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GSFWA: Beim aussteigen die anderes Fahrzeug beschädigt. Welche Versich


bremerPX

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Hallo,

 

mir ist Freitag ein Missgeschick passiert. Beim aussteigen aus dem Auto war ich gedanklich wohl schon so im Wochenende, dass ich die Tür leider etwas schwungvoll öffnete und das Auto daneben beschädigt habe.

Daten habe ich mit dem Halter ausgetauscht.

 

Jetzt frage ich mich, ob ich den Schaden auch über meine Privat-Haftpflicht regeln kann oder ob die KFZ-Haftpflicht zuständig ist.

 

Weiß jemand bescheid?

 

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Ist bei der Benutzung eines Kfz passiert, von daher nicht über die Privathaftpflicht gedeckt. Kenne den genauen Wortlaut jetzt nicht mehr, aber Schäden, die in Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz entstehen sind da nicht drin.

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Falls das aber Deine Göhre gewesen wäre, die die hintere Tür mit Elan an den Chrom des Nachbarn dengelt, dann ist das tatsächlich ein Fall für die Privathaftpflicht-Versicherung ...

 

... leider auch das nicht. Nur wenn die Göre einen Abdruck des Klingeldeckels ihres Kinderrades an der Tür hinterläßt. Der Schaden entstand im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Kfz. ...

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Respekt, wenn deine Versicherung das zahlte. Mag aber auch sein, daß sich da grundlegend was an den Bedingungen geändert hat, seit ich das im letzten Jahrtausend mal gelernt habe. Normalerweise steht da in den Bedingungen immer etwas wie

Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.

Ein- und AUssteigen gehören nach allgemeiner Rechtsauffassung zum Gebrauch des Kfz dazu. Hat auch was mit §7 StVG (Gefährdungshaftung) zu tun. Deine Versicherung muß ja auch zahlen, wenn der Lenker deines eigentlich ordnungsgemäß geparkten Rollers sich in die Tür des danebenstehenden Autos bohrt, weil er vom Ständer kippte, obwohl kein Sturm war. 

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Servus!

 

Nach meinem Rechtsverständnis würd ich sagen: Wenn dem Halter / Versicherungsnehmer / Fahrzeugführer das Missgeschick passiert KFZ Haftpflicht, wenn es eine andere Person ist (zB. Kind) Privathaftpflicht.

Würde sich auch t4s Zitat decken.

 

Schöne Grüße,

Jan

Bearbeitet von freerider13
  • Like 1
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Moin,

 

Schadenshöhe noch unbekannt. Der geschädigte hat sich noch nicht gemeldet.

Es handelt sich bei mir um einen Firmenwagen und ich hätte das gerne unkompliziert über meine Privathaftpflicht gemacht, aber das scheint ja nicht zu gehen.

 

Danke für die Tips.

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    • Bevor ich mir Müll einbaue: welche Lenkkopflager kann man bedenkenlos bei PX Verbauen?   habe hier CIF und "original Piaggio" aus Vietnam liegen.  
    • VMC187, Del/Spaco/... SI24.24, Polini Box etc im Prinzip bei Bj 1984 alles keine größere Problematik, sofern Du die "magischen" 12,59 kW nicht überschreitest (das System "EG-Dok" rundet das dann auf 13kw ...)   Bei Deiner Bremsen-Kombi schaut es da schon anders aus ... Uni-Ball am originalen Handbremshebel geht gar nicht!!! Da gab es schon die gruslitschten Lösungen mit dem Erfolg, dass der Handhebel gerissen/gebrochen ist. Auch die beliebte Lösung mit VA-Winkeln und Schrauben bricht schon mal (... mir selbst bei Probefahrt MEHRFACH passiert ...), an Draufbrutzel-Platten will ich gar nicht erst denken. Auch wenn sich jetzt bestimmt 1000 Stimmen mit: "ABER bei mir ..." erheben, das Problem des Sachverständigen bei solchen Eintragungen liegt in der sog. Dokumentations- bzw. Nachweispflich (seit 01.04.2019 verbindlich). Das "sachverständige Ermessen" wurde damit massivst gestutzt. ... UND der Sachverständige (in erster Linie die Organisationm, die dann auf den SV zurückgreifen wird ...) ist im Falle des Falles auch noch in der Haftung. Es gibt halt für diese Bremsenumbauten einfach nichts.   Wenn Du auf NummerSicher gehen willst, greif auf die teilhydraulische (... jaaaa, bremst auch nicht soooo toll ...) oder den MY-Lenker zurück. Für die teilhydraulische gibt es ein Gutachten und die MY-Lösung ist über die BE der MY abgedeckt.           P.S. Gaaaaanz genau betrachtet wäre im Prinzip eigentlich schon bei mehr als 20% Leistungssteigerung Schluß, denn ab da ist auch die Dauerfestigkeit der Bremse und Ihrer Komponenten nachzuweisen ... aber das ist ein ganz anderes Kapitel ...   Vlt. sollte einfach mal die Community hier einen Spendentopf aufmachen und einen Rahmen nebst Gabel, Bremse etc. auf 30kW und 140 km/h begutachten lassen, am Besten gleich für wide-/large- und small-Frame .... :-)))          
    • Also ein herzliches Danke an die Lakescooters.  Das was ihr da gestern gezaubert habt war von früh bis spät der Hammer!   Rennen top, die neue Rennlokation ist auch ideal.  Die Party war dann die Krönung.  Richtig viele tolle Leute und geniale Musik von Phil.     VIELEN DANK
    • …. und der Plattenleger erst!   Best DJ ever. 
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