Zum Inhalt springen

GSFWA: Beim aussteigen die anderes Fahrzeug beschädigt. Welche Versich


bremerPX

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

mir ist Freitag ein Missgeschick passiert. Beim aussteigen aus dem Auto war ich gedanklich wohl schon so im Wochenende, dass ich die Tür leider etwas schwungvoll öffnete und das Auto daneben beschädigt habe.

Daten habe ich mit dem Halter ausgetauscht.

 

Jetzt frage ich mich, ob ich den Schaden auch über meine Privat-Haftpflicht regeln kann oder ob die KFZ-Haftpflicht zuständig ist.

 

Weiß jemand bescheid?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist bei der Benutzung eines Kfz passiert, von daher nicht über die Privathaftpflicht gedeckt. Kenne den genauen Wortlaut jetzt nicht mehr, aber Schäden, die in Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz entstehen sind da nicht drin.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Falls das aber Deine Göhre gewesen wäre, die die hintere Tür mit Elan an den Chrom des Nachbarn dengelt, dann ist das tatsächlich ein Fall für die Privathaftpflicht-Versicherung ...

 

... leider auch das nicht. Nur wenn die Göre einen Abdruck des Klingeldeckels ihres Kinderrades an der Tür hinterläßt. Der Schaden entstand im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Kfz. ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Respekt, wenn deine Versicherung das zahlte. Mag aber auch sein, daß sich da grundlegend was an den Bedingungen geändert hat, seit ich das im letzten Jahrtausend mal gelernt habe. Normalerweise steht da in den Bedingungen immer etwas wie

Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.

Ein- und AUssteigen gehören nach allgemeiner Rechtsauffassung zum Gebrauch des Kfz dazu. Hat auch was mit §7 StVG (Gefährdungshaftung) zu tun. Deine Versicherung muß ja auch zahlen, wenn der Lenker deines eigentlich ordnungsgemäß geparkten Rollers sich in die Tür des danebenstehenden Autos bohrt, weil er vom Ständer kippte, obwohl kein Sturm war. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Servus!

 

Nach meinem Rechtsverständnis würd ich sagen: Wenn dem Halter / Versicherungsnehmer / Fahrzeugführer das Missgeschick passiert KFZ Haftpflicht, wenn es eine andere Person ist (zB. Kind) Privathaftpflicht.

Würde sich auch t4s Zitat decken.

 

Schöne Grüße,

Jan

Bearbeitet von freerider13
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

 

Schadenshöhe noch unbekannt. Der geschädigte hat sich noch nicht gemeldet.

Es handelt sich bei mir um einen Firmenwagen und ich hätte das gerne unkompliziert über meine Privathaftpflicht gemacht, aber das scheint ja nicht zu gehen.

 

Danke für die Tips.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


  • Beiträge

    • Ich würde definitiv auf Cosa Kupplung umbauen. 23/65 passt kurzer 4. ist wichtiger.
    • https://www.10pollici.com/en/homepage/classic-vespa/engine/primary-gears/largeframe/gearbox-24-65-drt-vespa-px-200-t5.2.1.50.gp.3733.uw   Das wäre dann notwendig um auf die 24/65 zu kommen?!  
    • Ja ist rostfrei    ist aber nicht perfekt, an eine Stelle links vorne ist ein nicht perfekt durchgeführte Reparatur - sieht man kaum wegen Matten und montierten T5 Spoiler         
    • Ich vermute da ein anderes Problem: Ein Kolbenbolzen entwickelt bei langer Laufzeit eine Aufwerfung links und rechts der Nadellauffläche. Das führt dazu, dass der Bolzen genau an dieser Stelle schwer aus dem Kolben geht. Kann man beim Rausdrücken deutlich spüren, wenn man darauf achtet. Zum teil lässt sich das auch mit der Hand erfühlen. Darum sollte man den Kolbenbolzen auch als Verschleißteil sehen und ebenso wie das Lager immer ersetzen. Wenn man den Bolzen dagegen wiederverwendet und die Nadeln laufen dann auf der Aufwerfung (der Bolzen hat ja oft ein gewisses Querspiel) dann zwängt das natürlich.   Im Allgemeinen sollte der Kolbenbolzen bei leicht erwärmtem Kolben von Hand ohne viel Widerstand reingedrückt werden können. Zu locker sollte er aber auch nicht sitzen.   Das macht wenn dann nur Sinn, wenn das Lager mit Bolzen in den Pleuellagersitz geschoben wird - und selbst dann wage ich zu bezweifeln, dass man das so beurteilen kann wie fest das sitzen darf. Mal abgesehen von einem  deutlich zu grossen KoBo.
    • braucht es nicht, eventuell mit Beilagscheiben die länge (zwischen den Aufnahmen Bremshebel/Block) ändern. So hab ich es machen müssen, da sonst nicht genug vorgespannt werden kann an der Rändelschraube   Ansonsten fällt mir auch nicht mehr ein
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information