hausflures oder Treppenhauses sowie anderer Gemeinschaftseinrichtungen gehört zum Gebrauch der Mietsache (Wohnung). Der Vermieter ist mietrechtlich zur uneingeschränkten Gebrauchsüberlassung gem §§ 535, 536 BGB verpflichtet. Der Umfang der Verpflichtung des Vermieters hängt im Einzelfall von den Bedürfnissen der Mieter ab. Zu Beeinträchtigungen anderer Personen oder der Mitmieter darf es jedoch nicht kommen. Von diesem Nutzungsrecht ist allerdings in gemeinschaftsverträglicher Weise Gebrauch zu machen. Daher ist es im Mietrecht zulässig, wenn der Vermieter bestimmte Gebrauchsbeschränkungen an Gemeinschaftseinrichtungen anordnet. Generelle Verbote bestimmter Nutzungen (siehe unten) sind aber in aller Regel mietrechtlich unwirksam. Wenn es keine andere zumutbare Fläche gibt, dann darf das Fahrrad oder der Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden. Der Mieter darf Gegenstände wie einen Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator, auf den er angewiesen ist, an geeigneter Stelle im Hausflur abstellen, solange dessen Größe das Abstellen zulässt, und solange und soweit es keine andere wirksame Regelung im Mietvertrag oder in einer Hausordnung gibt. BGH, Urteil vom 10. 11. 2006 – V ZR 46/06. Die Bneutzung des Hausflurs und aller übrigen gemeinschaftlichen Räume kann durch eine Vereinbarung zwischen dem Vermieter und den Mieter geregelt werden. Einseitige “Erlasse” einer Hausordnung sind aber unwirksam. Häufig enthalten Hausordnungen uneingeschränkte Verbote wie zum Beispiel: “Das Aufstellen von Gegenständen jeglicher Art, insbesondere von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern usw. auf Vorplätzen, Gängen, Treppenhausabsätzen und Trockenböden ist nicht erlaubt.” Eine solche Klausel in einer Hausordnung ist nach ganz überwiegenden Meinung unwirksam. (LG Hamburg, Urteil v. 6. August 1991, Az 316 S 10/91, AG Hanau Urteil v. 19. Januar 1989, Az 34 C 1155/88). Der BGH hat sich bisher zur Wirksamkeit von Klauseln in Hausordnungen nicht explizit geäußert. Es kann aber nach dem Urteil vom 10.11.2006 (siehe oben) wohl davon ausgegangen werden, dass uneingeschränkte Verbote, Gegenstände nicht im Flur oder Treoppenhaus abstellen zu dürfen, unwirksam sind. Hausordnungen werden als Bestandteil des Mietvertrages wie allgemeine Geschäfts-bedingungen (“das Kleingedruckte”) behandelt. Mit den wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts (= Gebrauchsüberlassung gegen Mietzahlung) ist eine derartige generelle Verbotsklausel nicht mehr zu vereinbaren (§ 307 Abs 2 Nr. 1 BGB) und unwirksam. Der Vermieter ist mietrechtlich zur uneingeschränkten Gebrauchsüberlassung gem. §§ 535, 536 BGB verpflichtet. Zum Gebrauch der Wohnung gehören auch die Gemeinschaftsflächen. Die Klausel besagt hinsichtlich der Gemeinschaftsflächen fast das Gegenteil.
  19. Hihi er hat samen gesagt
  20. Fährt jemand mit beim Anrollern am Dienstag?
  21. Alles kann, aber nix muss
  22. Ich finde ja, dass das Wetter genau so bleiben könnte, wie es jetzt gerade ist Und Vespa is echt nich so scheisse wie man denkt Außer die T5, die is auch mit 5(!) Überströmern noch potthässlich
  23. Wenn alle Run-Teilnehmer einen Tanga aufm Kopp hätten, würde derjenige auffallen, der Keinen aufm Kopp hat! Darüber schonmal nachgedacht?

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