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Hauskauf...


Andre

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Am 11.11.2023 um 19:01 schrieb freibier:

Mahlzeit,

leider ist unser Hof aufgrund diverser Schwarzbauten beim Bauamt mit einem extra Vermerk versehen, dass alles ganz genau zu prüfen ist. Daher möchte ich ungern beim Bauamt nachfrage, ohne vorab Infos zu haben.

Ich möchte gerne am Ende unseres Grundstücks, welches an unbebautes Bauland grenzt, eine große Garage pder einen geschlossenen Carport bauen. Gibt es eine Möglichkeit - abgesehen vom Bauamt selbst - herauszufinden, was in dieser Richting grundsätzlich bei uns erlaubt ist und was nicht?

 

 

Gruß, Ralf 

Bebauungsplan, sofern vorhanden, hat Vorrang. Wenn das Bauland Altbestand ist liegt oftmals kein B-Plan vor, dann kommt die Landesverordnung zum Tragen.

Ohne Bebauungsplan liegen wahrscheinlich keine Baufenster vor, womit du auf jeden Fall nen Sonderantrag stellst, was dann durch den technischen Ausschuss deiner Kommune entschieden werden muss.

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vor 12 Minuten schrieb PK-HD:

Bebauungsplan, sofern vorhanden, hat Vorrang. Wenn das Bauland Altbestand ist liegt oftmals kein B-Plan vor, dann kommt die Landesverordnung zum Tragen.

Ohne Bebauungsplan liegen wahrscheinlich keine Baufenster vor, womit du auf jeden Fall nen Sonderantrag stellst, was dann durch den technischen Ausschuss deiner Kommune entschieden werden muss.

Wenn es sich um einen Bauernhof handelt, könnte es noch sein dass sich das Vorhaben im sogenannten Außenbereich befindet.

Man könnte sich mal von einem ortsansässigen Architekten beraten lassen welcher die dortigen Umstände/ Gegebenheiten/ Rahmenbedingungen kennt.

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