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Kann schon sein, dass er in D als RA zugelassen ist. BRAO § 4 Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts Zur Rechtsanwaltschaft kann nur zugelassen werden, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat oder die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) erfüllt oder die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden hat.
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... wenn bei der Online-Wunschkennzeichenreservierung des Straßenverkehrsamts nur noch -Kombinationen frei sind.
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Ich wäre auf jeden Fall am Start. Vielleicht noch ein Hinweis auf eine Gegenveranstaltung für Leute mit Haarfrisuren. Der Scootercruise wäre ja vielleicht 'ne Überlegung wert. groovy baby
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Hi. Vielen Dank schonmal für Eure Antworten. Ich denke, es wird wohl sowas wie in den von Krusten oder roecker geposteten Links werden. Ich denke mal, für den Einsatz "on the run" sollte ein Kunstfaser-Modell wohl besser sein, oder? Allein wegen der einfacheren Reinigung... :wasntme:
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Hallo. Habt Ihr Empfehlungen zu Schlafsäcken? Ich suche was vernünftiges in der Preislage von 50 bis maximal 100 Euro. Sollte klein zusammenzupacken sein und auch bei einigen Minusgraden noch akzeptable Temperaturen bieten (Ostern ). Gibt es irgendwo Factory Outlets oder gute Online-Shops? Bin für jeden Hinweis dankbar. Viele Grüße Tom
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Ob Frauen in Schuh- und Handtaschenforen wohl ähnliche Threads aufmachen? @laser99: Nicht rumheulen, sondern kühl bleiben. Wenn sie sich nicht meldet, kannst du eh nix machen bzw. hat es keinen Sinn. Und wenn da doch noch was gehen sollte, umso besser.
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Alles Gute auch von mir. Tom
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Wäre schön, wenn es so einfach wäre. Mal eben zum Amtsgericht rocken und dem Typen den Saft abdrehen lassen ist m.E. leider nicht: Kannst du das mit dem vorläufigen Zahlungsverbot bitte mal näher erklären? Soweit du einen dinglichen Arrest meinst, dürfte sich das in der Praxis wohl wegen des Erfordernisses eines Arrestgrundes sehr schwierig gestalten. Eigentlich nur denkbar, wenn der Typ mit gepackten Koffern am Flughafen sitzt und sich mit deiner Kohle in die Südsee absetzen will (und dann hat es eh keinen Zweck mehr). Das mit den Konten der Ehefrau geht wohl auch nicht so einfach (sonst würde wohl auch niemand mehr heiraten). Möglicherweise bei Gütergemeinschaft, aber dann sind es ja (auch) Konten des Schuldners. Ach ja, Strafanzeige wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" gibt es nicht. Und Strafanzeigen wegen Betrugs haben in den seltensten Fällen Erfolg, weil nicht bewiesen werden kann, dass der Schuldner schon bei Vertragsschluss nicht zahlen wollte. Ist leider so. Und, wie schon angesprochen wurde, bei Insolvenz schaut man auch schön in die Röhre und bekommt vielleicht (!) noch drei oder vier Prozent seiner Forderung ausbezahlt. Aus meiner Sicht hat man als Gläubiger in Deutschland eine -Position. Und zwar selbst dann, wenn man schon ein Urteil o.ä. in der Hand hat. Von daher kann ich die Verärgerung des Herrn Ostfriese69 sehr gut nachvollziehen. :veryangry:
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Würd' ich ignorieren. Was soll er denn machen? Dich wegen "Anrufen" anzeigen? Solange du ihn nicht bedrohst oder obszöne Gayräusche machst, ist das doch völlig in Ordnung, oder? :plemplem:
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Moin Fremy. Ich würde einen Mahnbescheid gegen den Typen beantragen, die Widerspruchsfrist abwarten, einen Vollstreckungsbescheid beantragen und den dann vollstrecken lassen. Dann rennt der Gerichtsvollzieher zu dem Typen hin und fordert ihn zur Zahlung auf. Wenn er dann nicht zahlt, pfändet er halt irgendwas, verwertet das und aus dem Erlös bekommst du die Kohle. Das Problem an der ganzen Sache ist, dass du die Gaybühren erst mal auslegen musst. Wenn nix (pfändbares) zu holen ist, muss der Schuldner halt die EV abgeben (was für ihn ziemlich doof ist, weil er dann in ein Regayster eingaytragen wird und die Banken etc. ihn künftig nicht mehr so gut leiden können). Wenn er die EV nicht freiwillig abgibt, kannst Du einen Haftbefehl gegen ihn erwirken. Ein bisschen Spaß muss die ganze Sache ja auch machen. Aber wenn halt wirklich, wirklich nix da ist, kommt man auf diesem Weg nicht weiter. Muss das leider auch gayrade mit so einem Vogel durchziehen, dem ich viel lieber mal richtig aufs Maul hauen würde.
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Alles Gute Phil. Hau rein.
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Ich stell mir gayrade vor, wie einer den Kofferraum aufmacht und es liegt 'n Zehner drin.
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Vielleicht 'n paar Zeichnungen, Diagramme oder sonstwas dabei? Anhänge müssten eigentlich am Start sein...
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Warum scannen? Kann man bei EUR-LEX abrufen. Einfach Jahreszahl und Nummer eingeben, und ab der Fisch. Für irgendwas muss die EU ja gut sein. :wasntme:
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Hallo Ruth. Auch von mir alles Gute zum Geburtstag. Tom
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Ähem, vielleicht bin ich ja zu doof, aber das Ganze (egal ob Rollschuhe oder Flugzeug) kann doch eigentlich nur funktionieren, wenn zwischen den Rädern und dem Laufband keine oder wenig Reibung herrscht (mit anderen Worten also Schlupf). Die Räder drehen sich zwar genauso schnell, werden aber trotzdem über das Laufband "gezogen". Nur dann kann das Flugzeug abheben und der Rollschuhfahrer gegen die Wand klatschen. Oder versteh ich da was massiv falsch?
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Eigentlich kann das Flugzeug nicht abheben: Wenn der Mechanismus einwandfrei funktioniert, wird das Flugzeug niemals seine Position gegenüber der Umgebung verändern. Der Schub, den die Triebwerke produzieren, kann nicht in Bewegung umgewandelt werden, weil das Laufband einen entstehenden Vortrieb sofort "korrigieren" würde. Zum Abheben würde das Flugzeug einen Luftstrom benötigen. Die umgebende Luft bleibt aber, ebenso wie der Boden außerhalb des Laufbandes, unverändert. Es entsteht also keine Strömung über die Tragflächen. Der einzige Unterschied zu dem "klaren" Fall, dass es kein Flugzeug, sondern ein Auto wäre, liegt darin, dass die Räder keine Kraft übertragen. Das dürfte aber unerheblich sein, da sie sich bei einer Bewegung des Flugzeugs trotzdem drehen und damit das Laufband in Gang setzen würden.
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Ich hab' allerdings Gerüchte gehört, dass es dieses Jahr nicht stattfindet.
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@Krusten und chris69: Lass uns doch ein Topic in der Mitfahrzentrale aufmachen: "Wer fährt nicht mit nach Stockach aus K/BN/AC"
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Meiner Erfahrung nach ist es wie überall. Es gibt auf beiden Seiten Vorurteile und irgendwer hat von irgendwem gehört, dass es mal irgendwo mal tierisch auf die Fresse gegeben haben soll. Vieles gehört ins Reich der Sagen und Legenden, aber es bleibt eben was hängen. Mit Rockern hatte ich noch nie Ärger, obwohl ich relativ häufig mit Kutte unterwegs war. Allerdings wollte mir mal ein "freier Biker" aufs Maul hauen, weil ich (mit großem Kennzeichen) nicht gaaanz rechts auf der Fahrbahn gefahren bin. Naja, gibt eben überall solche und solche, und es hätte auch genausogut ein Autofahrer sein können. Wenn ich aber so einen Post hier lese, frage ich mich, wieso es nicht öfter richtig aufs Mett gibt. Aber ist ja nur virtuell hier... :wasntme: Peace.
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Nein. Das ist der Gremium MC-Zwischenfall, den Roller Aendy gerade NICHT meint. Edith fügt hinzu, dass ihr kein Fall aus der Region NRW bekannt sei, wo ein SC einen MC (oder auch einen anderen SC) aufgaylöst hätte.
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Alles Gute, Rainer, auch von mir.
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Wenn ich mich recht erinnere, wurde die Fleischhauer-Lambretta so Mitte der 90er Jahre vom Erbauer an Ralf vom Lost Boys SC Köln verkauft, der ihn kurz darauf an ein anderes Clubmitglied weiterverkaufte. Der Roller wurde dann in einen Unfall verwickelt, der einen Totalschaden und damit das Aus bedeutete. Es mag sein, dass noch Teile des Rollers existieren, er wurde in der Form aber nie mehr aufgebaut. War ein schönes, schlichtes Fahrzeug mit einigem Schnick-Schnack (TS1 mit wassergekühltem Kopf, GP-Drop etc.) Die VW-Aufkleber wären nicht unbedingt mein Fall gewesen, aber das ist ja Geschmackssache.
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Okay, vielen Dank, dann werde ich wohl doch eine originale Membran verwenden. Viele Grüße Tom
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Ich mein, die stammt aus dem Umfeld von Stoffis Garage (Schenkellecker SC?). Hat wohl einen TS1-Motor und eine KTM-Gabel (mit Lenkungsdämpfer ). Schon ziemlich krasses Fahrzeug.