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VESPA Super 150 (VBC1T)

Featured Replies

Geschrieben

Hallo,

habe eine VESPA Super 150 (VBC1T), Baujahr 1965, aus Italien.

Sie hat keine Papiere und Blinker.

Da die Blinker fehlen wird es sicherlich Propleme beim TÜV geben.

Suche deshalb eine Brief, am besten mit ausgetragenen Blinker.

Oder hat jemand eine Tipp wie man den Roller ohne Papiere und Blinker angemeldet bekommt ?

Bin über Hilfe dankbar

Gruß

Ackerfräse

Geschrieben

Schau doch mal unter www.briefkopien.de und dort under Oldies, da sind einige dabei mit ausgetragenen Blinkern.

Hab bei meiner GT mit 166er Malle von '68 auch ne Ausnahmegenehmigung ohne FRZ eingetragen, aber leider keinen Scanner um meinen Schein zur Verfügung zu stellen.

Geschrieben
  • Autor

merce für die Antworten,

im Briefkopf von der Sprint steht "AUSN. GEN: ERFORDERL.*"

Brauch man da auch noch eine Ausnahmegehnemigung und falls ja woher?

Geschrieben

Der TÜV trägt quasi nur sein "technisches OK" für die blinkerlose Fahrt ein; die Ausnahmegenehmigung wird dann bei der Zulassung von der Zulassungsstelle / Landratsamt / Ordnungsamt (wie auch immer das regional heißt) erteilt. Kostet normalerweise einen Extra-Betrag; es ist auch schon vorgekommen, daß die Ausnahmegenehmigung trotz TÜV-Eintrag verweigert wurde. Normalerweise klappt das aber.

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Hallo zusammen!

Habe mitlerweile das gleiche Problem und die Gleiche Frage.

Gibt es in der Zwischenzeit einen kopierbaren Brief für eine Vespa 150Super?

Und , wenn ja, könnte ich eine Kopie davon bekommen ? Natürlich ohne Blinker.

Danke schon mal und liebe Grüße

Geschrieben

vor bj 70 trägt der tüv doch die blinker ohne probleme aus oder irre ich da?

Geschrieben
vor bj 70 trägt der tüv doch die blinker ohne probleme aus oder irre ich da?

Da bin ich mir nicht so sicher.

Ich glaube 1962 war die magische Zahl, meine ist aber `65Bj.

Geschrieben
vor bj 70 trägt der tüv doch die blinker ohne probleme aus oder irre ich da?

Ja. Und "Blinker austragen" ist normalerweise eh' nicht die richtige Definition. Spannender ist es, dass Herr TÜV abweichend vom (ehemaligen) §54 StVZO eine Ausnahmegenehmigung zum Betrieb des Fahrzeuges ohne Fahrtrichtungsanzeiger aus technischer Sicht befürwortet. Hierzu gibt's aber schon reichlich Beiträge ...

Geschrieben

Danke nochmals,

mir konnte geholfen werden. :-D

Wozu die Bucht doch manchmal nützlich ist :-D

  • 7 Jahre später...
Geschrieben

Servus, 

 

Sitz gerade mit meiner VBC bj. 66 beim TÜV. natürlich ohne Blinker und der freundliche mag es mir nicht eintragen,  da führt kein Weg vorbei an den Blinker der muss nachgerüstet werden......  

Nach mehrfachen sehr bemühten bitten von mir hat er sich auf einen Kompromiss eingelassen und hat mir jetzt Papiere ausgestellt,  aber mit der Auflage bis zum Frühjahr bzw. Nächste Hu müssen die drauf. 

 

Wäre es möglich die Blinker dann  bei einer anderen TÜV Niederlassung in der Nähe auszutragen? Bzw. Eine Vermerk wie oben angegeben.

Bearbeitet von Skifreerider01

Geschrieben

Sprich nur wenn der TÜV sagt ist okay,  heißt das noch lange nicht das die Zulassung damit zufrieden ist oder.... 

 

Macht es eurer Meinung nach trotzdem Sinn das nachträglich beim TÜV einzutragen und neue Papiere von der Zulassung zu holen. 

 

Wenn ja geht das mit dem nachträglichen Eintragung "ohne fahrtrichtungsanzeiger" 

Geschrieben

also in Rosenheim spielt die Zulassungstelle nicht mit -  auch wenn der Tüv sie ausgetragen hat!:satisfied:

 

Am besten die Blinker in den Papieren gar nicht erwähnen, hatte bei mir noch nie einen Prüfer bei der normalen Untersuchung interessiert.

@skeefreerider01 -  Kannst dich gerne mal melden, bist ja auch aus ro

 

Gruß bernd

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