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Unterschied PK Motoren


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Hallo Leute,

 

ich möchte meine PK50XL lt. Rahmennummer Baujahr 1989 auf 125 ccm umrüsten, indem ich ihr einfach einen originalen 125er Motor und einen neuen Vergaser spendiere. UB von Piaggio und dann zum TÜV sollte ja relativ problemlos funktionieren.

 

Ich bin mir allerdings nicht sicher welchen Motor ich hierfür benötige!?

Ein Motor aus einer PK 125 ist klar, allerdings kenne ich mich bei Smallframe nicht wirklich aus.

Es gibt doch innerhalb den PK-Motoren Unterschiede (1-Zug; 2-Zug?? oder so).

 

Wie bekomme ich am besten raus, welchen Motor ich benötige?

Kann ich einen passenden Motor über das Präfix finden?

 

Danke für eure Hilfe.

 

Cheers 

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Aufs Präfix würde ich mich nicht verlassen, da Piaggio nicht bei jeder technischen Änderung eine neue Typengenehmigung gemacht hat.

 

Neben den Schaltzügen (Einzug vs. Zweizug) würde ich mir noch den Ansaugstutzen ansehen (es gab 2 oder 3-Loch (Es hat auch direktgesaugte KAT-Modelle gegeben, bei denen die Ansaugöffnung verschlossen war.) Ebenso gab es Unterschiede bei den Zündungen (6V, 12V, mit/ohne Bremslicht, mit/ohne Blinker, aber da könntest ggf. auch die eigene Zündung weiterverwenden.

 

Ich würde mir auch überlegen, ob es denn nicht einfacher wäre, den originalen Motor auf 125ccm umzubauen und die Änderungen eintragen zu lassen, sollte in Deutschland ja möglich sein,

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2- oder 3-Loch macht im Grunde keinen Unterschied. Das einzige, worauf du achten solltest, ist, dass du keinen 1-Zug Motor nimmst (PK125XL2) und keinen Motor, der zu einem Modell gehört, für das du in D keine UB bekommst, weil dieses Modell offiziell in Deutschland nicht vertrieben wurde (PK125ETS).

Also kannst du eigentlich alle Motoren nehmen außer XL2 und ETS. Klar, alle exotischen Kat- oder Automatenmodelle mal außen vor.

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Neben den Schaltzügen (Einzug vs. Zweizug) würde ich mir noch den Ansaugstutzen ansehen (es gab 2 oder 3-Loch (Es hat auch direktgesaugte KAT-Modelle gegeben, bei denen die Ansaugöffnung verschlossen war.) Ebenso gab es Unterschiede bei den Zündungen (6V, 12V, mit/ohne Bremslicht, mit/ohne Blinker, aber da könntest ggf. auch die eigene Zündung weiterverwenden.

 

Gehe ich richtig der Annahme, dass sich die Motoren (2-Loch und 3-Loch) über 2 bzw. 3 Stehbolzen zur Befestigung des ASS definieren?

Ist ein Modell mit Blinker und mit Bremslicht, da muss ich mal das Polrad abnehmen und nachschauen, was für eine Zündung genau verbaut ist.

 

 

 

Ich würde mir auch überlegen, ob es denn nicht einfacher wäre, den originalen Motor auf 125ccm umzubauen und die Änderungen eintragen zu lassen, sollte in Deutschland ja möglich sein,

 

Das wird vermutlich wesentlich schwerer sein, als einfach mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung den größerer Motor eintragen zu lassen...

 

2- oder 3-Loch macht im Grunde keinen Unterschied. Das einzige, worauf du achten solltest, ist, dass du keinen 1-Zug Motor nimmst (PK125XL2) und keinen Motor, der zu einem Modell gehört, für das du in D keine UB bekommst, weil dieses Modell offiziell in Deutschland nicht vertrieben wurde (PK125ETS).

Also kannst du eigentlich alle Motoren nehmen außer XL2 und ETS. Klar, alle exotischen Kat- oder Automatenmodelle mal außen vor.

 

Genau, davon habe ich auch schon etwas gelesen.

D.h. ich bekomme nur für deutsche oder italienische Motoren eine UB? Kannst du das bestätigen.

 

Meine PK wurde damals in I geholt und in D wurde eine Vollabnahme für neue Papiere gemacht. Gibt es da noch Unterschiede zu D-Modellen?

Stellt Piaggio D auch eine UB für meinen Roller aus, der ursprünglich vermutlich für I produziert wurde?

 

Danke!!

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Zu den Fragen bzgl. deutsche UB für ein italienisches Fahrzeug kann ich nix sagen. Würde da mal Rita fragen.

Für einen italienischen Motor (also einen Motor für ein Modell, dass nicht für den deutschen Markt produziert wurde wie bspw. die ETS, möglicherweise auch Motoren aus italienischen Fahrzeugen, die nicht in D zugelassen waren) wirst du wohl keine UB bekommen.

Von Piaggio Deutschland gibt es nur eine UB für Motoren/Fahrzeuge, die für den deutschen Markt produziert und hier zugelassen wurden. So zumindest das, was man so hört und liest.

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Zu den Fragen bzgl. deutsche UB für ein italienisches Fahrzeug kann ich nix sagen. Würde da mal Rita fragen.

Für einen italienischen Motor (also einen Motor für ein Modell, dass nicht für den deutschen Markt produziert wurde wie bspw. die ETS, möglicherweise auch Motoren aus italienischen Fahrzeugen, die nicht in D zugelassen waren) wirst du wohl keine UB bekommen.

Von Piaggio Deutschland gibt es nur eine UB für Motoren/Fahrzeuge, die für den deutschen Markt produziert und hier zugelassen wurden. So zumindest das, was man so hört und liest.

Ok, danke. Meine Frage zu den unterschiedlichen Motoren ist somit beantwortet.

Wegen den möglichen Problemen mit der UB muss ich mich noch weiter schlau machen...

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Du kannst bei deiner 89er noch das Problem haben das du einen Motor brauchst dessen Motorpräfix dem der XL Motoren entspricht.

Abgasvorschriften und AU! Zweilochmotoren fallen da AFAIK aus.

 

Jetzt wird's interessant. Danke für den Hinweis. Daran habe ich noch gar nicht gedacht.

So langsam stellt sich mir die Frage, ob sich das Umrüsten dann überhaupt noch lohnt!?

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