Die Bedingungen sind nunmal so formuliert.
Ein erheblicher mechanischer Aufwand ist es, wenn du einen Schraubendreher mitführen und diesen benutzen musst um das Kennzeichen zerstörungsfrei zu demontieren.
Naja, in der gleichen Zeit und zerstörungsfrei? Das müsste man wohl mal drauf ankommen lassen.
Das ist schon richtig. Ich hatte auch nie was anderes behauptet.
Vielleicht liest du nochmal um was es hier ging, bevor du mir das Verbreiten von Fake-News unterstellst aber offenbar über etwas gänzlich anderes diskutieren möchtest als das worauf sich meine Aussage bezog.
Es ging um das "Ankletten" des Kennzeichens. In diesem Fall ließe sich ohne erheblichen mechanischen Aufwand das Kennzeichen, quasi im Vorbeilaufen, abreißen. Ich erwähnte nirgends, dass das auch für Klebeverbindungen wie Sikaflex o.Ä. gilt.
Das schrub ich. Steht oben. Kannst nachlesen.
Jeden Tag wenn ich die Kopfhörer aufsetze.
Ja, wäre schön, anstatt mir bei einem Thema, bei dem ich mich ausführlich eingelesen hatte, das Verbreiten von Fakenews zu unterstellen.
Du brauchst nicht mit mir über Sinn oder Unsinn zu diskutieren. Ich habe die Verordnung weder gemacht noch verteidige ich sie. Ich habe lediglich erwähnt, dass es diese gibt und die Klettbefestigung nicht erlaubt ist.
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