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Featured Replies

Geschrieben

Also, habe mir vor 2 wochen ne Karre gekooft (PK50XL), die mehr oder weniger 3-4 Jahre nich gelaufen is, (zumindest hat sie nochn Kennzeichen von 2001)

Der Vorbesitzer hatte kein Bock und keinen Plan sie wieder fit zu machen. Das hab ich nun erledigt und müsste mich nun auch noch um die BE kümmern, da er sie sich hat klauen lassen, wie er sagt.

Hab nun gerade eben gelesen, dass man sich so nen Versicherungskennzeichen auch schon ohne BE besorgen kann. Ich mein, Die Polizeiauskunft habe ich eingeholt und würde jetzt den wisch mit Hilfe von Piaggio Händler nach Piaggio schicken um die BE zu bekommen. Ist es da unbedenklich schonmal das Kennzeichen auf dem Onlineweg zu besorgen und währenddessen schon zu düsen oder muss ich auf jeden Fall zu irgendeiner Abnahme da die Kiste 3 Jahre nich gelaufen is? oder oder oder...

Fragen über Fragen....(habe das Onlineformular bei der HUK schon ausgefüllt und muss nur noch enter drücken also antwortet schnell ;)

Danke schonmal Jungs

Geschrieben

Wenn Du ein Kennzeichen kriegst, dann ist die Frage nach der BE doch erst zweitrangig, oder nicht?!

Greez A.J.

Geschrieben

ganz eigentlich mußt du, wenn die karre drei jahre nicht angemeldet war, damit eine 21 abnahme machen lassen. das gilt meines wissens auch für karren mit versicherungskennzeichen. wenn du aber ein blech kriegst würde ich mir da auch nicht so wahnsinnig viele gedanken drüber machen.

Geschrieben
  • Autor

hmm, das wäre natürlich blöd.

21 abnahme = vollabnahme?

wieviel ois legt man dafür so hin? ich hab jetzt einfach mal das kennzeichen online beantragt, mal sehen was die versicherung sagt/macht;)

danke auf jeden fall

Geschrieben
  • Autor

hmm, das wäre natürlich blöd.

21 abnahme = vollabnahme?

wieviel ois legt man dafür so hin? ich hab jetzt einfach mal das kennzeichen online beantragt, mal sehen was die versicherung sagt/macht;)

danke auf jeden fall

Geschrieben
ganz eigentlich mußt du, wenn die karre drei jahre nicht angemeldet war, damit eine 21 abnahme machen lassen. das gilt meines wissens auch für karren mit versicherungskennzeichen. wenn du aber ein blech kriegst würde ich mir da auch nicht so wahnsinnig viele gedanken drüber machen.

§21 gilt nur bei Zulassungspflichtigen Fahrzeugen bzw Einzelfahrzeugen

Somit gehst du den Weg über KBA und Piaggio Händler

Du brauchst die ABE eigentlich nur als Eigentumsnachweiß bzw zur Rechtfertigung gegenüber der Polizei bei einer Kontrolle

Ed: Vollabnahme bzw Abnahme nach §21 StVZO Kostet soweit ich weiß 100-150? (irgendwas um den Dreh auf jeden Fall)

Bearbeitet von Kon Kalle

Geschrieben
  • Autor

jut, also wie gesagt, erstmal abwarten was die versicherung sagt.

was auf alle fälle gesichert ist, dass ich so schnell wie möglich mit der karre auf die straße muss, sonst gibts tote;)

Geschrieben
Ed: Vollabnahme bzw Abnahme nach §21 StVZO Kostet soweit ich weiß 100-150? (irgendwas um den Dreh auf jeden Fall)

Ein PKW kostet etwa 120,? Steine, ein Roller hier in F/OF aber nur 35,?. Das ist somit deutlich günstiger als KBA und Piaggio. Und 90/90er kann man auch gleich eintragen lassen...

Edith erinnert mich an folgendes: Eine neue BE muss man abstempeln lassen. Wenn die auf dem Amt ?nen guten Tag haben, ist?s umsonst ? ansonsten kostet das nochmal 10 Ocken...

Bearbeitet von insomnio

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