Marc Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 Hi,gestern schlechter Tag beim TÜV.Ich muss, um meine VNB (4T XXXXX) 1963 zugelassen zu bekommen, Blinker nachrüsten...Das liegt auch nicht am Prüfer (er hätte es gem. den Briefkopien hier gemacht) sondern am Wirtschaftsministerium... die wollen keine Ausnahmegenehmigung dafür geben. Jetzt bleibt nur eins: die ital. Papiere die dabei waren, verjüngen...Ist aber Urkundenfälschung.Frage: Was würdet ihr machen? Blinker nachrüsten und jedesmal kotzen wenn man die VNB sieht oder das Datum 'anpassen' ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JOB Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 Ich würd mal woanders hingehen. 125er brauchen keine Blinker.Oder ist bei Dir ein größerer Motor eingetragen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc Geschrieben 21. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 21. April 2004 ja, ist mit T5 Motor und 172 Malossi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JOB Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 Hmm. Dann ist "verjüngen" wohl die einfachste Lösung... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
big mama Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 Hi,Ich würde es beim anderen Tüv probieren.Wenn du aus der nähe von Wangen bist hätte ich dier eine Adresse. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sylvius Gerber Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 Erstmal nachfragen, warum die Dir keine Ausnahmegenehmigung geben wollen. Meist hilft ein nettes Gespräch mit dem richtigen Mitarbeiter/ Vorgesetzten.Ansonsten : Als 125er zulassen und dann erst den Motor eintragen lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
duecento Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 Woher kommt die Mär, dass 125er keinen Blinker brauchen ?Möchte meine VNB2T von 1961 zulassen, aber mir ist nur die Baujahrscbeschränkung bekannt. >01.07.1961 kein Blinker.Aufklärung, meine Herren !marco 200 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sylvius Gerber Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 (bearbeitet) Von meinem TÜV-Prüfer ?! Aus der STVZO ? Gründet sich u.a. auf dem Fakt, dass Leichtkrafträder von gewissen Bestimmungen ausgenommen sind, z.B. von der Zulassungspflicht. Sie sind Kennzeichen -, aber nicht zulassungspflichtig (besteht vom Gesetz her ein Unterschied). Bearbeitet 21. April 2004 von Sylvius Gerber Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RobinK Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 Normalerweise muss man dann bei einem größeren Motor und BJ >61 Blinker nachrüsten, ansonsten kannste ja auch in ne Fuffi einen 136 einbauen ohne die Blinker nachzurüsten.Am besten ist es sicherlich, Papiere von einer VNB zu bekommen, in der das BJ <61 eingetragen ist und dann den Prüfer überzeugen, dass die VNB etwa um die gleiche Zeit gebaut wurde. Danach kannste ihm vielleicht nahelegen, das Baujahr auf 1.1.1961 oder so einzutragen.Bei meiner GL hats so wunderbar geklappt. Ausnahmegenehmigung bekommt man eigentlich nicht, zumindest wollte es der Prüfer bei meiner ET3 nicht machen, stattdessen wurden als geringer Mangel beim Prüfbericht die fehlenden Blinker eingetragen.Gruß Robin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lenki Geschrieben 21. April 2004 Teilen Geschrieben 21. April 2004 Hab genau das gleiche Problem. VNB mit 200er Motor und noch TüV bis Juni. Hat auch keine Blinker und is Bj.63. Mein HU - Prüfer nimmt mir die Karre ohne Blinker auch net ab, werd aber auch nochmal nachfragen ob er das mit geringe Mängel durchgehen lässt. Wegen Ausnahmeregelungen werd ich mich auch noch erkunden.Bei meiner ET3 werd ich gleich nen Fahrzeugbrief mitnehmen wo Bj.61 eingetragen is und meine auch auf Bj.61 eintragen lassen, wobei mir das schon ein bischen riskant vorkommt. Bei SF isses ja sowieso kein son Prob. Kannst dem Prüfer doch auch sagen das du nen 125er Malossi drauf hast. Die paar ccm reissens auch net raus... :wasntme: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc Geschrieben 22. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 22. April 2004 hilft ein nettes Gespräch mit dem richtigen Mitarbeiter/ Vorgesetzten.Der zuständige Spasti ist weder nett noch richtig... Sogar der TÜV Prüfer selbst hat mit dem gesprochen wegen der Sache... no way! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sylvius Gerber Geschrieben 22. April 2004 Teilen Geschrieben 22. April 2004 Dumm gelaufen ... Wo kommste denn wech ? Vielleicht kann ich helfen .... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Klingelkasper Geschrieben 22. April 2004 Teilen Geschrieben 22. April 2004 (bearbeitet) ... Bearbeitet 13. März 2005 von Klingelkasper Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc Geschrieben 22. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 22. April 2004 (bearbeitet) Ich bräuchte auch mit dem verdammten Originalmotor Blinker weil Bj.63!!!ist ja auch eigentlich kein Prob...nur wohin mit dem Schalter?welchen würdet ihr nehmen? den runden da von der Rally/Sprint? Bearbeitet 22. April 2004 von Marc Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nichtswisser Geschrieben 22. April 2004 Teilen Geschrieben 22. April 2004 (bearbeitet) runde von der rally, und blinker in die lenkerenden. schaut gut aus und ruiniert doch nicht die optik eines oldies.der vorbesitzer meiner vnb hat hinten px blinker reingebastelt , der kannte den wert son ner dame auch nicht. hauben liegen aber schon beim schweißer, und danach heisst es spachteln. gruß sascha Bearbeitet 22. April 2004 von nichtswisser Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc Geschrieben 22. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 22. April 2004 (bearbeitet) Passt der Schalter von der Rally einfach so?Der wird doch geschraubt und wenn die Schrauben zu weit reinragen dann blockieren die doch die Gängigkeit des Schaltrohrs, oder? :plemplem: und wie und wo verlegt man die Kabel zum Schalter und zu den Blinkern...? Bearbeitet 22. April 2004 von Marc Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Klingelkasper Geschrieben 23. April 2004 Teilen Geschrieben 23. April 2004 (bearbeitet) ... Bearbeitet 13. März 2005 von Klingelkasper Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc Geschrieben 24. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 24. April 2004 oder kann man einfach ein anderes Schaltrohr mit Blinkerschalteraufnahme verbauen?Rally... oder so was? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 24. April 2004 Teilen Geschrieben 24. April 2004 (bearbeitet) Das Rally-Schaltrohr "mit Blinkerschalter serienmässig, (D)" unterscheidet sich vom Rally-Schaltrohr "ohne Blinkerschalter (I)" durch genau 3 Bohrungen ... ... wenn die Schrauben zu weit reinragen dann blockieren die doch die Gängigkeit des Schaltrohrs, oder? und wie und wo verlegt man die Kabel zum Schalter und zu den Blinkern...? ... definitiv nicht; Du könntest auch durchschrauben, da sich das Schaltrohr nicht auf irgendwas, sondern im Lenkerkopf bewegt. Kabelverlegung erfolgt natürlich im Inneren des Schaltrohres :plemplem: ...Edith sagt, das einzige Schaltrohr mit "integriertem" Schalter ist das von der deutschen Sprint - und da gibt's den Schalter nicht mehr zu fairen Preisen zu kaufen ... Bearbeitet 24. April 2004 von t4. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc Geschrieben 26. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2004 Kabelverlegung erfolgt natürlich im Inneren des Schaltrohres ...Muss ich mal gucken ob das geht, weil ja die Schaltzughalterungen auf das Rohr draufgeschraubt sind... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 Kabelverlegung erfolgt natürlich im Inneren des Schaltrohres ...Muss ich mal gucken ob das geht, weil ja die Schaltzughalterungen auf das Rohr draufgeschraubt sind... ... durch den Kupplungszug / Gaszug-Auschnitt? :wasntme: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc Geschrieben 26. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2004 achso.... stimmt... den gibts ja auch noch... sorry, steh bischen auf dem Schlauch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
scoot150 Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 also bei mir haben die noch nie was wegen der fehlenden blinker an meiner 69er sprint 150 gesagt. habe den roller nun schon seit gut 7 jahren (=>war schon ein paar mal damit beim tüv gewesen, immer ohne mängel) wenn du aus der nähe einer der neuen bundesländer kommst, dann geh doch mal da hin, dort ist die dekra dafür verantwortlich (ja auch §21)die sind oft netter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc Geschrieben 26. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2004 @scoot150: der TÜV ist ja gar nicht das Problem, sondern das Wirtschaftsministerium, das keine Ausnahmegenehmigung gibt... :plemplem: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc Geschrieben 26. April 2004 Autor Teilen Geschrieben 26. April 2004 Verdammt...Das Schaltrohr hat ja die Bohrung für den Kupplungszug, wo auch die Kabel durchsollen... leider ist das so eng, das wirklich nur der Kupplungszug durchpasst, und da sollen ja noch 2 Kabel dabei...Habt ihr das aufgebohrt??? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sylvius Gerber Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 (bearbeitet) Das kann man ja nicht mit Ansehen - schick mir die Unterlagen und viellicht kann ich Dir die Ausnahmegenehmigung besorgen. Wäre zumindest einen Versuch wert und besser als Löcher bohren Bearbeitet 26. April 2004 von Sylvius Gerber Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
amazombi Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 @sylivius:die ausnahmegenehmigung muß von der jeweiligen zulassungsstelle beantragt werden. das iss eine zulassungs- und keine TÜV sache, wenn du das bei dir regelst muß das eine andere zulassungsstelle noch lange nicht akzeptieren. verstehe nicht warum du immer wieder dein mantra von wegen alles-kein-thema abbetest wenn die realität eine ganz andere sprache spricht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sylvius Gerber Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 Und was ist, wenn ich den GANZEN Papierkram erledige ? D.h. auch Eintrag in den KFZ-Brief ? Iss ja auch wurscht, soll er halt Blinker dranbasteln. Ihr scheint ja alle ganz wild auf Oldiesmitblinkern zu sein :plemplem: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 (bearbeitet) Nimm mal DEN HIER oderDEN HIER oderDEN HIER oderDEN HIER oder DEN HIER mit hin zum TÜV. Sind zwar alles keine VBB's, aber damit der Herr Prüfer schon mal sieht, wie man das anderswo handhabt / handhaben kann. Warst Du inzwischen eigentlich schonmal da zum fragen? Bearbeitet 26. April 2004 von t4. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
amazombi Geschrieben 26. April 2004 Teilen Geschrieben 26. April 2004 Und was ist, wenn ich den GANZEN Papierkram erledige ? D.h. auch Eintrag in den KFZ-Brief ? Iss ja auch wurscht, soll er halt Blinker dranbasteln. Ihr scheint ja alle ganz wild auf Oldiesmitblinkern zu sein :plemplem:also noch mal: ich hatte den eintrag im brief schon (da stand halt erteilung einer ausnahmegenehmigung wird aufgrund gutachtens blablabla vom blabla befürwortet). dann wollte ich meinen schein entsprechend ändern lassen. darauf hat man mir mitgeteilt die ausnahmegenehmigung müsse erst bei der bezirksregierung (das heißt aber anscheinend von bundesland zu bundesland anders, oben wurde es wirtschaftsministerium genannt) beantragt werden. als grundlage gilt das vorher angefertigte gutachten. bei mir wurde der antrag in einem fall abgelehnt. in einem anderen fall wurde ihm erst statt gegeben. drei jahre später wurde die genehmigung widerrufen.wenn du also den gesamten papierkram erledigst muß das auch die zulassung auf deine person bei deiner zulassungstelle bei deiner "bezirksregierung" beinhalten. dann würdest du entsprechend das dergestalt auf dich zugelassene fahrzeug dem blinkerproblem-opfer leihen. die anschließende ummeldung ist eventuell wegen der korrekterweise neu bei der zulassungsstelle zu beantragenden ausnahmegenehmigung nur bedingt als akzeptable lösung geeignet.oder man freundet sich mit den blinkern an. oder, was ich immer sage, die karre iss halt bj. '61.@sylivius:ich glaube dir dass du die eintragerei mit welchen mitteln auch immer gut im griff hast und dass bei dir keine diesbezüglichen probleme auftreten. daraus ein allgemeingültiges dictum für alle zulassungsstellen in allen bundesländern abzuleiten halte ich allerdings für nicht praktikabel. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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